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Beitrag von: iFlo_one Date: 13.01.2020 Thema: Trauriger Anlass, was mach ich nun mit meinem E46? ---------------------------------------------------------- Hallo, ich stell mich mal ganz kurz vor, ich Bin Flo, 21 und wohne in der nähe von Füssen, ganz unten in Bayern :) Ich bin eher aus einem Traurigen Anlass hier im Syndikat. Ende 2018 hatte ich leider einen Unfall mit meinem E46. Ich habe einen Fiat überholt, die Fahrerin hat mich wohl übersehen und ist ohne zu blinken links abgebogen, direkt in meine Beifahrertür rein. Laut Gutachten ist der BMW ein Finanzieller Totalschaden(Rahmenschaden). Wegen diverser Streitereien vor Gericht steht der Gute seit dem Unfall bei mir im Hof. Ich werde ihn hoffentlich in Kürze verkaufen können da er für den Fall nicht mehr lange benötigt wird, aber ich weiß nicht was ich dann mit ihm machen soll. Der Motor Springt noch Super an, das Getriebe macht was es soll und der Innenraum sieht auch noch top aus... kurze Infos zum Auto: -E46 -Bj. 1998 -320i -Limo -Orientblau -Beige Volllederausstattung -Edelholz Interiorleisten -Steptronic -Bis zum Unfall absolut Rostfrei -Bremsen von der Langen Standzeit angerostet und Batterie Defekt ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen :) Liebe Grüße, Flo |
Autor: Hessenspotter Datum: 13.01.2020 Antwort: ---------------------------------------------------------- 250-300€ je nach Ausprägung des Schadens. |
Autor: cxm Datum: 14.01.2020 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi, Du hast eigentlich 2-3 Optionen: Wieder herrichten (vermutlich keine Option aber was ein Gutachter sagt und was bei einem kreativen Karosseriebauer machbar ist, sind 2 Paar Schuhe) Schlachten - 320er Motoren sind nicht gerade gesucht, aber die Lederausstattung und einige andere Teile werden ihre Abnehmer finden. Verkaufen wie er ist (mit 500 € wäre das schon recht hoch bezahlt). Wenn Du ihn schnell vom Hof haben willst, setz ihn für 1€ bei Ebay rein. Vorher waschen, von der linken Seite sieht der ja noch gut aus - oder? Ciao - Carsten Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche... |
Autor: Jessen325 Datum: 14.01.2020 Antwort: ---------------------------------------------------------- Aus mir spricht jetzt natürlich der absolute E46-Fanatiker, aber wenn es irgendwie machbar ist, finanziell einigermaßen sinnvoll und Du obendrein Lust drauf hast - rette ihn. Wie mein Vorredner schon schrieb, ein guter Karosseriebauer kann einiges wieder retten, auch in einem vertretbaren Rahmen was die Kohle betrifft. Wenn das Fahrzeug ansonsten keine größeren Macken technischer Natur hat und/oder Dich in der Vergangenheit schon dauerhaft gestresst hat - go for it!!! I love my E46 ;-) |
Autor: elvis35m Datum: 14.01.2020 Antwort: ---------------------------------------------------------- Schwierig , Karosserie arbeiten , dazu lacken usw....das wird den Fahrzeug wert um einiges übertreffen Wenn's ne offizielle und vernünftige arbeit sein soll.. |
Autor: mb100 Datum: 14.01.2020 Antwort: ---------------------------------------------------------- Du schreibst ja, das Gerichtsverfahren läuft noch? Tendenziell würd ich den Ausgang abwarten, schauen, was bei rum kommt ("vor Gericht und auf hoher See" - Du weisst schon...) - und den Wagen abstoßen. Auch wenn Du einen kreativen Karosseriebauer findest und ihm die Aufgabe überträgst, auch wenn Du selbst mit Hand anlegst, wirst Du einiges investieren müssen. Vermutlich mehr als Dich ein gleichwertiger Wagen kosten würde. Wie viele km hat er eigentlich drauf? "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: iFlo_one Datum: 14.01.2020 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo nochmal, kurz zur Dringlichkeit wegen dem Gerichtsverfahrens.. das Geld für mein auto habe ich schon bekommen, nur hat die Gegnerin nun Schmerzensgeld Eingeklagt (scheint wohl ne gute Rechtsschutz zu haben 🙄). Der Unfall ist mittlerweile über ein jahr her... ich fine es auch eine Frechheit von mir zu verlangen den wagen so lange auf zu bewahren, jetzt hab ich diverse Standschäden und iwo möchte