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Beitrag von: Imotski Date: 20.08.2017 Thema: Motorradführerschein im EU-Ausland ---------------------------------------------------------- Hey Leute, da ich Student bin und schon jahrelang meine Vorlesungsfreien Zeiten in einem EU Staat verbringe, in diesem ich einen Zweitwohnsitz habe, bin ich auf die Idee gekommen einen Klasse A Führerschein zu machen (um die 50% günstiger). Kann ich diesen in Deutschland mal anerkennen lassen? ich habe keinerlei Punkte oder Fahrverbote. B habe ich vor jahren in D gemacht. was hat es mit der 185 Tage Regelung auf sich? danke euch :) Bearbeitet von: Imotski am 20.08.2017 um 14:38:32 |
Autor: Old Men Datum: 20.08.2017 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich kenne es nur so, wenn du Klasse B hast und Klasse A nachmachen willst, dann bekommst du einen neuen Schein. Der neue Schein beinhaltet dann A & B. Du kannst nicht mit 2 Führerscheinen fahren. Ist des halb schon nicht erlaubt, wenn bei einem Führerschein Entzug die Fahrerlaubnis weg ist, dann für alle Klassen. Hättest du jetzt einen Schein für Klasse A und einen für Klasse B, dann könntest du ja mit einem Führerschein das entsprechende Fahrzeug weiterfahren, obwohl du keine Berechtigung mehr hast. |
Autor: Imotski Datum: 20.08.2017 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich würde den klasse a ja gleich umschreiben wollen in den deutschen. Deswegen auch die frage. Soweit ich weiß geht das alles schon. Nur bin ich mir nicht sicher ob und wie die 185 tage regel bei mir eingreift. Bearbeitet von: Imotski am 20.08.2017 um 22:35:14 |
Autor: Waisenhaustuning Datum: 20.08.2017 Antwort: ---------------------------------------------------------- Sollte kein Prblem sein, und die 185 Tage Regelung sollte bei dir auch flach fallen, aber informier dich doch mal vor Ort, das Thema interessiert mich auch. |
Autor: Imotski Datum: 20.08.2017 Antwort: ---------------------------------------------------------- Den A führerschein kann ich sofort starten. Der würde um die 600e kosten da vieles wegen der b kategorie hier anerkannt wird (nicht nur innerhalb 2 Jahren wie in de) Ich rufe mal die tage bei der führerscheinstelle an und stelle mich dumm. Mal schauen was die sagen. Erst dann lege ich los. Bearbeitet von: Imotski am 20.08.2017 um 22:43:14 Bearbeitet von: Imotski am 20.08.2017 um 22:43:48 |
Autor: Youngtimer2 Datum: 21.08.2017 Antwort: ---------------------------------------------------------- So wie Du das vor hast, klappt das! Man kann dann die KlasseA in Deutschland nachtragen lassen bzw. den Führerschein neu ausstellen lassen.Kostet dann aber natürlich wieder Gebühren! Ansonsten ist es kein Problem.Für manches ist die sog.EU wirklich gut. |
Autor: Hessenspotter Datum: 28.08.2017 Antwort: ---------------------------------------------------------- Erstwohnsitz 185 Tage ... bist du 24? Wenn nein, dann nur A2 für dich. Auch im Ausland. |
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