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Beitrag von: Bastifly Date: 29.08.2019 Thema: Mini Jcw Pro Klappenauspuff Originalteil ---------------------------------------------------------- Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 02.09.2019 um 20:44:18 aus dem Forum "Motoren: Umbau & Tuning" in dieses Forum verschoben. Hallo . Wie ja allen bekannt ist sind BMW Performance abgasanlagen mit manueller Klappe nicht mehr legal . Jetzt gibt es da aber auch noch den kleinen Mini , und zwar genauer der Mini f56 Cooper s . Es gibt für dieses mini (aktuell sogar noch zu kaufen !) Auch eine Abgasanlage mit manueller klappensteuerung die serienmäßig verbaut werden konnte . Wenn jetzt mein Mini diese Anlage verbaut hat ,und es ja keine Eintragung gibt weil sie ja keine benötigt , kann ich die Abgasanlage jetzt vergessen ? Was wenn ich sie jetzt kaufe , an einem mini mit dem passenden Baujahr montiere,dann hat die Anlage doch auch Bestandsschutz oder nicht? Sie ist zugelassen auf allen F56 Cooper s mit dem jcw tuning Kit auf 211 ps und auf allen jcw bis bj2017 . Egal wo man fragt man bekommt nur schwammige Aussagen, vllt wisst ihr hier ja mehr . Danke schon mal für Hilfe! Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 02.09.2019 um 20:44:18 |
Autor: Bastifly Datum: 29.08.2019 Antwort: ---------------------------------------------------------- Okay noch eine andere Frage, Wenn ein mini cooper s die Anlage 2015 hat in den Fahrzeugschein eintragen lassen , hat sie dann Bestandsschutz? Danke |
Autor: theo.99 Datum: 30.08.2019 Antwort: ---------------------------------------------------------- Bestandsschutz hin oder her, legal oder nicht legal eingetragen ist eh egal, da der Betrieb mit offener Klappe nicht legal ist und ausserdem strafbar ist Bearbeitet von: theo.99 am 30.08.2019 um 12:27:16 |
Autor: KW-Muffel Datum: 30.08.2019 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi Theo , das ist nicht richtig was du da sagst ! Es kommt darauf an, was für ein Klappensystem es ist / was sie bewirkt ! Manuell gesteuerte Klappen sind meines Wissens nach verboten, außer sie bleiben in der Dezibel Grenze und das wird wohl keine sein . Es gibt aber Systeme , die Arbeiten automatisch und die sind erlaubt wenn eingetragen , bzw. vom Werk aus verbaut ist . Wenn mal eingetragen und KBA konform ist, das ist sehr wichtig, haben diese auch bei nachträglicher Aberkennung Bestandsschutz , aber nur da wo sie eingetragen sind, baut man diese aus und wo anders ein entfällt der Schutz . z. B. bei Felgen / Reifen kann das vorkommen: die sind zwar vom TÜV eingetragen, aber entsprechen nicht der KBA - Vorschrift, dann kann es dazu kommen das der TÜV diese Eintragung nachträglich löscht . Das ist meist der Fall wenn diese Laufflächenabdeckungen nicht angebracht sind. ( wurde übersehen - ha, ha ,ha ) Gruß Peter |
Autor: Bastifly Datum: 30.08.2019 Antwort: ---------------------------------------------------------- Vielen Dank Leute. Also der mini den ich kaufen möchte hat die manuell betätigte Abgasanlage montiert und damals (2016) in dem Fahrzeugschein eintragen lassen . Also heißt das das es da keine Probleme geben kann nehme ich an . |
Autor: theo.99 Datum: 31.08.2019 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi Peter, du hast natürlich grundsätzlich Recht. Aber die MINI Anlage ist halt manuell steuerbar und es steht in den Papieren, daß die Klappe im öffentlichen Straßenverkehr geschlossen seion muss. @Bastifly solange du die Klappe im öffentlichen Verkehr geschlossen hältst, wirst du keine Probleme haben. |
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