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FINGER WEG!! BMW EULER Frankfurt / Heddernheim - BMW-Talk

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Beitrag von: Antepli2763
Date: 20.08.2019
Thema: FINGER WEG!! BMW EULER Frankfurt / Heddernheim
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hallo leute,
ich habe mich für 'nen 5er f10 interessiert und einen beim bmw euler in heddernheim gefunden. zumindestens gedacht gefunden zu haben.
man wollte mir einen reparierten unfallschaden andrehen. doch im internet stand nichts davon. erst vor ort wurde mir gesagt, dass der wagen hinten rechts einen unfall hatte. wurde instand gesetzt etc., also alles gut. ich hab mich weiterhin für das auto interessiert, hab mir einen probefahrt organisiert (1 stunde - mehr würde nicht gehen!) und bin nach ein paar tagen den wagen dann gefahren. also ich muss echt sagen, der wagen hat sich ganz gut fahren lassen. war bisher alles in ordnung. als ich zurück beim euler war, hab ich den verkaufsleiter gefragt, was denn die zwei eingedrückten punkte hinten beim beifahrersitz seien. leute, mir wurde wirklich gesagt, dass es was mit den isofix zu tun hat. da musste ich erstmal laut lachen. also isofix verstehe ich ja auf der rückbank. aber auf dem beifahrersitz hinten? so ein käse! daraufhin wurde mir gesagt (ich wurde die ganze zeit nur geduzt), "du sitzt doch eh nur vorne und fährst. das da hinten siehst du gar nicht.". und mir wurden die ganze zeit irgendwelche vergleiche mit seinem privatfahrzeug erzählt, bis ich ihn klar machte, dass ich nicht sein privatauto kaufen möchte, sondern den f10, der hier angeboten wird. naja, was auch immer. ich hab mir innerhalb 3-4 tagen den wagen 2 mal angesehen. hab zum schluss festgestellt, dass der wagen von vorne nicht so ganz stimmt. die front (u.a. motorhaube und stoßstange) war ungerade, also mit großen spaltmaßen. sah nach 'nem unfallschaden aus. als ich den "netten" und "tollen" verkaufsleiter mit der brille darauf angesprochen hatte, hat er mir seine brille angeboten, weil ich nicht so gut sehe. jedoch nach einmal rechts, einmal links schauen, hat er dies auch bemerkt und mir die sache wie folgendes erläutert: "sowas ist ganz normal bei bmw. bmw kriegt seit jahren nicht eine gerade und lückenlose front zu bauen.". wow, das war mal 'ne ansage! achja leute, der verkaufsleiter wird auch gerne mal laut und diskutiert von straßenseite zur straßenseite. fand ich auch mal ganz interessant. ich bin seit jahren ein treuer bmw fahrer und habe so etwas noch nie gesehen. und mal nebenbei, leute. die preise, die im internet stehen, haben nichts mit der wahrheit zu tun. mir wurde vor ort gesagt, dass der wagen 1500€ mehr koste. das im internet wäre ein "systemfehler". hahaha. also man versucht wirklich den kunden über den tisch zu ziehen. genau so mit der fahrzeugübergabe. es hieß, "der wagen wird tip top gemacht, fehler werden behoben und bestimmte sachen werden gewechselt.". und beim 2. termin wollte man mir einen premium selection andrehen, da man sonst nichts mit dem wagen machen würde, sondern quasi "wie gesehen, so gekauft". und noch etwas. wenn ihr einen termin mit dem "schönen" und "jungen" verlaufsleiter machen wollt, nehmt euch zeit. wartezeit ca. 30 minuten. war bei mir bei den zwei terminen so.
naja, langer rede - kurzer sinn. bmw euler in heddernheim nicht zum empfehlen! lasst euch nicht über den tisch ziehen. lasst euch wie kunden benehmen. immerhin lebt er durch provisionen, also dank und, den käufern.
diese ganze angelegenheit wurde auf jeden fall direkt an bmw münchen geleitet. ich werde die nächsten tage informiert. bin mal gespannt.

