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Wer muss den Schaden zahlen? - BMW-Talk

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Beitrag von: Der_Gute
Date: 11.04.2017
Thema: Wer muss den Schaden zahlen?
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Hallo.
Ich habe mir einen E61 gekauft. Nun wollte ich die offiziell gekaufte Navisoftware mit Key einspielen. Leider klappte dies nicht, da die Solftware vom Fahrzeug nicht aktuell ist.
Jetzt bin zum BMW Händler gefahren um ein I-Stufen Update durchführen zu lassen. Als ich meinen Wagen abholen wollte, teilte man mir mit, dass beim Update ein Steuergerät ein Problem macht. Wenn es schlecht ausgeht, dann ist es kaputt. Hierzu bekomme ich morgen dann konkrete Infos. Sie haben selber noch Hoffnung...
Nun meine Frage, wer kommt für den Schaden auf? Muss ich den Schaden übernehmen? Ist der BMW Händler in der Pflicht?

Bitte seriöse Antworten. Spekulationen helfen mir nicht...
www.lindlar.org


Antworten:
Autor: mb100
Datum: 11.04.2017
Antwort:
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 Spekulationen helfen mir nicht...
(Zitat von: Der_Gute)


 
Aus folgenden zwei Gründen sind derzeit nur Spekulationen möglich:

1. die Infos sind viel zu dürftig. 

Was mir u.a. fehlt: 
- warum ist das Steuergerät kaputt?
- wer hat es kaputt gemacht?
- wann wurde das Fahrzeug gekauft?
- von privat?
- Gibts zur Gewährleistung eine Gebrauchtwagengarantie?

2. das Problem ist ein Juristisches, und in der Juristerei gibts so gut wie nie eindeutige Antworten, sondern fast immer verschiedene Ansichten - von "das hat noch niemand so gesehen" bis zu "gut vertretbar"...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: Der_Gute
Datum: 11.04.2017
Antwort:
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Dann versuche ich die Antworten nach zu liefern.

Das Steuergerät ist wohl beim Update ausgestiegen und reagiert nicht mehr. Sie haben jetzt über Nacht die Batterie abgeklemmt in der Hoffnung, dass morgen das Steuergerät reaktiviert werden kann.
Das Update habe ich beim BMW Händler durchführen lassen.
Der Kauf von diesem Wagen war im März bei einem anderen BMW Händler in Süddeutschland.
Ich habe keine Garantie, jedoch die Gewährleistung.
www.lindlar.org
Autor: Pierre74736
Datum: 11.04.2017
Antwort:
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Sollte das Gerät beim Updaten kaputt gegangen sein, denke ich dass der BMW Händler haftet,  der das Update machen wollte. (sofern das so belegt werden kann)
Die Gewährleistung (vom Kauf) bring dir hier meiner Meinung nach nix, da das ja nur darüber geht, wenn der Schaden schon beim Kauf vorhanden war und das zu belegen boah...kann ich mir nicht vorstellen

Gruß Pierre
Autor: mb100
Datum: 11.04.2017
Antwort:
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Die Gewährleistung (vom Kauf) bring dir hier meiner Meinung nach nix, da das ja nur darüber geht, wenn der Schaden schon beim Kauf vorhanden war und das zu belegen boah...kann ich mir nicht vorstellen
(Zitat von: Pierre74736)


 
Innerhalb der ersten sechs Monate muss der gewerbliche Verkäufer beim Verkauf an privat nachweisen, dass der Schaden bei Übergabe des Fahrzeugs (nicht beim Kauf bzw. beim Abschluss des Kaufvertrags!) noch nicht vorlag. 

Rein anhand der derzeitigen Sachlage und deren Schilderung ist es in meinen Augen tatsächlich Spekulation, ob das Steuergerät nun wegen des Updates ausgestiegen ist - oder ob es vorher schon nen Schaden hatte und dann das Update den bereits bestehenden Defekt geweckt hat. Kann ich nicht sagen; ich bin Jurist, kein Techniker...

 

Bearbeitet von: mb100 am 11.04.2017 um 23:23:18
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: uli07
Datum: 12.04.2017
Antwort:
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Lies dir doch den Auftrag durch den du unterschrieben hast. Da steht meistens drin das Steuergeräte die beim Update abrauchen dein Problem ist.
Gruß Uli
Autor: Der_Gute
Datum: 12.04.2017
Antwort:
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Netter Ansatz, aber ich habe keinen Auftrag unterschrieben.
Wenn ich etwas schriftlich hätte, dann würde ich es mir durchlesen.
www.lindlar.org
Autor: Saguaro
Datum: 12.04.2017
Antwort:
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Hi,

mal eine andere Frage: Wer hat den Auftrag erteilt, die I-Stufe zu aktualisieren? 

