- D r u c k a n s i c h t -
>> Originalansicht HIER <<
Beitrag von: GooDWol Date: 05.06.2017 Thema: E36 Linse Gelb Färben ---------------------------------------------------------- Abend Wollte mal wissen wer von euch schon mal die Linse vom e36 Scheinwerfer Gelb gefärbt hat. Würde diese gerne selbst Folieren. Gib es da Erfahrungswerte? Nicht das mir durch die Wärmeentwicklung die Folie anfäng zu schmelzen. |
Autor: papa_joe_11 Datum: 12.06.2017 Antwort: ---------------------------------------------------------- Da das nicht legal ist, aber sehr auffällig, wirst Du vermutlich bereits vorher von der Polizei darauf angesprochen werden... :-) bevor die Folie schmilzt, Ist Dir das egal, ohne Betriebserlaubnis zu fahren, nimm halt folie für Bühnenscheinwerfer die sollten die Temperatur abkönnen. NSW in gelb sind (sofern mit Prüfzeichen) erlaubt, diese nachträglich folierten allerdings meines Wissens nach nicht. Die gelben Streuscheiben gibt es zwar bei BMW zu kaufen, aber hier in D ist nun mal weißes Licht vorgeschrieben. http://de.bmwfans.info/parts-catalog/E36-Coupe/Europe/328i-M52/L-M/feb1997/browse/lighting/single_components_for_headlight_bosch/ papa_joe_11 |
Autor: BmW-MoGuL Datum: 12.06.2017 Antwort: ---------------------------------------------------------- Es gibt originale gelbe nebelscheinwerfer. Dass gelbe Nebelscheinwerfer verboten sind, glaube ich nicht. Hatte mal einen Franzosen, der hatte auch gelbe Nebelscheinwerfer. Man müsste mal in die StVZO sehen um sicher zu sein. Edit: Hab mal nachgesehen. Anders als im Paragraph 50 (1) StVZO geschrieben, dürfen Nebelscheinwerfer gemäß Paragraph 52 (1) StVZO auch mit hellgelben Licht die Fahrbahn ausleuchten. Bearbeitet von: BmW-MoGuL am 12.06.2017 um 11:19:10 Codieren, Nachrüsten, Fehlerspeicher lesen + aktuelle Navikarten per PM. |
Autor: angry81 Datum: 12.06.2017 Antwort: ----------------------------------------------------------
Zulassungen sind in den jeweiligen Ländern unterschiedlich. Was in Frankrweich zugelassen ist, ist hier nicht automatisch auch erlaubt. |
Autor: BmW-MoGuL Datum: 12.06.2017 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ein französisches Fahrzeug, das für den deutschen Straßenverkehr zugelassen ist, erfüllt natürlich auch die entsprechenden Voraussetzungen, die die deutsche StVZO vorgibt. Zusätzlich: siehe mein Edit. Bearbeitet von: BmW-MoGuL am 12.06.2017 um 12:11:06 Codieren, Nachrüsten, Fehlerspeicher lesen + aktuelle Navikarten per PM. |
Autor: angry81 Datum: 12.06.2017 Antwort: ----------------------------------------------------------
? Wenn ein Fahrzeug nach landeseigenen Verfahren -entsprechend der dort geltenden Gesetzgebung- geprüft und zugelassen wird, dann ist es automatisch übertragbar auf ein anderes Land? Interessant. Diese Regelung muss an mir vorbei gegangen sein. Zumal ein Fahrzeug mit nachgerüsteten, in anderen Ländern zugelassenen Teilen, bestückt wird, was ab Werk keine Zulassung in diesem Zustand hat. Dann frag ich mich, warum die Suche hier aus Erfahrungsberichten so viel gegenteiliges zu deiner Aussage her gibt, was die gelben NSW und SW angeht. |
Autor: Gusman Datum: 12.06.2017 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also die Gelben Original Nebelscheinwerfer sind Zugelassen,haben ja auch eine EU weite E Zulassung,und fallen von der Leuchtfarbe noch unter 52 (1) StVZO. Die Originalen Gelben Scheinwerfer sind nicht zugelassen,werden aber oft Geduldet,allerdings nicht in der variante wo alle 4 Streuscheiben Gelb sind,Ich zb habe auh die Originalen von Bosch,habe aber das Abblendlicht gegen weiße Streuscheiben Ausgetauscht,und hatte mit dem Gelben Fernlicht hier rund um Hannover noch nie Probleme,und auch der Tüv hat nie was gesagt,das ist aber Stark Regions Abhängig. ![]() |
Autor: BmW-MoGuL Datum: 12.06.2017 Antwort: ----------------------------------------------------------
Ich habe geschrieben, ich habe einen Franzosen gefahren. Also ein Fahrzeug eines französischen Herstellers. Ich habe mit keinem Wort erwähnt, dass dieses Fahrzeug nur eine Zulassung für Frankreich hat. Dem aufmerksamen Leser ist auch nicht entgangen, dass ich nichts von Scheinwerfern sondern lediglich von NSW geschrieben habe. Das tat ich in Bezug auf die Aussage von Papa_joe. Der meinte, dass nur weißes Licht für die Ausleuchtung der Fahrbahn nach vorn erlaubt ist. Wenn man die von mir angegebenen Rechtsquellen durchliest, kann man erkennen, dass das so nicht stimmt. Codieren, Nachrüsten, Fehlerspeicher lesen + aktuelle Navikarten per PM. |
Autor: jochen78 Datum: 12.06.2017 Antwort: ---------------------------------------------------------- Gelbe Nebelscheinwerfer sind in Deutschland definitiv erlaubt. Hab selber die originalen von BMW verbaut, weder die Polizei noch der Tüv hat je was bemängelt. Nachträglich folieren ist allerdings verboten... Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen... |
Autor: papa_joe_11 Datum: 13.06.2017 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich hatte ja auch nie behauptet, NebelScheinWerfer in gelb sind nicht erlaubt. Mit Licht vorne meinte ich natürlich das Abblendlicht/Fernlicht Und dieses muss in D weiß sein. Punkt. Gelbe Abblendlichter und/oder gelbe Fernlichter sind nicht erlaubt. Natürlich gilt auch hier wieder der Bestandsschutz älterer Fahrzeuge. hier sogar ein recht aktueller Artikel http://www.sueddeutsche.de/news/wirtschaft/verkehr-sind-gelbe-scheinwerfer-zulaessig-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-170116-99-897953 papa_joe_11 |
Partner: Auto Tuning Videos und Filme | BMW Treffen Event Syndikat RaceWars | Internet Design T-Shirts Aufkleber | Kfz Werkstatt Reparatur Tüv und Tuning | BMW Auspuff E46 M3 4-Rohr Duplex - BMW Carbonteile |