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Beitrag von: dele2k Date: 23.05.2019 Thema: Frage bzgl. Klimakompressor / Gewährleistungsanspr ---------------------------------------------------------- Hallo zusammen, ich versuche mich kurz zu fassen. Hintergrund: F31 2.0 ED vor ca. einem halben Jahr gekauft, also im Winter. Ich dachte mir Klimaanlage überprüfen ist im Winter schlecht. Im Sommer hat sich herausgestellt, funktioniert nicht. Also wieder zum Händler, Ergebnis: Klimakondensator defekt, kostenlos getauscht. Danach Funktion wiederhergestellt, allerdings mit einem Drehzahlabhängigen Summen, nur wenn die Klimaanlage eingeschaltet ist. Also wieder hin, Ergebnis: Klimakompressor hat einen weg. Nun wollen sie es aber nicht mehr bezahlen mit der Begründung, ich sei die ganze Zeit mit einer defekten Klimaanlage gefahren und hätte den Schaden selbst verursacht. Ich habe das ganze meinem Arbeitskollegen erzählt und der meinte, dass könnte so nicht stimmen, da in dem ganzen System ein Druckschalter verbaut ist und wenn kein Druck auf dem System ist, dann läuft der Klimakompressor nicht mit. Stimmt das so? Kann der Händler überhaupt so argumentieren? Habe ich es richtig verstanden, dass der Klimakompressor über das Kältemittel geschmiert wird? |
Autor: Old Men Datum: 23.05.2019 Antwort: ---------------------------------------------------------- Normalzustand ist, wenn die Anlage drucklos ist, also zuwenig Kühlmitten beinhaltet, dann darf der Kompresseor wegen des vorhandenen Druckschalters nicht anspringen. Und ja, der Kompressor wird durch das Kühlmittel geschmiert. |
Autor: dele2k Datum: 23.05.2019 Antwort: ----------------------------------------------------------
Das würde letzten Endes ja bedeuten, dass die Argumentation des Händlers so nicht haltbar ist!? |
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