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Performance Auspuff aufeinmal verboten??? - TÜV Gutachten, ABEs und Fragen zu Eintragungen

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Beitrag von: Quistocal
Date: 21.06.2018
Thema: Performance Auspuff aufeinmal verboten???
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 24.06.2018 um 12:45:45 aus dem Forum "Motoren: Umbau & Tuning" in dieses Forum verschoben.

Servus,
wollte mir eigentlich einen Performance Auspuff 1. Generation für meinen BMW 335i e93 kaufen. Jetzt habe ich öfters gehört und gelesen das dieser verboten werden soll. Und man Probleme bekommt wenn man den Auspuff verbaut hat. Ist da wahres dran oder kann ich ohne nachzudenken einen kaufen?

Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 24.06.2018 um 12:45:45


Antworten:
Autor: Pierre74736
Datum: 21.06.2018
Antwort:
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Ich würd es so sehen:

Hat der ESD n E-Prüfzeichen (oder n Gutachten) ? Falls ja, isser erlaubt falls nein dann nicht...
Autor: cxm
Datum: 23.06.2018
Antwort:
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Hi,

so einfach ist es leider nicht.
Da gibt's die EU Richtlinie 540/2014 - ziemlich sperrig zu lesen.
Daraus erschließt sich, dass Klappenanlagen - wie Ihr sie Euch vorstellt - nicht zulässig sind.
Weiterhin zulässige Klappenanlagen und Soundgeneratoren dürfen den Sound verändern, aber nicht lauter werden.
Bestehende Gutachten sind ungültig (Auskunft vom TÜV Süd).
Das betrifft auch Alt-Fahrzeuge die nur rudimentären Lärmvorschriften unterliegen.
Bestandsschutz gibt's nur für bereits montierte und eingetragene Anlagen (egal ob Zubehör oder ab Werk).

Ciao - Carsten

Bearbeitet von: cxm am 23.06.2018 um 09:30:27
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Autor: Pierre74736
Datum: 23.06.2018
Antwort:
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Hey Carsten,

muss man denn so einen Performance ESD eintragen lassen ? Ich dachte das entfällt, weil das original für dieses Fahrzeug mit dem Motor von Werk aus mitbestellt werden konnte. Es kann ja keiner nachweisen wann dieser ESD verbaut wurde. 
Und generell mal gefragt, bevor ich hier die 1000 Seiten lese. Bezieht sich das auf alle Klappen die vom Fahrer gesteuert werden können oder auch auf die, die von der Motorelektronik geregelt werden können ? 
 Gruß Pierre
Autor: cxm
Datum: 24.06.2018
Antwort:
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Hi,

das bezieht sich auf alle Systeme, die eine Umschaltvorrichtung haben, bei denen der Auspuff lauter wird.
Machen wir uns nichts vor - das sind Prüfstand-Bescheiss-Systeme.
Genau solche Einrichtungen will man mit dieser Verordnung einbremsen.

Die Nachweisbarkeit einer nachträglichen, werksgleichen und eintragungsfreien Nachrüstung ist schwierig.
Kann man versuchen.
Solange ein Prüfer das nicht in Zweifel zieht, wird's auch funktionieren.
Wenn er aber eine Bestätigung über den Auslieferungszustand haben will, wird das große Gejaule losgehen...

Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Autor: Pierre74736
Datum: 24.06.2018
Antwort:
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Machen wir uns nichts vor - das sind Prüfstand-Bescheiss-Systeme.
(Zitat von: cxm)


Ja stimmt.....das ist doch genau so lächerlich, wie generell bei jedem Auto die Lautstärke gemessen wird. Der Prüfbereich ist hier ja immer so gewählt, dass es zu Gunsten der Hersteller geht. Normal müsste man die Lautstärke bei voller last in einem niedrigen Gang testen (so zu sagen dem "Worst Case")

Dann mal viel Erfolg mit dem ESD :DGruß Pierre
Autor: Rockaloop
Datum: 12.07.2018
Antwort:
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Ist verboten.
BMW m4 competition mit Performance auspuff bj 3.2018.
!!! Keine Betriebserlaubnis!!!

Auto gewandelt da keine Zulassung möglich ohne Betriebserlaubnis und selbst mit original competition auspuff zu laut gemessen.

✌️
Autor: evolutionhigh
Datum: 14.08.2018
Antwort:
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Ja, ist leider nicht mehr zulässig.
Wollte mein M2 (Bj 11/2017) umrüsten lassen direkt beim BMW Händler.
Die Antwort war "das kriegen wir nicht mehr durch den TÜV".
 




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