gruß


Antworten:
Autor: cxm
Datum: 20.08.2019
Antwort:
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...  erst vor ort wurde mir gesagt, dass der wagen hinten rechts einen unfall hatte. ...  ich hab mich weiterhin für das auto interessiert, ...
(Zitat von: Antepli2763)


 Hi,

dass der Unfallschaden nicht in der Anzeige stand, ist zwar nicht schön, aber auch nicht kriminell.
Mich wundert eher, dass Du Dich weiterhin für das Fahrzeug interessiert hast, wenn Du Dich schon über die Tatsache aufregst, dass es ein Unfallwagen ist...

Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Autor: Heckpropeller
Datum: 20.08.2019
Antwort:
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Ich lese jetzt eigentlich nix weiter, als dass der Verkaufsleiter für dich kein Buddy ist und der BMW F10 erhöhtes Spaltmaß aufweist.
Du bezichtigst dem Händler einen Umstand, der auf ziemlich dünnen Eis basiert.
Es geht dir nicht um den Wagen, es geht dir um persönliche Differenzen.
Hier könnte Ihre Werbung stehen.
Autor: Antepli2763
Datum: 20.08.2019
Antwort:
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@cxm
Die Sache ist, dass mir die Front erst gestern aufgefallen ist. Ich war dort um zu Unterschreiben.

@Heckpropeller
Es geht mir einfach nur darum, dass der Verkäufer sich aus der ganzen Sache herausreden möchte und mir versucht zu sagen, dass das bei BMw so normal sein würde.
Autor: KW-Muffel
Datum: 20.08.2019
Antwort:
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Hi Antepli ,  du musst auch konsequent sein und bleiben. Willst du einen Unfallwagen - ja oder nein !
Wenn ja kannst du dich weiter mit dem Verkäufer unterhalten, wenn NEIN , dann gehe ich und Tschüss !
Diese Verkäufer sind doch alle meist " Schmalzbacken " , die müssen verkaufen, egal wie . Es gilt immer noch das Motto: jeden Tag steht ein Dummer auf !

Wenn die Firma keine NL ist , wird das BMW wenig interessieren - Händler arbeiten alle auf eigenes Risiko , nur bei einer NL wird BMW evtl. etwas unternehmen, aber bei deinem Fall eher nicht .
Wenn du meinen Rat hören willst, such dir ein anderes Auto .

Gruß Peter




 
Autor: City Driver
Datum: 20.08.2019
Antwort:
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So wie du hier schreibst, solltest du dir lieber einen Neuwagen mit Sekt Empfang schenken lassen. Vollgetankt mit roter Schleife.

Im übrigen: Es gibt Menschen, die einen Kratzer (unschöne Begegnung zwischen Gartenzaun und Kraftfahrzeug) bereits als Unfall bewerten. Deswegen hat der Gesetzgeber eine Höhe von 3.000 Euro festgelegt. Ist der Schaden in einer Fachwerkstatt repariert worden, muss der Händler im Internet (!) gar nichts davon sagen.
Autor: Bmw335i e93
Datum: 20.08.2019
Antwort:
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Vorallem wenn er es dir sagt sei doch froh.Die 2 die ich direkt bei Bmw gekauft hab,hatten auch jeweils Kampfspuren.Der 1te hatte ne Frontstoßstange gekriegt und mein aktueller hatte die recht Tür neu Lackiert gekriegt wegen Vandalismus.Solange sie es dir Beweisen können was gemacht wurde.Richtig übel würd es wenn dir einer nen kleinen Unfall verkaufen es aber ein Schaden von über 15000 € war hatte mein Kumpel bei seinem letzten Audi über den Vorbesitzer rausgefunden hat.Die Kiste hat er von so nem Fähnchenhändler gekauft.
Autor: Auriane
Datum: 15.09.2019
Antwort:
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Die zwei eingedrückten Punkte hinten am Beifahrersitz können von einem nicht ganz korrekt eingebauten Reboarder (rückwärts gerichteter Kindersitz) kommen, der durch das Gurtsystem befestigt wird. Auf dem Boden könnte noch ein ca 15cm langer und ca 2,5cm breiter Abdruck des Standfußes sein.

