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Alles neu Eintragen lassen? - TÜV Gutachten, ABEs und Fragen zu Eintragungen

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Beitrag von: EdikBEM3W6
Date: 29.05.2020
Thema: Alles neu Eintragen lassen?
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Hallo liebe Forum Community,

ich hoffe ich bin hier im richtigen Forum drin :).

Hab mir vor ca. einem 3/4 Jahr einen BMW e36 323i geholt. Das Auto war zuvor ein 320i und wurde auf 6-Zylinder umgebaut.
Das Auto hatte dann auch noch einige Sachen verbaut gehabt die man auch eingetragen hat (z.B. Momo Lenkrad, Ducktail Spoiler, Fahrwerk usw.)
Wie bereits gesagt waren all diese Teile im Fahrzeugschein drinnen. Das einzige was nicht eingetragen war, war lustiger weise der Motor selber.
Hab den dann eben Abgekauft und wollte ihn herrichten. Bei dem Auto war der TÜV abgelaufen (TÜV Nachkontrolle war glaube ich bis zum 19.01.2019).

Jetzt meinte ein Kollege von mir, dadurch das der schon länger keinen TÜV mehr hatte und es in 2028 oder Anfang 2019 neue TÜV Regelungen gegeben hat muss ich jetzt eine komplette Vollabnahme machen. Sprich: Alles was schon eingetragen war (Lenkrad, Spoiler, Fahrwerk). Obwohl ich alles schon in meinem Fahrzeugschein drin hab?
Das Problem was ich nun habe ist: 1. Er hat zu mir gesagt ich darf jetzt ordentlich wieder blechen (TÜV + alle Eintragungen = 500-600 Euro) und 2. sind wir beide uns nicht Sicher ob ich das Lenkrad eingetragen bekomme. Beim Lenkrad handelt es sich um ein Momo Lenkrad (dreispeichen) ohne Airbag. Der Airbag, so steht es auch im Fahrzeugschein drin, wurde von einer BMW Werkstatt Deaktiviert.

Stimmt das den nun? Das man seit neuestem lt. Paragraph 21 eine komplette Vollabnahme machen muss?

Danke schon mal im Voraus :)
Gruß
Edik


Antworten:
Autor: Old Men
Datum: 29.05.2020
Antwort:
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Fahre zu einer TÜV Prüfstelle und frage dort nach. Dann hast du eine sichere Aussage.
Autor: EdikBEM3W6
Datum: 29.05.2020
Antwort:
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wird wohl das sicherste sein.
Ich hoffe nur das die vom TÜV alle einer Meinung sind.

Oft sagt ja der erste TÜV´ler was komplett anderes als der zweite TÜV´ler.

Danke trotzdem :)
Autor: cxm
Datum: 29.05.2020
Antwort:
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Hi,

ich glaube, ich weiß wo das herkommt.
Die Gutachten nach §19 und 21 StVZO haben eine Gültigkeit von 18 Monaten.
Bis dahin muss das Ergebnis der Abnahme von TÜV & Co bei der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

Eine andere Grenze liegt bei 7 Jahren.
Wenn ein Fahrzeug so lange stillgelegt war, muss eine Komplettabnahme durchgeführt werden.

Ciao - Carsten
 
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Autor: uli07
Datum: 29.05.2020
Antwort:
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Ja, da wird aber doch nicht das was schon eingetragen ist nochmal eingetragen. 
Da wird auch nicht anders geprüft wie bei einer normalen Abnahme. Nur der preis ist höher weil es nach 7 Jahren einen neuen Brief gibt.
Bei deinem ist es das du wegen der 1,5 Jahren etwas mehr bezahlen mußt als die normale Tüvgebühr. Wieviel das genau ist kannst du erfragen.
Im E36 war der 2-Liter Motor auch ein Sechszylinder. Erkundige dich vorher wie die Bremsanlage gegenüber dem 323i aussieht. Ich das du freudestrahlend zum Tüv fährst und der sagt dann April, April.
Gruß Uli
Autor: Gusman
Datum: 29.05.2020
Antwort:
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Alles was schon im Schein eingetragen ist muss nicht noch mal Eingetragen werden, auch §19er Eintragungen behalten ihre Gültigkeit wenn du die Unterlagen noch hast ,nur §21er müssen Umgehen in den Schein Eingetragen werden und behalten dann auch dauerhaft ihre Gültigkeit, nur §21er die du nur auf Papier hast und noch nicht Eingetragen sind verlieren nach einer gewissen Zeit ihre Gültigkeit.
Autor: EdikBEM3W6
Datum: 30.05.2020
Antwort:
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Nunja davon bin ich auch ausgegangen, das wenn schon gewisse Sachen eingetragen sind dass die dann auch bleiben.
Ich Fahr nächste Woche mal zum TÜV (Hab da eh Urlaub :D) und lasse mir mal deren Meinung dazu sagen.

LG
Edik




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