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Beitrag von: Red84 Date: 17.10.2017 Thema: Ärger mit Glühkerzen ---------------------------------------------------------- Hallo zusammen, folgende Situation: Fehlerspeicher zeigt defekte Glühkerzen an, die Werkstatt tauscht diese aus. Einige Zeit später wird der Fehlerspeicher wegen anderer Problemchen nochmal ausgelesen - Glühkerzen werden immer noch als defekt angezeigt. Die Werkstatt berechnet sich nochmal ordentlich Arbeitskosten, um das Steuergerät auszutauschen. Frage: Hätte man nach dem Tausch der Glühkerzen den Fehlerspeicher auch schon auslesen (und so das defekte Steuergerät entecken) können, bevor man Ansaugbrücke & Co. wieder drauf baut? |
Autor: thbo0508 Datum: 18.10.2017 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hattest Du das in den Auftrag geschrieben? Dass sie das kontrollieren sollen? Wenn nicht, hat die Werkstatt alles richtig gemacht. Das nächste mal solltest Du den richtigen Auftrag geben. |
Autor: rick2601 Datum: 18.10.2017 Antwort: ---------------------------------------------------------- Klar kommt es auf den Auftrag drauf an. Eine gute Werkstatt weißt aber auch drauf hin, dass es sinnvoll sein kann, dass das Steuergerät gleich mit zu tauschen. Viele Autos haben einen Konstruktionsfehler. Man hat vergessen alle Räder mit dem Motor zu verbinden. |
Autor: Airborne Datum: 20.10.2017 Antwort: ---------------------------------------------------------- Kommt immer drauf an, wer drangestellt wird, wer das kontrolliert usw. Ein Jung-Geselle wird da unter Umständen nicht die Weitsicht haben, so weit mitzudenken. Wenn bei einer Diagnose alle 6 Kerzen im FS drinstehen, macht man das Glühsteuergerät eben direkt mit, oder liest den FS nach dem Kerzentausch nochmal aus. Dazu muss die Brücke nicht montiert werden, lediglich die Spannungsversorgung muss dafür angeschlossen sein. Hätte man wie gesagt so machen können, aber Leute dir nicht mitdenken gibt es leider überall. Wenn auf dem Auftrag nur steht "Glühkerzen ersetzen" hast du rechtlich nicht unbedingt die besten Chancen. Anders würde es aussehen mit einem Text/Zusatz wie "Glühsystem instandsetzen". MfG Bearbeitet von: Airborne am 20.10.2017 um 06:56:23 |
Autor: Red84 Datum: 25.10.2017 Antwort: ----------------------------------------------------------
Ja, leider! Danke für die Info, sowas habe ich mir fast schon gedacht. Die Werkstatt habe ich inzwischen gewechselt, wegen einer anderen Sache. Rechtlich wird da nichts zu holen sein, aber jetzt weiß ich zumindest bescheid und hab wieder was dazugelernt. In Zukunft werde ich das so machen: Problemdefinition und dann Kostenvoranschlag / Auftrag für das Abstellen des vorliegenden Problems. Wie die das machen, ist dann deren Sache. Ich muss schon sagen: Mir geht das ganz schön gegen den Strich, dass man sich gegen schwarze Schafe bzw. schlechte Arbeit dermaßen vorsehen muss. |
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