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AHK Befestigung für Sicherungsseil - BMW-Talk

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Beitrag von: florian-112
Date: 31.05.2017
Thema: AHK Befestigung für Sicherungsseil
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Moin Gemeinde,

In einigen Ländern (z.B. Schweiz) muss man das Sicherungsseil an einen separaten Punkt am Fahrzeug befestigen (Richtline 94/20/EG 1994).
Das Sichern über die AHK ist Verboten und wird mit hohem Busgeld bestraft.
Bei meinem E70 BJ 2014 ist dieser Punkt auch nicht vorhanden.
Bei Nachfrage bei BMW München wurde mir der Tipp gegeben das an der Abschleppvorrichtung zu befestigen. Doof der Punkt ist nicht in der Mitte, was bedeutet bei einer Kurve sieht sich die Bremse zu.
Bei Nachfrage das dieses nicht Funktioniert war die Aussage des BMW Mitarbeiters in Deutschland wäre das anlegen des Sicherungsseil am Kugelkopf erlaubt, und sie müssten da keinen Support leisten.
Wieder nachgefragt was ist mit den Fahrzeugen ist die in diese Länder verkauft werden, wo das Vorschrift ist? Hier kam keine Antwort mehr.


Was sagt Ihr dazu ?

Mein Freundlicher BMW Händler ist auch Ratlos und hat die selbe Rückmeldung von BMW bekommen.

Gruß
Flo
 


Antworten:
Autor: KW-Muffel
Datum: 31.05.2017
Antwort:
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Hi Flo , schreibe  ( nicht telefonieren )  mal BMW selber an - Kundenbetreuung , mal sehen was die dir antworten .
Kannst dich ja mal auch beim ADAC erkundigen.
 
Ich denke ein in Deutschland zugelassenes Auto darf in anderen Ländern so fahren wie es im Herkunftsland gilt, bin mir aber da nicht sicher .

Du kannst dein Sicherungsseil aber verlängern, evtl. mit 2tem extra Seil, es dann seitwärts einhängen und das lange Seil zusätzlich noch über die Kupplung legen, damit es nicht am Boden schleift. Dann hast du für das Drehen bei einer Kurve genügend Freiheit  und es doch an einem Extrapunkt gesichert.
Der Hintergrund ist, wenn der Kupplungsteil , da ja eingesteckt bei abnehmbaren Kupplungen ,verloren  geht ist noch eine Bremssicherung vorhanden, was eben sonst nicht mehr ist. Bei starren Kupplungen sieht das ja anders aus, aber vielleicht haben die da auch Angst das evtl. die ganze Anhängevorrichtung sich vom Auto löst - verstehen kann man manchmal die Vorschriften von der Schweiz nicht - sind absolut nicht logisch.

Habe vor Jahren mal einen Oldtimer in der Schweiz geholt mit einem 528i und einem 2to Anhänger. An der Grenze mussten wir uns einen Allrad leihen, ohne Allrad geht das nicht. Da haben wir und einen Suzuki -Jeep geliehen , ziehen durfte der 2to und haben dann aus dem Hinterland den Oldi geholt . Bei jeder kleinen Steigung oder Brückenauffahrt habe ich den 1ten Gang gebraucht das er überhaupt rauf kam - man könnte fast sagen der Hänger hat den Suzuki gezogen und nicht umgekehrt. Ist halt manchmal typisch Schweizer Logik, das verstehe wer will, aber der mit ,normale , gesunde Menschenverstand versteht das nicht.

Gruß Peter




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