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Beitrag von: samoablau-metallic Date: 07.05.2018 Thema: Definition: Motor Generalüberholung / generalüberh ---------------------------------------------------------- Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry81 am 08.05.2018 um 08:39:59 aus dem Forum "Baureihenübergreifendes" in dieses Forum verschoben. Es mag ja versch. Auslegungen des Begriffes bei versch. Werkstätten geben.Gibt es eine Mindestanforderung für Österreich (bzw. Deutschland)? Also ich gehe davon aus, daß ein Motor zerlegt, gereinigt und wieder aufgebaut wird mit z.T. neuen Teilen, wie Dichtung. Meinem Verständnis nach wäre Motorinstandsetzung auch schon das reine Reparieren einiger defekter Teile, aber Generalüberholung ist mehr. Bearbeitet von: angry81 am 08.05.2018 um 08:39:59 |
Autor: joecrashE36 Datum: 08.05.2018 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hier mal ein link von Wikipedia, in dem befindet sich ziemlich unten ein PDF mit der Info zur "Güte und Prüfbestimmungen für Motorinstandsetzungen" https://de.wikipedia.org/wiki/Austauschmotor Eine Überholung ist nicht nur das tauschen der Öle oder der Austausch von Dichtungen. -->Meine Motoren drehen nie in den Begrenzer ! |
Autor: samoablau-metallic Datum: 08.05.2018 Antwort: ---------------------------------------------------------- Danke, joecrashE36, auch für den Tipp mit dem PDF-Link. Ist sehr ausführlich und klar bzw. zeigt, wie wichtig die Referenz ist, in diesem Fall ein Güte-Zertifikat für Deutschland RAL, wo genau festgelegt wird, was genau (mindestens) gemacht werden muß. Aber wie ist es, wenn eine Werkstatt vermutich dieses deutsche Gütezeichen nicht verwendet, auch vielleicht weil sie in Österreich ist. Ich habe deshalb auch keinen Zweifel an der Werkstatt, aber frage mich, wenn schriftlich von "generalüberholt" und "professionell" gesprochen wird, also klar auf Anfrage eine einfachere (für mich theoretisch mögliche Reparatur/Motorinstandsetzung) vielleicht denkbar wäre, ob dann ein Austausch von Pleuel-Lagern trotzdem grundsätzlich ausgeschlossen sein kann, aber dennoch als "generalüberholt" bezeichnet wird. |
Autor: joecrashE36 Datum: 08.05.2018 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich gehe davon aus das es in Österreich ähnlich lautende Definitionen gibt. Trotz allem gilt das was im Vertrag festgelegt wurde. Das bedeutet, die ausgeführten Tätigkeiten müssen schriftlich niedergelegt werden. Auch im Sinne der Werkstatt.Denn es gibt schon einige Differenzen was denn nun eine Überholung oder nur eine Instandsetzung ist. Wenn Du der Meinung bist ( als Laie?!) das beurteilen zu können, kann auch ein bisschen putzen und Motorlack eine Überholung sein. Das ist sie eben nach dem PDF nicht. Also am besten Einigt ihr Euch auf das was dort geschrieben steht. -->Meine Motoren drehen nie in den Begrenzer ! |
Autor: samoablau-metallic Datum: 10.05.2018 Antwort: ---------------------------------------------------------- und läuft - das ist die Hauptsache ! |
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