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Beitrag von: Roland 94 Date: 11.01.2018 Thema: Eintragung Fahrwerk, Rad-/Reifenkombination in Ö ---------------------------------------------------------- Hallo zusammen, da ich nun erneut eine Eintragung bei einer österreichischen Prüfstelle hinter mir habe (Gott sei Dank), möchte ich nun meine Erfahrungen und mein Wissen teilen, da oft gefragt wird "bekomme ich diese Felgen eingetragen", "was muss ich tun um dieses Fahrwerk mit diesen Felgen eingetragen zu bekommen", "Brauche ich da unbedingt einen Zivilgutachter" etc. Nachfolgend möchte ich auch die Prüfgrundlagen, bezogen auf Rad-/Reifenkombination und Fahrwerk in Österreich erläutern. Nachfolgende Infos, Grundlagen etc. habe ich direkt vom zuständigen Prüfingenieur, sowie vom TÜV Austria erhalten, hatte meine Eintragung schließlich auch erst beim dritten Anlauf bekommen und somit genug Zeit für Fragen :D Allgemein muss klar sein, dass Typisierungen in Österreich oft anders ablaufen als in Deutschland, deshalb ist hier klar zu unterscheiden. Mythen:
Abweichungen vom Gutachten z.B. andere Reifengröße oder wenn für die Felgen nur ein Festigkeitsgutachten vorliegt, erfordern einen Zivilgutachter. Was brauche ich mit zur Prüfung:
Prüfgrundlagen für Fahrwerke und/oder Rad-/Reifenkombination:
Ist diese letzte Hürde auch gemeistert hat man seine Eintragung :D Wichtig hierbei: Bei Sportfahrwerken wird der Abstand Radmitte zu Kotflügelunterkante eingetragen, sowie Farbe der Federn und Kennzeichnungsnummern. Aufpassen muss man beim Setzen der Federn!! Wenn das Fahrwerk direkt nach erfolgter Umrüstung bei der Prüfstelle vorgeführt wird kann es gut sein, dass im Zuge der Prüfung die Bodenfreiheit ausreichend gegeben ist. Im Nachhinein können sich die Federn zum Teil aber noch deutlich Setzten und die Bodenfreiheit wird unterschritten --> Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt, kein Versicherungsschutz BlaBlaBla.... Bei Schraubfahrwerken wird zusätzlich der Abstand Federunterlage (Verstellring) zur Befestigungsschraube eingetragen. In der Realität heißt das: 1-3mm runterschrauben nach erfolgter Prüfung ist mit Sicherheit noch im "grünen Bereich". Das Fahrwerk bis auf Anschlag runter und in die nächste Polizeikontrolle mit dem Argument alles eingetragen, ist vielleicht nicht die klügste Methode. Ich hoffe ich konnte paar Leuten für künftige Eintragungen weiterhelfen :) |
Autor: dl660cd Datum: 12.04.2018 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo Roland, Vielen Dank für deinen äußerst ausführlichen Beitrag. Würde gerne deine Einschätzung zu meinem Fall haben... :/ Habe Felgen + Federn bei meinem F10 umgebaut. Laut der Landesregierung aber kann ich anscheinend nicht über diese typisieren... Hier der E-mail Verlauf, da steht eh so ziemlich alles drin... Hatte ja schon nen Termin usw... ---------- Sehr geehrter Herr Foit, Ich hätte ein Anliegen und hoffe Sie können mir weiterhelfen. Ich hatte gestern, am 10.04.2018 einen Typisierungstermin, direkt über das Land Steiermark, bei der Außenstelle in Gr. St. Florian. Fa. Stelzer (In der angehängten Anmeldebestätigung ersichtlich). Darin steht auch, dass Fahrwerk + Felgen typisiert werden soll. Soweit so gut. Ich hatte extra diesen Tag Urlaub genommen, damit ich den Termin wahrnehmen kann. Leider wurde mir nicht gesagt, dass das ganze anscheinend nicht funktionieren soll. Ich bin von den Prüfern unten gleich direkt abgewimmelt worden, mit der Aussage, ich müsse zum Zivilgutachter direkt und ein Verbindungsgutachten erstellen lassen bzw. gleich bei diesem die Typisierung vornehmen. Gutachten und alles nötige wie Spureinstellungsbericht hatte ich natürlich alles sauber in einer Mappe mitgebracht. Nach Recherchen meinerseits müsste es aber dennoch möglich sein, direkt über das Land zu typisieren, sofern