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Limo mit 19 zoll Styling 63 - 3er BMW - E46

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Beitrag von: kursuns
Date: 25.03.2018
Thema: Limo mit 19 zoll Styling 63
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Hallo liebe Leute

Ich habe mal ne Frage muss man die radkästen bearbeiten, wenn man die Styling 63 19 zoll und 265 bereifung hinten haben möchte?

Es sind federn verbaut 55/35 von h&R

Finde nichts im Netz

Danke für die Antworten



Antworten:
Autor: Pierre74736
Datum: 25.03.2018
Antwort:
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Die vom X5 ? Falls ja, vergiss es. 

1. Musst du bei der Breite immer mindestens die kanten anlegen.
2. Bekommst du damit keinen TÜV, da die Reifen nicht für die Felge freigegeben sind.


Gruß Pierre
Autor: kursuns
Datum: 25.03.2018
Antwort:
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Ja sind die vom x5
Ich muss halt gucken es sind 255 oder 265 auf denn felgen drauf ja 9j ha 10j :-))))

Autor: Wildhase
Datum: 25.03.2018
Antwort:
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Hallo,

die Kante umlegen wird beim allerbesten Willen nicht reichen. Da muss der Kotflügel bereits gezogen werden und ob das ausreicht wage ich stark zu bezweifeln.

Bearbeitet von: Wildhase am 25.03.2018 um 21:59:34
-Mache Kabelbäume Tempomat Nachrüstung M43TÜ
- Kabelbäume zur Kofferraum Entriegelung
Autor: kursuns
Datum: 25.03.2018
Antwort:
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Ok danke für eure Antworten
Autor: Old Men
Datum: 25.03.2018
Antwort:
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Die Felgen kannst du für den E46 vergessen. Sind für dein Auto nicht zugelassen und die Reifengröße die du montieren möchtest, sind für die Felgen nicht zugelassen. Zudem käme hier noch eine Kotibearbeitung in Frage.
Autor: kursuns
Datum: 25.03.2018
Antwort:
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Aber es haben doch schon viele diese felgen eingetragen bekommen auf ein e46
Autor: Sascha_528
Datum: 26.03.2018
Antwort:
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Auf der Hinterachse muss der Radlauf gebördelt und aufgeweitet werden.

255 oder 265 macht da keinen großen Unterschied,

Eintragen kannst du das ganze wenn du ein Traglastgutachten vom BMW bekommst, dann ein Vergleichsgutachten einer anderen Felge wo die Reifengröße aufgeführt ist die du fahren möchtest. 

Dann (sollte man vorher erfragen) einen GTÜ/TÜV/DEKRA Prüfer/AAS suchen der §21 Abnahmen machen darf und will.
Der kann dir das dann abnehmen.
"Haftpflichtschäden, Bewertungen, Oldtimergutachten, Gebrauchtwagenüberprüfungen im Raum Braunschweig, schreibt mich an"
Autor: kursuns
Datum: 26.03.2018
Antwort:
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Danke für deine hilfe
Autor: Pierre74736
Datum: 27.03.2018
Antwort:
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Eintragen kannst du das ganze wenn du ein Traglastgutachten vom BMW bekommst, dann ein Vergleichsgutachten einer anderen Felge wo die Reifengröße aufgeführt ist die du fahren möchtest. 

Dann (sollte man vorher erfragen) einen GTÜ/TÜV/DEKRA Prüfer/AAS suchen der §21 Abnahmen machen darf und will.
Der kann dir das dann abnehmen.
(Zitat von: Sascha_528)


  Das ist leider falsch. Man kann diese Felgen nicht wirklich eintragen. Sollte diese Felgen jemand auf einem 3er Eintragen ist das ein Fehler und die Eintragung somit nichts wert.

Grund dafür ist der fehlende Impact Test. Bei diesem Test wird eine Felge mit dem kleinsten Reifenquerschnitt (bzw. Gesamtdurchmesser des Reifens) getestet. Im Falle dieser Felge ist das im vergleich zu dem was man auf dem E46 benötigen würde einfach zu viel. 
Spricht, dir fehlt der Impact Test. Ohne diesen Test ist keine richtige Eintragung möglich. Da hilft auch kein Traglastgutachten....


Gruß Pierre

Bearbeitet von: Pierre74736 am 27.03.2018 um 18:06:36
Autor: kursuns
Datum: 27.03.2018
Antwort:
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Also ich war beim TÜV

Nur mit der Felge und er meinte das es kein Problem sei, kein Gutachten nichts braucht man die Daten die in der Felge stehen reichen wohl aus.

Er meinte nur das es mit denn radkästen Probleme geben könnte
Autor: Pierre74736
Datum: 28.03.2018
Antwort:
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Kannste glauben oder nicht:

"Beim Impact-Test (der im Rahmen der Prüfung zum Erlangen eines TGA/einer ABE durchgeführt werden muss) wird das Rad mit der Max. Zulässigen Achslast und dem kleinsten zu prüfen Raddurchmesser aus einer definierten Höhe auf eine Kante fallen gelassen / gedrückt. Durch diesen dynamischen Test wird überprüft ob das bei kritischen Situation im Alltag bricht oder sich nur verbiegt. Hierbei ist Raddurchmesser sehr wichtig. Den je größer der Raddurchmesser desto mehr Gummi zwischen Straße und Felge."
Autor: kursuns
Datum: 28.03.2018
Antwort:
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Wichtig ist doch nur das ich diese 2% der Spur überschreiten darf.
Und wenn die Felge z.b 255/35 oder 30 hat ist es doch kein Problem oder sehe ich was falsch
Autor: Pierre74736
Datum: 29.03.2018
Antwort:
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Ja, gesetzlich siehst du da was falsch. :)

Die Felge wird mit 285/45R19 auf eine Kante fallen gelassen. Bei der Reifengröße (Querschnitt in Kombination mit der Breite) haste meinentwegen 15cm Gummi, bevor die Kante der Felge kommt.
Jetzt machst du auf die gleiche Felge 255/30R19. Sieht natürlich super geil aus, aber jetzt hast du halt nur noch Beispielsweise 4 cm Gummi um die Felge rum. 

...So und jetzt wiederholst du den Versuch. Logischerweise ist bei der Serienbereifung deutlich seeeeehr viel mehr Gummi richtig ? Dementsprechend nimmt der Gummi eben auch mehr Energie von einem möglichen Aufprall auf. Mit deiner Kombi ist das aber nicht mehr bewiesen, da das nie geprüft wurde.Bei geringen unterschieden im Querschnitt kann man da vielleicht drüber hinweg sehen, aber von X5-Reifen auf 3er... ist halt schon krass.

Das ist der Knackpunkt. Die Regelung gibts meines Wissens nach seit ~2Jahren. Viele TÜV Prüfer Checken das nicht, oder ignorieren es. Daher gibt es immer noch Leute die dir sowas eintragen. Das Problem jedoch ist, dass das was die Eintragen dann eben nichts wert ist. Daher mein Tipp, falls du die Felgen noch nicht hast. Lass es und hol dir welche mit Gutachten, die für dein Fahrzeug passend sind. 

Was du machst, bleibt natürlich dir überlassen, aber ich wollte es nur gesagt haben, da diese Frage bzw. dieses Problem relativ häufig auftritt.


Gruß Pierre




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