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Beitrag von: tigerchris Date: 09.05.2017 Thema: 15er Kreuzspeiche mit 205/55 oder 205/50 ---------------------------------------------------------- Hallo E30 Freunde, ich brauch neue Sommerreifen für meinen E 30, 318i Lim. für die Kreuzspeiche 7x15. Habe bisher immer die 205/55 R15 gefahren auf Felge Unicorn Modell 173 in 7x15, ET 28 (Kreuzspeiche). Allerdings durch das Fahrwerk 60/40 haben die Reifen bei starkem Lenkeinschlag manchmal vorne an der Radhauskante gestriffen. Fragen: 1. Was sind die optischen Unterschiede? Wirkt die Felge mit 50er Reifen größer? Ist die Flanke des Reifens steiler und kommt die Felge evtl. weiter raus? (Momentan verschwindet die Felge ziemlich im Reifen BF Goodrich Profiler-G) 2. Muss ich die Reifen in den Fahrzeugschein eintragen lassen, obwohl Fahrzeug, Felge und Reifen in der ABE stehen? (Zum Fahrwerk habe ich eine Änderungsabnahme, waren aber damals nur die 175er Winterreifen montiert) 3. Kann ich durch die 50er Höhe das Streifen vorne verhindern? 4. Werde ich mehr Sprit brauchen mit den 50ern? 5. Tachoangleichung nicht erforderlich laut Forum, oder doch? Vielen Dank für Eure Antworten. Tigerchris |
Autor: Old Men Datum: 09.05.2017 Antwort: ---------------------------------------------------------- Du darfst nicht von 205/55 auf 205/50 wechseln. Der Abrollumfang weicht dann um 3,41 Prozent ab. Das ist zuviel ! |
Autor: tigerchris Datum: 09.05.2017 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo Old Men, danke für deine Antwort. Von einer Grenze von 3 Prozent Abweichung im Abrollumfang habe ich gehört. Man liest aber in den Foren häufig, dass die 205/50 R15 auf 7x15, problemlos vom TÜV eingetragen wurden. In der ABE zu den Felgen steht diese Kombination auch ausdrücklich drin. Nur halt mit den üblichen Anmerkungen z. B. keine Veränderungen am Fahrwerk oder Bremsanlage usw.. Die ABE der Felgen verweist sogar auf die Betriebserlaubnis Nr. des E 30, also dürfte das doch soweit ok sein, oder? Gruß Tigerchris |
Autor: Old Men Datum: 09.05.2017 Antwort: ---------------------------------------------------------- Da würde ich mich an deiner Stelle mal mit einem TÜV Prüfer in Verbindung setzen. Wenn der dir deine Reifen-Felgen Kombination einträgt ist doch alles O.K. |
Autor: tigerchris Datum: 09.05.2017 Antwort: ---------------------------------------------------------- Da hast du recht, ich gehe mal mit der ABE der Felge zum DEKRA Mann meines Vertrauens. Der sieht schon seit knapp 20 Jahren über meine defekte Leuchtweitenregelung hinweg und ist auch sonst Fan von älteren Fahrzeugen. Nachtrag: Habe gerade im alten Fahrzeugbrief nachgesehen. Der Vorgänger hatte sich für die Unicorn 173 Felge die 195/60 R15 eintragen lassen, was vermutlich dann auch vom Abrollumfang her passt. Standardmäßig stehen im alten Brief aber auch die 205/55 R15 drin und nicht die 205/50. Im Schein stehen nur die 195/65 R14, sodass ich besser immer die Kopie des alten Briefs mitführen sollte. Gruß Tigerchris |
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