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Beitrag von: alfaracer1505 Date: 07.04.2017 Thema: Teilegutacht. 8jX18 ET20 u.9jX18ET22 ---------------------------------------------------------- Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry81 am 07.04.2017 um 15:18:32 aus dem Forum "3er BMW - E46" in dieses Forum verschoben. Hallo zusammen , ich habe mir in Verbindung mit 225/40/18 92 y Bereifung ,original BMW Mehrspeichenalufelegen zugelegt. Vorne Seriennummer 1 091 990 Größe 8J X 18, ET20 und hinten Seriennummer 1 091 991 Größe 9J X 18 ET 22 . Hinten sind die Radhauskannten umgelegt und gezogen, da die Reifen sonst schleifen,vorne ist noch Luft da ein M-Sportfahrwerk verbaut ist. Von BMW habe ich die das Gutachten für die maximale zulässige Radtraglast (775Kg) bekommen. War nun heute beim TÜV Darmstadt und die wollen ein Vergleichsgutachten. Hatten keine Zeit im Netz was zu suchen. Hat jemand zufällig solch eine Rad- Reifenkombi ? Oder kann mir jemand weiter helfen! Gruß! Bearbeitet von: angry81 am 07.04.2017 um 15:18:32 |
Autor: Lennox-89 Datum: 07.04.2017 Antwort: ---------------------------------------------------------- Der Anteil derer, die auf verschieden breiten Felgen gleich breite Reifen fahren wird mehr als überschaubar sein... Bleibt auch die Frage, wie du auf darauf gekommen bist?! Mit vernünftigen Reifen würdest du by the way kaum noch ein Vergleichsgutachten benötigen. Um welches Fahrzeug handelt es sich hier überhaupt? Last but not least: Dein Threadtitel hat im Endeffekt mal gar nichts mit deiner Frage zu tun. |
Autor: alfaracer1505 Datum: 07.04.2017 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich fahre ein E46 Cabrio und die Reifen waren vom Verkäufer schon auf die Styling 32 Felgen montiert und wurden seiner Aussage nach, bei seinem E46 Cabrio vom TÜV problemlos eingetragen. Ich frage deswegen weil ich sonst eine Einzelabnahme machen muss.Wenn ich ein Vergleichsgutachten hätte würden die mir die Rad-Reifenkombination problemlos eintragen Bearbeitet von: alfaracer1505 am 07.04.2017 um 22:00:02 |
Autor: Lennox-89 Datum: 07.04.2017 Antwort: ---------------------------------------------------------- Du verwechselt da was... Eine Einzelabnahme hat in dem Fall so oder so zu erfolgen... Deswegen ist auch ein "Vergleichsgutachten" quatsch. Dem Prüfer wird es um den viel zu schmalen Reifen auf der breiten Felge gehen. Die Kombi liegt außerhalb der Norm, also braucht er dafür eine Freigabe des Reifenherstellers. Klär das besser nochmal ab. Edit: Oder noch besser, besorg dir vernünftige Reifen. Und noch besser, dir richtigen Felgen... Hast du dir die Eintragung zeigen lassen? Bestimmt nicht... Und dass die Kombi so problemlos passen soll halte ich übrigens auch für ein Gerücht, aber das siehst du dann ja bei der Abnahme. Bearbeitet von: Lennox-89 am 07.04.2017 um 22:27:35 |
Autor: Old Men Datum: 07.04.2017 Antwort: ---------------------------------------------------------- Es sind Felgen vom E38. Diese bekommst du nur per Einzelabnahme eingetragen. Hierzu brauchst du ein Traglastgutachten und eine Reifenfreigabe vom Reifenhersteller.Was aber noch sehr relevant ist, du brauchst einen willigen Prüfer. Diesen zu finden ist das schwierigste an der Eintragung. |
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