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Beitrag von: Bmdoublewou Date: 16.06.2017 Thema: Styling 122 auf e46, 245er reifen rundum, et43 ---------------------------------------------------------- Hey Ein kollege von mir möchte meine räder vom 5er xdrive auf seinm e46 montieren. Ich nenne euch erstmal die daten: Reifen: 4x 245/45 r17 Felgen: styling 122, 8x17, ET43 Wir haben heute ein rad an die VA montiert und ich muss sagen, das sah ziemlich gut aus. :) Die räder waren im radkasten und beim einlenken war auch noch luft ( haben keine probefahrt gemacht, sondern nur im stehen das lenkrad komplett in die eine, dann in die andere richtung eingeschlagen) Nun wollte ich fragen ob das überhaupt machbar ist? Denn 245er reifen auf der VA bei einem e46 ist schon leicht brutal :D Worauf müssen wir achten, damit die räder eingetragen werden? Hat einer von euch auch diese räder auf seinem e46? Was könnt ihr dazu so sagen? Danke im vorraus |
Autor: Old Men Datum: 16.06.2017 Antwort: ---------------------------------------------------------- Du solltest erst mal versuchen, für diese Kombination eine Freigabe zu bekommen. 245 auf der VA ist schon mehr als brutal und über das Fahrverhalten möchte ich mich nicht äussern. |
Autor: Bmdoublewou Datum: 16.06.2017 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wie und wo bekommt man so eine freigabe? |
Autor: rick2601 Datum: 16.06.2017 Antwort: ---------------------------------------------------------- Du hast ca. 3% mehr Reifenumfang als bei der Serienbereifung. Da ist auch mindestens ein Tachoüberprüfung notwendig, vielleicht sogar eine Anpassung. Viele Autos haben einen Konstruktionsfehler. Man hat vergessen alle Räder mit dem Motor zu verbinden. |
Autor: cxm Datum: 16.06.2017 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi, Reifenfreigabe brauchst Du nicht, da 245/45-17 die ohnehin freigegebene Reifengröße für die Felge ist. Ich bezweifle allerdings, dass Du den Reifenquerschnitt überhaupt auf einem E46 eingetragen bekommst. Du brauchst ein Traglastgutachten der Felgen, der Rest ist Sache eines willigen Prüfers. Der sagt Dir dann schon, was geht und was nicht. Freigängigkeit - auch eingefedert - muss natürlich gegeben sein. Wenn der dann noch mit Achsfestigkeitsnachweis oder Vergleichsgutachten und so'n Zeugs um die Ecke kommt, kannst Du es vergessen. Du wirst weder ein Achsfestigkeitsnachweis beibringen können, noch gibt es Vergleichsgutachten für VA 245/45-17 auf dem E46... Ciao - Carsten Bearbeitet von: cxm am 16.06.2017 um 13:07:39 Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche... |
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