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Beitrag von: JustMe.77 Date: 21.03.2019 Thema: Felgen Gutachten KBA 50474 ---------------------------------------------------------- Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry81 am 21.03.2019 um 13:56:48 aus dem Forum "3er BMW - E90 / E91 / E92 / E93" in dieses Forum verschoben. Hey zusammen, ich bin neu hier und habe eine Frage an euch. Habe mir vor ca. 1 Monat Felgen gekauft von einem Privathändler. Nun möchte ich die Felgen eintragen bzw. genehmigen lassen um keine Probleme zu bekommen, also habe ich mithilfe der KBA Nummer folgedes gefunden: Link KBA Nummer: 50474 Fahrzeug: BMW E90 Baujahr 2005, 163 PS Reifen: 225/35 ZR19 88Y XL Ich blicke leider nicht durch die Handelsbezeichnungen, kann mir jemand sagen ob die für mein Fahrzeug erlaubt sind? Und wenn nicht, was kann man tun, gar nichts? Außerdem würde ich gerne wissen wie das abläuft, da ich das noch nie gemacht habe. Nehmen wir an die sind für mein Fahrzeug zulässig, wie läuft das ab? Einfach zu einem TÜV Prüfer und sagen man möchte die Felgen eintragen lassen? Was bekomme ich dann, eine Ausfertigung? Und wie viel kostet das ganze ungefähr? Ich hoffe ich finde Leute die mir meine ganzen Fragen beantworten können. Mit freundlichen Grüßen JustMe.77 Bearbeitet von: angry81 am 21.03.2019 um 13:56:48 |
Autor: Amstrong Datum: 21.03.2019 Antwort: ---------------------------------------------------------- -Draufschrauben -Gutachten ausdrucken -zum TÜV oder andere Prüforganisation fahren -Guten Tag, ich würde gerne die Felgen abnehmen lassen. -du bekommst eine Bestätigung mit. -ca 40€ zahlen. -Eventuell noch zur Zulassungsstelle um die Änderung in die fahrzeugpapiere eintragen. Eher unwahrscheinlich, das mitführen der Bestätigung wird wohl ausreichen. Das steht aber genau in der Bestätigung. Wer vor der Kurve nicht Bremsen muss, war auf der Geraden nicht schnell genug ;) |
Autor: JustMe.77 Datum: 21.03.2019 Antwort: ----------------------------------------------------------
Hallo, danke schonmal für deine Antwort, sehr hilfreich :) ! Nur ist die Frage offen geblieben ob die Felgen mit der oben genannten KBA Nummer auf meinem Fahrzeug zulässig sind? Mit freundlichen Grüßen JustMe.77 |
Autor: Lennox-89 Datum: 21.03.2019 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also zunächst mal ist das was du da verlinkt hast nur das "Gutachten zur ABE". Die ABE an sich findest du z. B. hier: http://gutachten.tuninglifestyle.de/Avus/Avus%20MB3/ACMB3_85X19/ABE/325888_50474_00.pdf Das mit der Handelsbezeichnung, dem Fahrzeug-Typ oder der ABE/EWG-Nr. ist nun wirklich kein Hexenwerk. Wer einen Führerschein besitzt sollte das auch noch hinbekommen. Die Sachen findest du ALLE in den Fahrzeugpapieren. Am besten vergleichst du mit der EWG-Nr. (beginnend mit e1*). Auf den ersten Blick würde ich behaupten, ist dein E90 mit dabei (Seite 3 des Gutachtens). In der entsprechenden Zeile suchst du nun deine gewünschten Reifen. In der nächsten Spalte stehen dann die Codes für die reifenbezogenen, noch eine Spalte weiter die Codes für die allgemeinen Auflagen und Hinweise. Die Codes werden auf den Seiten 6 - 12 erläutert. Da hilft nur lesen. Ist auch alles deutsch. Übrigens: Wenn dein Fahrwerk und die Bremsen noch im Serienzustand sind, dann brauchst du weder etwas abnehmen noch eintragen lassen. Einfach die Auflagen und Hinweise beachten und gut ist. |