Zum Unfallschaden: erstmal ist es anständig, dass es Dir überhaupt gesagt wurde. Da es Dich nicht abgeschreckt hat verstehe ich nicht, warum Du auf dem Thema rumreitest. Es ist ja offensichtlich kein Neuwagen und Dir steht als Käufer frei, bei Mängeln mit denen Du nicht leben kannst den Hof zu verlassen und Dich anderweitig umzusehen.

In einer Stunde Probefahrt ist es auch möglich, die Karre mal fix auf eine Bühne zu stellen und drunter zu schauen, was sonst noch los ist. Hast Du das?

Die Umgangsformen der Verkäufer sind vermutlich nicht jedermanns Sache - wäre auch nicht mein Fall gewesen - aber es gibt vermutlich Kunden die das mögen. Auch hier gilt: wenn es einem nicht gefällt anderweitig umsehen!
"...die Wege sind lang, selbst der Tod ist nicht ihr Ende..."
Autor: Autofan Dieter
Datum: 16.09.2019
Antwort:
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Im übrigen: Es gibt Menschen, die einen Kratzer (unschöne Begegnung zwischen Gartenzaun und Kraftfahrzeug) bereits als Unfall bewerten. Deswegen hat der Gesetzgeber eine Höhe von 3.000 Euro festgelegt. Ist der Schaden in einer Fachwerkstatt repariert worden, muss der Händler im Internet (!) gar nichts davon sagen.
(Zitat von: City Driver)


  So? Wo steht das, wo kann man das nachlesen? 

Mein letzter Stand in Sachen "Unfallwagen" ist der, dass dieser Umstand letztlich nicht höchstrichterlich eindeutig festgelegt wurde, manchmal gehen Gerichte schon bei einem tiefen Kratzer von einem "Unfall" aus, manchmal auch nicht, dass aber eine fixe Grenze an Reparaturkosten festgelegt wurde und diese höchstrichterlich bestätigt wurde, also quasi Gesetzeskraft hat, ist mir nicht bekannt und schon gar nicht, dass ein angeblich "fachgerecht" reparierter Unfallschaden von einem gewerblichen Verkäufer verschwiegen werden darf, auch nicht, Unfall ist Unfall, auch wenn das Auto anschließend fachgerecht repariert wurde, bleibt es doch ein ehemaliges Unfallauto. 

Autofan Dieter
Autor: City Driver
Datum: 16.09.2019
Antwort:
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Verdreh meine Worte nicht. Ich schrieb "im Internet(!)". Extra noch mit Ausrufezeichen.
Autor: angry81
Datum: 17.09.2019
Antwort:
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Verdreh meine Worte nicht. Ich schrieb "im Internet(!)". Extra noch mit Ausrufezeichen.
(Zitat von: City Driver)


  Oke, geschenkt. Woher hast Du den anderen Teil zweck Gesetzgebung?
Autor: KW-Muffel
Datum: 17.09.2019
Antwort:
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Hi City Driver, da bist du mit deiner Meinung total auf dem Holzweg ,was Meldung von Unfallschaden angeht . Sogenannte Bagatelle - Schäden ( wie Kratzer , kleine Beulen vom Einkaufswagen usw. ) die braucht man nicht nennen - wobei ,wenn ganze Tür oder Wagenseite nachlackiert worden ist, ist es besser man erwähnt das, um sich evtl. Ärger zu ersparen - man hat ja dabei nichts verbergen , oder . Von einer Kostengrenze habe ich noch nie etwas gehört , aber das ist auch zweitrangig .

