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Betreten Privatstrasse erlaubt? - Geplaudere

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Beitrag von: Heckpropeller
Date: 06.07.2017
Thema: Betreten Privatstrasse erlaubt?
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Ich war heute mit meiner Familie im Industriegebiet auf einer zweispurigen Straße mit Fußgängerweg und Bordstein spazieren.

Plötzlich hielt ein Sicherheitsdienst neben uns und wies darauf hin, dass dies Privatgelände sei.
Weiter vorn ist auf der anderen Straßenseite , also nur für Autofahrer sichtbar , ein Schild angebracht::

Privatstrasse
Befahren nur Berechtigten gestattet !
Es gilt die StVO!

Es ist nichts abgesperrt und auch kein weiteres Schild erkennbar.
Auf der Straße ist auch eine Bushaltestelle.
Eigentümer ist ein Bosch-Werk.

Grundsätzlich steht es dem Eigentümer natürlich frei wer passieren darf und wer nicht , aber ich hab so ein wenig die Vermutung, dass wir zwei Wichtigtuern begegnet sind und der Eigentümer, dass nicht so eng sieht.

Also wie sieht es rechtlich aus?
Ohne klaren Hinweis, dass Betreten verboten ist , kann einem der Zugang auf diese ca 1000m lange Straße untersagt werden?
Macht man sich gar strafbar?



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Antworten:
Autor: Dragon846
Datum: 06.07.2017
Antwort:
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Moin, 
Alson wenn hinter dem Privat-Schild sogar noch eine Bushaltestelle ist, kann die Straße ja nicht so Privat sein, sonst dürfte man ja auch nicht an der Bushaltestelle stehen und auf den Bus warten. 
Kann natürlich sein, dass Bosch die Straße "gekauft" hat und da die Bushaltestelle schon da war, weiß nicht genau wie das funktioniert. 

Jedenfalls, wenn die Bushaltestelle noch aktiv genutzt wird, ist das natürlich fraglich. 
Aber wenn da ein Schild "Privatgrundstück" steht und ihr hinter diesem Schild rumspaziert, kann der Eigentümer euch natürlich von seinem Grund und Boden verweisen, ist ja klar. 

Aber so Sicherheitsdienste machen eh immer gerne auf Wichtig. Waren im Winter auch immer im Industriegebiet driften auf einer öffentlichen Straße und die, die zugeguckt haben, standen dann halt immer vor einer Firma und da kam auch immer der Sicherheitsdienst zum Tor und hat uns "freundlich" darauf hingewiesen, dass wir doch bitte gehen sollen :P 

Aber naja, solange nix weiter passiert ist, ist es doch eigtl Jackie wie Hose oder? Musst ja keinen Stress mitm Sicherheitsdienst anfangen, wegen 1000m Straße^^ 
Läufste halt woanders lang :D 

Mfg 
Jens
♥ Mein Schatz ♥
Autor: ibot_red
Datum: 06.07.2017
Antwort:
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Kleine Anmerkung: Bushaltestellen gibt es nicht nur für den öffentlichen Verkehr. 
Autor: Heckpropeller
Datum: 06.07.2017
Antwort:
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Wir wohnen um die Ecke und das ist die einzige Straße in allen Himmelsrichtungen wo ein Fußgängerweg ist.
Mit 2 Kindern und Hund muss man auch mal raus spazieren gehen.
Sonst würde mich das auch nicht interessieren.[img][/img]

Bearbeitet von: Heckpropeller am 06.07.2017 um 19:56:02
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Autor: double2
Datum: 06.07.2017
Antwort:
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Ist die Strasse eine Sackgasse und endet als Wendehammer?
Wenn nicht würde ich mich mit der Verwaltung von der Boschfabrik mal in Verbindung setzen. Kann ja nicht sein dass eine ans öffentliche Straßennetz angeschlossene Strasse ohne Schranke und Wendehammer verboten wäre zu betreten.
Wir sind ja nicht in Wichtigtuhnistan :)
Autor: Heckpropeller
Datum: 06.07.2017
Antwort:
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Ist leider eine Sackgasse mit Kreisverkehr.
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Autor: double2
Datum: 06.07.2017
Antwort:
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Dann würde ich es mit dem Brief lassen. Aber ich würde mich auch nicht davon abhalten lassen die Straße zu betreten, denn laut deinen Aussagen ist es ja
nur untersagt die Straße zu befahren :) Zumal ein Sicherheitsdienst leider auch teilweise das Hausrecht besitzt und somit auch Menschen das Betreten untersagen darf. Mit Frau und Kind dabei würde ich es nicht drauf ankommen lassen, alleine mit Hund, doch schon :) 
Autor: mb100
Datum: 06.07.2017
Antwort:
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Zur Beruhigung: strafbar machst Du Dich bei der Konstellation m.E. nicht. 
In Betracht käme in meinen Augen allenfalls ein Hausfriedensbruch. Allerdings müsste dazu die Straße wirklich gegen Eindringen gesichert sein.
Auch hast Du ja nicht vorsätzlich gehandelt, sondern bist versehentlich (also fahrlässig) in dem Privatgebiet rumgelaufen. Bestraft wird allerdings nur das vorsätzliche Begehen. 
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: Heckpropeller
Datum: 06.07.2017
Antwort:
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Aber wie sieht es im allgemeinen aus?
Der Sicherheitsdienst darf mich aus dem Gebiet verweisen?
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Autor: E36-Freak
Datum: 07.07.2017
Antwort:
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Wenn der Sicherheitsdienst dort im Auftrag des Eigentümers unterwegs ist, dann darf er das




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