Da wir bei uns im Betrieb auch schon solche Erfahrungen mit abgetauchten Steuergeräten beim SW Update gemacht haben, gehen wir wie folgt vor:

Ist das Fahrzeug innerhalb der Gewährleistung machen wir Updates nur nach Diagnoseanweisung oder nach Empfehlung aus München. Eigenmächtig führen wir in diesem Fall keine Updates durch.

Bei einer Technischen Aktion ist klar, da zahlt eigentlich BMW falls ein SG abtaucht, da BMW in diesem Fall der Auftraggeber ist.

Soll ein Update bei einem Fahrzeug durchgeführt werden, das außerhalb der GW ist weisen wir den Kunden darauf hin das beim Update etwas schief gehen kann und lassen jeden Werkstattauftrag immer Unterschreiben. Ferner wird bei Fahrzeugen außerhalb der Gewährleistung vor einem Update immer ein Fahrzeugtest durchgeführt, denn so kann man teilweise vor dem Update sehen, ob ein Steuergerät nicht mehr zu 100% funktionsfähig ist.

Meiner Meinung nach muss der Auftraggeber das Sterergerät zahlen, wenn es beim Update abraucht, der Auftraggeber muss auch auf das Risiko hingewiesen werden, sonst ist der Ärger vorprogrammiert.
Ich kann juristisch auch falsch liegen, da kenn ich mich wiederum nicht aus...




Grüße Saguaro
Autor: Der_Gute
Datum: 12.04.2017
Antwort:
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Ich selber wollte das I-Stufen Update durchgeführt bekommen, da ich sonst keine aktuellen Karten auf dem Navi updaten kann.
Wie gesagt, eine Info zu den Risiken habe ich nicht erhalten.
www.lindlar.org
Autor: Lookatmyshoes
Datum: 12.04.2017
Antwort:
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Wenn er dich nicht drauf hingewiesen hat und du sowieso nichts unterschrieben hast würde ich ruhig bmw zahlen lassen du kannst ja nix dafür das die was kaputt gemacht haben
Autor: Der_Gute
Datum: 12.04.2017
Antwort:
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Ich bin mal gespannt. Werde berichten.
Nur muss ich ein vernünftiges Maß ggf finden, da ich auf der Zulassungsstelle arbeite und mit denen zwischendurch Kontakt habe
www.lindlar.org
Autor: joecrashE36
Datum: 14.04.2017
Antwort:
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Vernunft ist immer gut und mit Diplomatie kommt man meistens weiter.
Es kommt immer wieder zu Diskussionen wer Schäden in der Werkstatt zahlen muss
und Betriebe sind sehr kreativ wenn es um Ausreden geht.
Denn die Beiträge zur Haftpflicht sind meist sehr hoch und beweis mal,als Laie
das der Ausführende was falsch gemacht hat.
 
-->Meine Motoren drehen nie in den Begrenzer !
Autor: Der_Gute
Datum: 24.04.2017
Antwort:
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Ich wollte mal eine Info geben wie es ausgegangen ist.

Zum Glück musste ich nichts zahlen. Sie hatten von sich aus gesagt, dass ich keinen Vertrag unterschrieben habe, und sie mir nicht das Risiko mitgeteilt haben. Daher war nur das reine Update zu zahlen.
Richtig Glück gehabt!
www.lindlar.org
Autor: Kodiakisland
Datum: 25.04.2017
Antwort:
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Thumbs up!

Verständnisfrage: Fest eingebautes Navi und Steuergerät sind so eng verzahnt, dass das Steuergerät ein Update verweigern kann?
Autor: angry81
Datum: 25.04.2017
Antwort:
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Ich wollte mal eine Info geben wie es ausgegangen ist.

Zum Glück musste ich nichts zahlen. Sie hatten von sich aus gesagt, dass ich keinen Vertrag unterschrieben habe, und sie mir nicht das Risiko mitgeteilt haben. Daher war nur das reine Update zu zahlen.
Richtig Glück gehabt!
(Zitat von: Der_Gute)


  Du hast ein neues STG bekommen oder hat es mit dem alten noch funktioniert?
Autor: Der_Gute
Datum: 25.04.2017
Antwort:
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Ich habe ein neues Steuergerät bekommen. Das alte war nicht mehr zu retten.


Das Steuergerät kann tatsächlich das Update verweigern. Wenn eine bestimmter Softwarestand in den Steuergeräten vorgeschrieben ist, dann startet das Kartenupdate nicht.
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Ende des Themas

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