man doch auch mit dem Kapitel abschließen :/ ich möchte halt eigentlich das er noch sinnvoll verwendet wird und nicht irgendwie gepresst :( Reparatur wird hier in Deutschland glaub leider keine Option sein, die Karosserie ist so instabil das als ich von nem Bordstein gefahren bin die Frontscheibe gerissen ist. Außerdem hab ich mir mittlerweile auch schon ein anderes Auto gekauft, ich muss ja auch zur Arbeit kommen 😅 Ich hab mich hier im Forum eigentlich auch deswegen angemeldet weil mir der BMW so wichtig ist und sich hier vllt jemand finden lässt der was mit ihm anfangen kann und dem was an Autos liegt :) Zudem hat er einen wirklich guten Zustand und wär vllt ja auch gut als Ersatzeilspender. btw. 160.000km hat er nun, gekauft hab ich ihn mit ~125.000km. Weil es ein Schweiz import ist hat er halt keinen Rost und sorry schonmal das ich gerade hier so planlos bin :\ |
Autor: cxm Datum: 15.01.2020 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi, Du hast Geld von der Versicherung bekommen - was willst Du mehr? Strenggenommen gehört Dir das Wrack gar nicht mehr, sondern der Versicherung. Dass der Wagen 1 Jahr bei Dir auf dem Hof steht - selbst Schuld. Verkauf den Wagen oder bring ihn zum Verwerter. Bei Letzterem werden immerhin noch einige Teile sinnvoll weiter verwendet. Aber das ist dann nicht mehr Deine Sache, sondern die des Verwerters. Ich verstehe sowieso nicht, warum Du dich da so rein hängst. Du führst Doch keinen Prozess gegen den Unfallgegner, bzw. der gegen Dich - der will Geld von Deiner Versicherung - kann Dir doch egal sein. Ich hätte den Unfallwagen gar nicht erst zuhause abgestellt. Wenn es denn für die Wahrheitsfindung so wichtig ist, soll Deine Versicherung doch zusehen was damit passiert. Ciao - Carsten Bearbeitet von: cxm am 15.01.2020 um 09:42:06 Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche... |
Autor: iFlo_one Datum: 15.01.2020 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo Carsten, Ich hab seitens meines Anwalts seit dem unfall die Anweisung bekommen dass ich den wagen für ein Eventuelles Gutachten aufheben soll. Und natürlich grhört das Wrack mir, die Versicherung hat mir ja nur den wert abzüglich des restweres bezahlt. Grüße Flo :) |
Autor: loco_e46 Datum: 15.01.2020 Antwort: ---------------------------------------------------------- hi die scheint einen besseren Anwalt zu haben wie du du hast dein Geld bekommen weil sie schuld war warum verklagt sie dich auf schmerzenzgeld wenn sie schuld war ??? zudem hätte ich nach Geldeingang gesagt der wagen muss weg du hast dafür kein platz Gutachter soll kommen und bilder machen und begutachten dann auf den schrott oder die sollen eine abstellmöglichkeit dafür suchen und bezahlen was es nicht alles gibt... loco |
Autor: iFlo_one Datum: 15.01.2020 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi Loco, Ja, ich glaub das du recht hast. Das ist halt auch das erste mal das ich nen unfall hatte bzw. irgendwas mit neim Anwalt/gericht zu tun habe. Das ist alles irgendwie unglücklich gelaufen. Ich habe am Montag auch beim gutachter angerufen, das ich das auto langsam mal vom hof haben möchte... die meinten das sie mir erst am ende der woche sagen können ob sie den jetzt noch anschauen wollen oder nicht. Grüße |
Autor: Splatter666 Datum: 15.01.2020 Antwort: ---------------------------------------------------------- Moin! Dann würde ich den schwarzen Peter einfach mal versuchen weiterzugeben und eine Aufbewahrungspauschale von XX€/Tag an die Versicherung berechnen, mal sehen, was die dazu sagen... Vielleicht kann dir dein Anwalt was dazu sagen... Ciao, Splat Haben Sie Motoröl im Geschenkkörbchen? |
Autor: mb100 Datum: 15.01.2020 Antwort: ----------------------------------------------------------
