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Schmale Reifengröße 330i?! - 3er BMW - E46

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Beitrag von: Flow1
Date: 06.07.2017
Thema: Schmale Reifengröße 330i?!
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Hallo Leute! Ich bin am verzweifeln.
Habe einen 330i Touring und suche für folgende Felgen eine passende Bereifung:
Styling 32 in 8x18 ET20 und 9x18 ET22
Die Reifen sollen schön schmal sein.
Vorher hatte ich auf meinen Touring 8,5x19 ET30 225/35 19 und 9,5x19 ET35 255/30 19.
Die Radkästen wurden schon bearbeitet, hat mit den großen Felgen nichts geschliffen.
Ich danke schonmal im Voraus für eure Hilfe!!


Antworten:
Autor: Pierre74736
Datum: 06.07.2017
Antwort:
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Hi,

also wenn ich jetzt auf dem richtigen Stand bin, kannst du die Reifen auf deinem Auto eigentlich garnicht fahren, da diese Felge nicht mit dem für dich benötigten Reifen freigegeben ist, sondern nur mit den Original Reifen vom 7er, welcher nen anderen Gesamtdurchmesser hat.

Das würde ich zunächst mal vorher mim TÜV abklären.

Zum Reifengröße berechnen hier ein möglicher Rechner: http://www.reifenrechner.at

Gruß Pierre
Autor: Flow1
Datum: 06.07.2017
Antwort:
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Dabke für die Antwort! Aber das wäre mir neu, dass Felge und Reifengröße fix ist.
Reicht das nicht, wenn man ein Festigkeitsgutachten der Felge, und den passenden Reifen mit richtigem Abrollumfang hat?
Die Traglast darf natürlich auch nicht unterschritten werden.
Wie sehen das die anderen?
Autor: Roland 94
Datum: 07.07.2017
Antwort:
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Hallo, 

Reicht das nicht, wenn man ein Festigkeitsgutachten der Felge, und den passenden Reifen mit richtigem Abrollumfang hat? 

Jein. Das kommt immer ganz auf den TÜV-Prüfer und natürlich die Zulässigkeit in Bezug auf Freigängikeit an. Solltest du also eine Felge nur mit Festigkeitsgutachten eintragen wollen, ist eine genaue Absprache mit dem TÜV im Vorhinein Pflicht...Kann dir sonst passieren, dass die Felgen montiert sind, super toll aussehen, aber dir niemand abnehmen wird. 
Abrollumfang: Als Beispiel mein 2tes Auto. Die Seriendimension ist 215/45/R17 auf einer 7.5J Felge. Viele (vorallem in D) haben auf dem Fahrzeug allerdings 225/45/R17 auf einer 8J Felge eingetragen --> sprich ein anderer Abrollumfang. Hast du nun auch so eine Änderung angedacht musst du sehr wahrscheinlich den Tacho angleichen oder mit einer Tachoprüfung den Nachweis erbringen, dass die Tachoanzeige im Bereich der Toleranz ist. Meines Wissens in D kein Problem :)

Die Traglast darf natürlich auch nicht unterschritten werden.

Korrekt ;)

LG
 

Bearbeitet von: Roland 94 am 07.07.2017 um 10:23:50
Autor: Flow1
Datum: 07.07.2017
Antwort:
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Super! Danke für die Antwort!




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