Autor: JustMe.77 Datum: 22.03.2019 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich vergleiche mal später mit Hilfe des Fahrzeugscheins, danke. Hab ich das richtig verstanden, ich kann die Felgen jetzt dran montieren und muss nicht mal zum TÜV und irgendetwas abnehmen lassen? Einfach drauf und losfahren? Meine Bremsanlage habe ich vor ca. 2 Wochen erneuert (Serie), oder muss ich trotzdem ca. 40€ zahlen? Ich brauche ja irgendeine Ausfertigung oder vertausche ich da jetzt Sachen miteinander? Mit freundlichen Grüßen JustMe.77 |
Autor: cxm Datum: 22.03.2019 Antwort: ----------------------------------------------------------
Hi, steht hier: "Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich." D.h. Du musst nicht zum TÜV (oder eine andere Prüfstelle), um Dir dort ein Papier ausstellen zu lassen, mit dem die Zulassungsstelle die Fahrzeugpapiere ändert. Der TÜV nimmt nämlich keine Eintragungen vor, das macht die Zulassungsstelle. Der TÜV führt nur eine Abnahme durch... Ciao - Carsten Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche... |
Autor: Lennox-89 Datum: 22.03.2019 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das was @cxm schreibt in an sich vollkommen korrekt. Mir fehlt da nur ein kleiner Punkt. Da der sich mit einer Sache schneidet, die trotz erheblicher Relevanz viel zu selten erwähnt wird, fasse ich das ganze nochmal komplett zusammen: Zunächst mal muss unterschieden werden zwischen "Abnahme" und "Eintragung (Berichtigung der Fahrzeugpapiere)". Für technische Abnahmen jeglicher Art sind die Prüforganisationen (TÜV, DEKRA, usw.) zuständig. Das dort dokumentierte Ergebnis lässt man jedoch von der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eintragen. Übrigens werden dabei natürlich auch beide Stellen bezahlt. Du hast dir Räder ausgesucht, für die es eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) gibt. Diese sind also bereits auf den darin erwähnten Fahrzeugen (im Serienzustand) geprüft worden. Daher können dort vorab schon Auflagen und Hinweise dazu getroffen werden. In aller Regel entfallen mit einer ABE sowohl die Abnahme als auch die Eintragung. ABER: Auch in einer ABE kann die Auflage A01, sprich eine Änderungsabnahme gefordert sein! In den meisten Fällen richtet sich das nach den verwendeten Reifen. Nun zu deiner Lage: Ohne die genauen Daten wie die EWG-Nr. zu kennen, kann ich mit Gewissheit sagen, dass dein E90 im Gutachten enthalten sein wird. Und zwar garantiert auf S. 3 und dort höchstwahrscheinlich in der dritten Spalte. Deine gewünschten Reifen sind auch dabei, und zwar ohne die Auflage A01. Sprich, du brauchst definitiv keine Abnahme. Auch die Eintragung entfällt wie bereits von @cxm beschrieben. Wie bereits erwähnt solltest du dir alle relevanten Auflagen und Hinweise mal anschauen und natürlich auch einhalten. Das einzige was du dann immer mitführen solltest ist die ABE inklusive des Gutachtens. Das entspricht bereits dem Ergebnis der Abnahme und ist quasi deine Ausfertigung, von der du die ganze Zeit sprichst. |
Autor: JustMe.77 Datum: 22.03.2019 Antwort: ---------------------------------------------------------- Nochmal danke erstmal an alle die mir bei meinem Fragen helfen. Im Fahrzeugschein unter dem Buchstaben K ist folgende Kombination angegeben: e1*2001/116*0308*01 Also passen die soweit ich richtig gelesen habe, stimmt’s? Wenn mir das jetzt noch jemand bestätigt haue ich die Felgen heute noch drauf. Mit freundlichen Grüßen JustMe.77 |
Autor: Amstrong Datum: 22.03.2019 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hau drauf.... Nicht vergessen die ABE auszudrucken. Bearbeitet von: Amstrong am 22.03.2019 um 13:56:34 Wer vor der Kurve nicht Bremsen muss, war auf der Geraden nicht schnell genug ;) |
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