Ich vermute mal, die Schuld wurde geteilt - und der TE hat wohl um die 30 % Teilschuld bekommen. Und somit wird die Unfallgegnerin jetzt auch um die 30 % Schmerzensgeld verlangen. Gerade wenn das Verfahren zur Schuldfrage auch vor Gericht gelandet ist (steht nicht explizit im Thread...), ist eine Schuldteilung eher die Regel als die Ausnahme. "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: cxm Datum: 16.01.2020 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi, ich frage mich, was hat das Unfallwrack mit der Schmerzensgeldangelegenheit zu tun? Bei Schmerzensgeld wird ein medizinisches Gutachten der betroffenen Person herangezogen. Die war unmittelbar nach dem Unfall beim Arzt und da wurde ein Schleudertrauma oder sonstwas festgestellt - oder eben nicht. Ciao - Carsten Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche... |
Autor: iFlo_one Datum: 16.01.2020 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich blick da ehrlichgesagt auch nicht mehr durch. Bin einfach froh wenn das hoffentlich irgendwann mal vorbei ist 😬 |
Autor: mb100 Datum: 16.01.2020 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hat wohl was mit Beweissicherung zu tun. Man könnte ja nochmal auf die Idee kommen, das Wrack zu begutachten, um dann zu prüfen, ob der Einschlag bzw. die Berührung beider Fahrzeuge ursächlich fürs Schleudertrauma ist. So weit, so normal... Ach ja, @iFlo_one: noch ne Frage: welche Versicherung hat Deinen Schaden bezahlt? Ihre Haftpflicht? Deine Vollkasko? Beide? Bearbeitet von: mb100 am 16.01.2020 um 17:37:19 "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: loco_e46 Datum: 16.01.2020 Antwort: ---------------------------------------------------------- ja ja he he beweissichreung hin oder her aber nicht auf seinem Hof dann hätte man es beschlagnahmen müssen oder sollen wo leben wir den hier loco |
Autor: iFlo_one Datum: 16.01.2020 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ist ja eigentlich alles egal, bis Montag bekomm ich bescheid ob die den noch brauchen oder nicht. Wenn ja verlange ich das die den bald ansehen und wenn nein kommt er gleich weg. |
Autor: loco_e46 Datum: 16.01.2020 Antwort: ---------------------------------------------------------- genau aber lass es dir dann schriftlich geben nicht das die dann kommen und Auto ist weg loco |
Autor: iFlo_one Datum: 16.01.2020 Antwort: ---------------------------------------------------------- Gute idee, Danke ;) |
Autor: mb100 Datum: 18.01.2020 Antwort: ----------------------------------------------------------
In Deutschland. Wir haben trotz der magischen Einheit der Rechtsordnung eine Trennung zwischen Zivilrecht und Strafrecht. Vorliegend bewegen wir uns im Zivilrecht, und da herrscht die Parteiherrschaft des Verfahrens. Die Parteien bestimmen, welche Beweismittel so im Gerichtsverfahren vorgelegt werden müssen. Gibts die nicht mehr, ist es doof - und wirkt sich üblicherweise nachteilig für die Partei aus, die normalerweise die Herrschaft darüber hat und es nicht mehr vorlegen kann. Soll heißen: angenommen, die Dame will zur Untermauerung ihrer Behauptung noch ein Gutachten, bei dem der BMW begutachtet werden soll und selbiger ist nicht mehr da, dann ist die Gefahr groß, dass die Behauptung der Dame als wahr im Verfahren gewertet wird - u.a. auch, weil es keinen Gegenbeweis gibt. Beschlagnahmungen sind mir im Zivil(prozess)recht nur in absoluten Ausnahmefällen bekannt. Vor allem weil sie üblicherweise den viel Geld kosten, der beschlagnahmen lässt - also die andere Partei. "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: Maik9 Datum: 18.01.2020 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das kann man so nicht unkommentiert stehen lassen, nachher richtet noch jemand sein Handeln danach aus. Die erste Hälfte ist ganz ok, die zweite zeugt entweder von gefährlichem Halbwissen oder ist einfach nur blöd formuliert. Da geht einiges durcheinander. Aber es bringt keinem was, hier eine juristische Diskussion loszutreten. Der einzige wirklich gute Rat ist: Frag Deinen Anwalt, ob die Kiste weg kann. Der hat sich was gedacht, wenn er sagt: aufheben. Und wenn er Dich falsch berät, haftet er für resultierende Schäden. Hier im Forum haftet eher keiner. Und bevor das jetzt auch noch angezweifelt wird, ich darf Rechtsberatung vornehmen. Mache ich aber nur, wenn ich den Sachverhalt kenne. Bearbeitet von: Maik9 am 18.01.2020 um 00:38:03 |
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