sich die jeweiligen Gutachten für Federn bzw. Felgen sich nicht gegenseitig einschränken. Jetzt wollte ich höflich fragen, ob Sie so nett wären und sich meinen Sachverhalt ansehen könnten. Da in meinem Gutachten von den Federn auch explizit drinnen steht, dass auch eine Sonder Rad/Reifenkombination möglich ist. Ich habe die Gutachten angehängt, hier ein Zitat daraus: Sonder-Rad/Reifenkombinationen Special wheel/tyre combinations Es bestehen weiterhin keine technischen Bedenken gegen die Verwendung von Sonder-Rad-/Reifenkombinationen, wenn folgende Bedingungen eingehalten sind: - Es liegen besondere Teilegutachten bzw. Genehmigungen für die entsprechende Rad/Reifenkombination vor und die jeweils erforderlichen Auflagen sind eingehalten. - die serienmäßige Federwegbegrenzung darf nicht aufgrund von Auflagen in diesen Teilegutachten/Genehmigungen verändert werden müssen. (z.B. Einbau zusätzlicher oder geänderter Federwegbegrenzer) Bin ich mit der Annahme hier richtig, dass das Ganze dann auch direkt über Ihre Dienstelle typisiert werden kann und ich mir den Weg zum Zivilgutachter sparen kann? Ich bedanke mich jedenfalls schon mal recht herzlich im Voraus für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen, Peter Wolf ANTWORT: Sg. Herr Wolf, Am 10.4.2018 wurde von unserem SV bei der Durchsicht ihrer Gutachten festgestellt, dass sie ein Verbindungsgutachten für die Genehmigung der Veränderungen an ihrem Fahrzeug benötigen. Bei der Anbauprüfung der Reifen- Felgenvariante durch den TÜV- Austria wird ein Fahrzeug mit originalen Fahrwerk verwendet. Das Gutachtens verliert bei weiteren relevanten Veränderungen am Fahrzeug, siehe Seite 3, IV. Zusammenfassung, Abs. 4 seine Gültigkeit! Da die Reifen- Felgenvariante in Verbindung mit der verwendeten Tieferlegen nicht geprüft ist, ist ein entsprechendes Gutachten beizubringen. ( TÜV, SV, NASV…) Bei Verwendung eines NASV ist ein weiteres Vorfahren bei uns nicht mehr erforderlich, da dieser das Verfahren selbstständig durchführen kann. Sollten sie noch Fragen haben, steh ich ihnen gerne tel. zur Verfügung, ----------- Scheint so, als hätte ich keine Chance, oder was meinst du? Anscheinend besteht ein Problem mit dem Felgengutachten... Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt Bundesamtes unter der Registrier Nr. KBA P 0005500 anerkannt. Wie gesagt.. würde mich über eine Einschätzung deiner seits sehr freuen... Und falls wirklich kein Weg vorbei führt, an diesem sog. "Verbindungsgutachten".... Kann das jemand kostengünstig auch erstellen, oder macht das nur der NASV? Danke u lg. Peter |
Autor: Roland 94 Datum: 12.04.2018 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo Peter, freut mich sehr, dass dir mein Beitrag etwas helfen konnte! Das Problem bei dir ist, dass Eintragungen Bundesland spezifisch ablaufen. Das bedeutet:bis vor wenigen Monaten hatte ich ein NÖ Kennzeichen, in NÖ ist die Landesregierung befugt (die LaReg ist allerdings nicht verpflichtet!!) ein Gesamtgutachten mit einhergehender Eintragung mehrerer beeinflussender Teile/Änderungen durchzuführen. Bedeutet konkret Felgen + Fahrwerk/Federn ist bei der NÖ LaReg möglich. Nun hab ich aber aber ein Wiener Kennzeichen und mir in Verbindung mit meinem durch die NÖ LaReg eingetragenen Gewindefahrwerk nun 19 Zöller gekauft. Tja in meinen Fall Pech gehabt, hätte ich noch ein NÖ Kennzeichen wäre die Eintragung easy. In Wien sieht die Sache bei der MA46 allerdings anders aus und ich muss diesbezüglich Anfang Mai bei einem Ziviltechniker ein Gutachten erstellen lassen. Erst mit diesem Gesamtgutachten kann die MA46 Felgen und Fahrwerk in Verbindung eintragen. Kurzum schreib mir mal eine PN und ich kann dir hoffentlich weiterhelfen, habe einen sehr günstigen Ziviltechniker bei der Hand ;) LG Roland |
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