Unfallschäden müssen laut Gesetz von jedem, egal ob Internethändler, öffentlicher Händler oder Privatperson genannt werden !  Da hilft dir dein  auch nichts.
Es muss auch nicht in einer Fachwerkstatt Rep. worden sein, auch das ist falsch . Es muss aber sach- und fachgerecht Rep. worden sein, und das kann auch privat erledigt werden ( KFZ - Meister, Spengler,  Lackierer usw. ) .

Gruß Peter

 
Autor: mb100
Datum: 24.09.2019
Antwort:
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Bagatellschäden werden tatsächlich über die Höhe des Schadens von den "normalen" - also mitteilungspflichtigen - Schäden abgegrenzt. 
Aber zum einen gibt es hier keine starre Grenze - erst recht keine, die in irgendwelchen Gesetzen steht - und zum zweiten liegt die deutlich niedriger als 3.000 Euro, nämlich irgendwo zwischen runden 500 und ca. 1000 Euro - je nach Gericht.

Und was der Stadt-Fahrer mit dem Internet meinte: in der Internet-Anzeige muss - sofern es (m.E.) sich nicht eine eBay-Auktion bzw. eine eBay-Sofortkauf-Auktion handelt - nicht zwingend angegeben werden, dass das Fahrzeug einen Unfallschaden jenseits der Bagatellgrenze hat. Das seh ich auch so. (a.A. gut vertretbar.) Schon weil solche Anzeigen zunächst mal Werbung sind - und erst die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Allerdings: bevor es tatsächlich zum Vertragsschluss kommt, muss der Schaden angegeben werden. 
Natürlich wäre es fair, den Schaden bereits in der Anzeige zu benennen. Oder spätestens am Telefon bzw. per eMail bei der Kontaktaufnahme zur Vorbereitung der Besichtigung. 

Bearbeitet von: mb100 am 24.09.2019 um 00:09:32
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: KW-Muffel
Datum: 24.09.2019
Antwort:
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Hi , ja seriöse Händler, die nichts zu verbergen haben , benennen den Schaden, es muss ja evtl. auch gar kein Nachteil sein !
Aber genau deshalb ist es ja so wichtig von Käuferseite,  nach Unfallschäden nachzufragen, am besten schriftlich , dann hat man auch später bei Streitigkeiten einen Nachweis !
Das Schlimme an der Sache ist, das diese  " Händler " ja nicht großartig zur Rechenschaft gezogen werden und ihr unschönes Geschäft weiterbetreiben dürfen  und somit auch weitere Betrügen können - mit Gesetzeshilfe  !

Somit werden alle die seriös Arbeiten mit in den " Dreck " gezogen, aber sie tun sich ja auch nicht zusammen und unternehmen etwas dagegen .

Gruß Peter

Bearbeitet von: KW-Muffel am 24.09.2019 um 09:26:00
Autor: Autofan Dieter
Datum: 29.09.2019
Antwort:
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Verdreh meine Worte nicht. Ich schrieb "im Internet(!)". Extra noch mit Ausrufezeichen.
(Zitat von: City Driver)


  Wo sollte denn hier ein Unterschied sein? Es geht um eine Verkaufsanzeige für ein Auto, da ist es doch egal, ob sie im Internet, in der Tageszeitung oder an irgendeinem Schwarzen Brett veröffentlicht wird, immer müssen die gesetzlichen Bestimmungen, also das Nicht-Lügen-Gebot und das Verbot des Verschweigens von wesentlichen Nachteilen, die der Verkaufsgegenstand besitzt, die den Wert schmälern könnten, beachtet werden. 

Eine andere Qualität besitzt das Internet nur beim Abschluss von Verträgen, da gibt es dann besondere Regelungen, wie das 14-tägige Rücktrittsrecht ohne Angabe von Gründen usw. 

Autofan Dieter




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