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Frage zur Wohnungs-Mietfrist - Geplaudere

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Beitrag von: 323TImme
Date: 20.06.2017
Thema: Frage zur Wohnungs-Mietfrist
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Hallo,

vlt kennt jemand ähnliches Problem....

Ich bin am 1.3.17 in eine neue Wohnung gezogen, 50m weiter im Nachbargrundstück wird eine Art Hundehaltung/Zucht betrieben (davon hat mir der Vermieter natürlich rein gar nix gesagt). Die Hunde sind leider so aktiv und so laut dass sie mehrmals in der Woche sogar die komplette Nacht durchbellen (gestern 22 - früh um 4), dadurch hat man jedesmal gar keinen Schlaf mehr und dann geht es total verpeilt und kaputt zur Arbeit was eine echte körperliche Belastung ist. Wie ich von anderen Mietern gehört habe wurden schon voriges Jahr Unterschriften gesammelt und zur Stadtverwaltung gebracht (gegen diesen Hundehalter/Züchter)...aber da tut sich absolut nix ... also andere Kollegen fühlen sich auch extremst belästigt. Da ich einfach meine Ruhe haben will, möchte ich nur noch ausziehen, da das Problem ja schon ewig besteht und anscheined keine Besserung in Aussicht ist. (Ohrstöpsel, geschlossene Fenster und Vorhänge bringen bei dem Rotweilergebell leider nix)

Kann bei so einer extremen Lärmbelästung die Frist ungültig gemacht werden? Weil eine Mietminderung bringt mir auch keinen Schlaf ....

Danke schonmal


Antworten:
Autor: Papa76
Datum: 20.06.2017
Antwort:
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Die Hunde sind leider so aktiv und so laut dass sie mehrmals in der Woche sogar die komplette Nacht durchbellen (gestern 22 - früh um 4),
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Da ich einfach meine Ruhe haben will, möchte ich nur noch ausziehen, da das Problem ja schon ewig besteht und anscheined keine Besserung in Aussicht ist. (Ohrstöpsel, geschlossene Fenster und Vorhänge bringen bei dem Rotweilergebell leider nix)
...
Kann bei so einer extremen Lärmbelästung die Frist ungültig gemacht werden? Weil eine Mietminderung bringt mir auch keinen Schlaf
(Zitat von: 323TImme)


 
Nein. Den Vermieter auffordern in einer angemessenen Frist für Abhilfe zu sorgen, -ziemlich geringe- Mietminderung geltend machen oder eben unter Einhaltung der Kündigungsfrist (sofern kein zeitlich befristeter Kündigungsverzicht vereinbart ist) kündigen. 

Evtl. könnte man Arglist unterstellen, wenn dem Vermieter der Mangel bekannt war, was im Zweifel aber bewiesen werden muss. Zur Arglist soll sich mb mal äußern.

Ich habe jedoch erhebliche Zweifel, dass verschwiegenes anhaltendes Hundegebell in der Nachbarschaft, eine Grund für eine fristlose Kündigung ist.

In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.
Autor: elvis35m
Datum: 20.06.2017
Antwort:
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Um's kurz zu machen ....Anwalt befragen
...dann weisste bescheid...99% der User hier sind Laien und somit wirst da nix definitives hören ....
Autor: Youngtimer2
Datum: 21.06.2017
Antwort:
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Ich mach es noch kürzer! Suche Dir sofort eine andere Wohnung und ziehe aus! Ich hab ähnliches hinter mir. Du rennst gegen Wände.
Auch wenn man Geld verliert, weil man ja schon einiges reingesteckt hat..Es bringt nichts!
Es sei denn Du hast Spass daran und Geld genug ,um das alles juristisch auszukämpfen..

In meinem Fall ging es zwar nicht um Hundegebell aber ich habe einen Bekannten, der sich über einem Hahn aufregte in der Nachbarschaft.
Auch dort haben die NAchbarn Unterschriften gesammelt und sogar Dba-Messungen durchführen lassen. Ja, sogar die Polizei war vor Ort. Schließlich erreichte man, dass die Behörde zunächst den Hahn untersagte. Der Besitzer hielt sich nicht dran. Der Hahn wurde dann Sonntags Morgen durch die Polizei 
abgeholt.
2 Wochen später war er wieder da. Herrchen hatte auch einen Anwalt..
Wohngebiet mit bäuerlichen Charakter..obwohl dort gar keine Landwirtschaft mehr betrieben wird..
 
Autor: Heckpropeller
Datum: 21.06.2017
Antwort:
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Kannst dich mal reinlesen:

http://www.mietrecht.org/tierhaltung/laermbelaestigung-durch-tiere-in-der-nachbarwohnung/

Ist sehr interessant.

Würde den Mieter kontaktieren und auf die Umatände hinweisen.
Vielleicht zeigt er sich kooperativ.

Bearbeitet von: Heckpropeller am 21.06.2017 um 13:10:47
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