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Beitrag von: MrVanos Date: 01.09.2019 Thema: Kostenvoranschlag auszahlen lassen ---------------------------------------------------------- Hallöchen Hatte vor ein paar Wochen einen kleinen Park Schaden am Auto. Unfallmitteilung der Polizei hatte ich auch, also alles so weit so gut. Habe dann bei der Werkstatt meines Vertrauens einen Kostenvoranschlag erstellen lassen und zu der genannten Polizeidienststelle oder was es war verschickt. Das ganze ist jetzt auch schon gut 4-5 Wochen her und ich wollte mal nachfragen wie lange sowas dauert? War der letzte Stand und seit dem auch nix mehr gehört. |
Autor: uli07 Datum: 01.09.2019 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hat die Polizei den Schaden verursacht oder weswegen schickst du den Kostenvoranschlag zur Polizei? Gruß Uli |
Autor: Old Men Datum: 01.09.2019 Antwort: ---------------------------------------------------------- Der Kostenvoranschlag wird zur Versicherung des Verursachers geschickt und nicht zur Polizei. Auch wenn die Polizei der Verursacher war, bezahlen wird es die Versicherung. |
Autor: turbovxr Datum: 01.09.2019 Antwort: ---------------------------------------------------------- Lol....den KVA sendet man der gegnerischen Versicherung zu und dieser wird dann in der Regel ausgezahlt. Lass nur keinen Gutachter von denen kommen, die reden dir alles madig und wollen dir kaum Geld zur Reparatur geben. |
Autor: MrVanos Datum: 01.09.2019 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ehm also Ich hatte eine Unfallmittlung der Polizei am Auto, da der Verursacher Unfallflucht begannen hat. Habe dann zwei Wochen später Post bekommen dass ich bitte einen Kostenvoranschlag erstellen soll. Habe ich auch gemacht und mit den beigefügten brief den ich bekommen hatte verschickt. Dieser war an eine Polizeidienststelle gerichtet wo mein Kostenvoranschlag hin sollte. Dass ist der aktuelle Stand... |
Autor: Heckpropeller Datum: 01.09.2019 Antwort: ---------------------------------------------------------- Würde morgen mal den Telefonhörer in die Hand nehmen und bei der Polizeidienststelle anrufen. Hier könnte Ihre Werbung stehen. |
Autor: uli07 Datum: 01.09.2019 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ok, dann wird gegen unbekannt ermittelt. Sollte der Unfallflüchtige nach etwa 6 Wochen nicht gefunden werden wird vom Staatsanwalt das Verfahren eingestellt. Auf dem Schaden bleibst du sitzen. Wenn du Glück hast wird der Flüchtige irgendwann gefunden. Dann kannst du deinen Schaden gelten machen. Gruß Uli |
Autor: Old Men Datum: 01.09.2019 Antwort: ---------------------------------------------------------- Dann würde ich mal sagen, du hast Pech gehabt. Wenn der Unfallverursacher nicht festgestellt wird, dann bleibst du auf den Kosten sitzen. Anders wäre es, du hast eine Vollkasko Versicherung. Hier müßtest du aber die Selbstbeteiligung abziehen. Der Kostenvoranschlag den die Polizei haben wollte ist eigentlich nur für die Statistik der Polizei gedacht. |
Autor: MrVanos Datum: 01.09.2019 Antwort: ---------------------------------------------------------- Nein nein dass ist nicht der Fall. Der Schuldige steht ja fest. Hab mir die Sachen noch mal angeguckt Zitiere ******** Wegen unerlaubtes Entfernen vom Unfall Ort am 25. Juni**** Anlagen Unfallmitteilung Ihr Fahrzeug wurde bei einem Verkehrsunfall beschädigt. Zur Bearbeitung der Unfallsache ist die Angabe der Schadenshöhe erforderlich ich darf sie höflich bitten mir die Schadenshöhe gegebenenfalls Kostenvoranschlag oder Rechnung mitzuteilen. Ein Frei Umschlag ist beigefügt |
Autor: Old Men Datum: 01.09.2019 Antwort: ---------------------------------------------------------- Setze dich jetzt mal mit der Polizei in Verbindung. Wenn der Verursacher feststeht, dann sollte die Polizei dir die Daten geben und du, wenn die Polizei es nicht macht, müßtest den KV an die Versicherung des Verursachers weiterleiten. Kannst dir die Summe des KV auch auszahlen lassen, allerdings ohne MWST. |
Autor: mb100 Datum: 01.09.2019 Antwort: ---------------------------------------------------------- Schick unbedingt den KVA selbst an die gegnerische Versicherung. Vor allem wegen so Punkten wie "Nutzenausfall", "Aufwandspauschale", ... Den würde die Polizei sicher vergessen... Die Polizei hat ihn sicher nur bzw. in erster Linie angefordert, um einen Anhaltspunkt für die Strafe, die auf den Verursacher zukommt, an die Staatsanwaltschaft weiterzugeben. Kurz gesagt: die Polizei und die Staatsanwaltschaft sind für den strafrechtlichen Teil der Geschichte zuständig. Also für den Anspruch der Gesellschaft auf Bestrafung des Täters. Um die zivilrechtliche Seite, also um Deinen Schadenersatzanspruch, musst Du Dich selbst kümmern, ggf. mit anwaltlicher Hilfe. "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: Maik9 Datum: 02.09.2019 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wie schon geschrieben kümmert sich die Polizei nur um die Verfolgung der Straftat, nicht um die Erstattung Deines Schadens. Die Schadenshöhe wollen die wissen, weil das fürs Strafmaß eine Rolle spielt, insbesondere für die Frage, ob der Verursacher seine Fahrerlaubnis los wird. Du könntest mal bei der Polizei nett anfragen, ob ein Verursacher bekannt ist, und falls ja, ob sie Dir das Kennzeichen zur Schadensabwicklung nennen. Mit Kennzeichen und Unfalldatum bekommst Du beim Zentralruf der Autoversicherer den Haftpflichtversicherer des Gegners raus, der ist Dein Ansprechpartner für den KVA. Wenn der Schädiger bekannt ist und am Ende überführt wird, könntest Du auch einen RA beauftragen. Dessen Kosten muss die Gegenseite zusammen mit Deinem sonstigen Schaden ersetzen. |
Autor: MrVanos Datum: 02.09.2019 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich bedanke mich dann mal so weit. War heute bei einem Anwalt der sich auf unfallrecht spezialisiert hat. Da sich die Versicherung des Schuldigen bis Dato noch nicht gemeldet hatte, wollte er sich jetzt um den weiteren Verlauf kümmern. Ob es letztendlich auch ausreichend gewesen wäre, es über die Polizeidienstelle laufen zu lassen kann ich euch leider nicht beantworten. |
Autor: KW-Muffel Datum: 02.09.2019 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi Vanos, selbst wenn die Polizei denen KV weiterleitet, bekommst du die Zusatzkosten noch lange nicht bezahlt . In solchen Fälle immer einen Fachanwalt damit beauftragen, die kennen sich aus und regeln das zu deinem Vorteil und nicht zum Versicherungsvorteil . Aus eigenem Schaden wird man klug. Gruß Peter |
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