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Beitrag von: marco für immer BMW Date: 03.05.2018 Thema: Kein Fahrzeugschein ---------------------------------------------------------- Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 03.05.2018 um 19:41:54 aus dem Forum "3er BMW - E46" in dieses Forum verschoben. Hallo zusammen. habe einen echt geilen E46 BMW 328i gefunden mit M Paket und allem was man sich vorstellt. Auto steht beim Händler im Kundenauftrag. Es ist aber kein Schein vom Eigentümer beim Fahrzeug.Das Autohaus versucht alles mit dem Eigentümer des BMW zu klären. Der Eigentümer müsste eine eidesstattliche Versicherung abgeben über den Verlust. Aber in dem neuen Schein sind dann keine Eintragungen. Also erst zum TÜV zur Abnahme mit den Papieren und alles eintragen lassen bzw. prüfen was eingetragen werden muss. Sonst könnte es "schiefe Schuhe" bei der Anmeldung geben. Allen hier ein sonniges Wochenende Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 03.05.2018 um 19:41:54 |
Autor: clubsport58 Datum: 03.05.2018 Antwort: ---------------------------------------------------------- Und was ist deine Frage? |
Autor: uli07 Datum: 03.05.2018 Antwort: ---------------------------------------------------------- Erst müßte alles im Schein eingetragen sein dann würde ich kaufen. Vorher nicht. Wer weiß was der Vorbesitzer dir alles vorlügt. Wird das nicht auch noch im "Brief" eingetragen? Gruß Uli |
Autor: marco für immer BMW Datum: 03.05.2018 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo, ja eigentlich habe ich die Frage selbst beantwortet. Ohne Schein kein Kauf. Bzw. dann mit Schein und Tüv Eintragungen mit Papieren. Oder sieht einer eine andere Möglichkeit. |
Autor: mb100 Datum: 03.05.2018 Antwort: ---------------------------------------------------------- Moment - gibts denn nen Fahrzeugbrief? Und ist der Wagen überhaupt angemeldet? "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: marco für immer BMW Datum: 03.05.2018 Antwort: ---------------------------------------------------------- Es gibt einen Fahrzeugbrief. Alles andere will der Händler mit dem Verkäufer regeln. |
Autor: mb100 Datum: 03.05.2018 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ok AFAIR zieht die Zulassungsstelle den Schein ein, wenn der Wagen abgemeldet wird. Von daher würd ich mir da gar keine großen Gedanken machen bzw. mit dem Händler (alt. Verkäufer) vereinbaren, dass ich den Wagen entweder abgemeldet bekomme oder er ihn für mich auf meinen Namen anmeldet. Und für das mit den TÜV-Eintragungen: die sollten eigentlich auch im Brief erscheinen - da bin ich aber auch nicht so hundertpro firm. Bzw. würd ich mir ohnehin sämtliche Unterlagen von allem, was eingebaut / umgebaut wurde, zeigen lassen. "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: uli07 Datum: 04.05.2018 Antwort: ---------------------------------------------------------- Bei uns in Minden bekommst du den Schein wieder mit. Das der eingezogen wird ist schon bestimmt 15 Jahre nicht mehr. Gruß Uli |
Autor: mb100 Datum: 04.05.2018 Antwort: ----------------------------------------------------------
Steht dann wenigstens "ungültig" drauf? Bei meinen letzten Abmeldungen bzw. Ummeldungen (die letzte 2015) hat die Zulassungsstelle den Schein jeweils behalten; war in Nürnberg und in Schwandorf... "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: uli07 Datum: 04.05.2018 Antwort: ---------------------------------------------------------- Nein, der wird entstempelt und beim anmelden wieder gestempelt. Der Stempel ist so ein bunt flimmernder Aufkleber. Weiß nicht wie der heißt. Gruß Uli |
Autor: thbo0508 Datum: 04.05.2018 Antwort: ---------------------------------------------------------- Den Zulassungsschein brauchst Du nicht. Zum anmelden brauchst Du nur den KFZ-Brief. |
Autor: uli07 Datum: 05.05.2018 Antwort: ---------------------------------------------------------- In Ingolstadt mag das sein. Gruß Uli |
Autor: Honnie Datum: 07.05.2018 Antwort: ---------------------------------------------------------- "Im Kundenauftrag" ist ja auch immer so eine Sache..das gluab ich irgendwie nie.. |
Autor: KW-Muffel Datum: 08.05.2018 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi , zum anmelden von einem KFZ benötigt man nur den Nachweis von KFZ und das ist der KFZ - Brief ! ( wie es auch bei Neuwagen der Fall ist ) . Der KFZ - Schein ist ein Ausweispapier für das KFZ wenn es zugelassen im Straßenverkehr bewegt wird, oder wenn es bei einer Kontrolle verlangt wird. Der Brief ist zu Hause , oder bei manchen Situationen in der Bank ! Gruß Peter |
Autor: thbo0508 Datum: 08.05.2018 Antwort: ----------------------------------------------------------
Nicht nur in Ingolstadt. Ich habe den x6 gekauft und hatte weder das Auto, noch den Zulassungsschein, nur den KFZ-brief. Damit bin ich zur Zulassungsstelle und habe das Auto zugelassen und die Nummernschilder bekommen. Dann habe ich den X6 abgeholt und bezahlt. Das geht überall, außer in Burkina Faso. |
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