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Beitrag von: 7-12 Date: 25.03.2017 Thema: E38 Schadensgutachten gesucht ---------------------------------------------------------- Ein Hallo an alle user! Leider wurde mein 750iL, Baujahr 2000, mit gerade etwas über 80.000km, vor kurzem unverschuldet in einen Unfall verwickelt und am Vorderbau stark beschädigt, d.h. es liegt vermutlich sogar ein Rahmenschaden vor. Ich habe selbst einen Gutachter beauftragt und die gegnerische Versicherung ihren eigenen, beide Gutachten liegen auch schon vor, nur unterscheiden die sich in wesentlichen Punkten, also Art und Umfang der auszuführenden Arbeiten werden von den Gutachtern höchst unterschiedlich beurteilt. Und jetzt komme ich zu meinem Anliegen: Ich benötige ein Gutachten eines ähnlichen Schadens, also einer unfallbedingten Beschädigung am Vorderbau eines E38, am besten auch noch inklusive eines Rahmenschadens, um abzugleichen, welches der beiden Gutachten, die den Schaden an meinem Fahrzeug betreffen, am ehesten zutreffend sein kann. Hilfreich wäre, wenn das Fremdgutachten mittels DAT und den passenden DVN-Nummern kalkuliert worden ist. Fahrzeugspezifische und persönliche Daten können in dem Fremdgutachten natürlich unkenntlich gemacht werden. Vielen Dank im voraus. |
Autor: cxm Datum: 25.03.2017 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi, ein anderes Gutachten von einem anderen Schaden ist da völlig irrelevant. Wo soll denn bitteschön jemand genau so wie bei Dir in einen E38 reingeknallt sein? Oder wie willst Du die Vergleichbarkeit herstellen? Es ist ein Haftpflichtschaden der gegnerischen Versicherung, Du hast die Wahl des Gutachters. Die Versicherung hat den Schaden nach Gutachten zu bezahlen oder wenn sie das Gutachten nicht anerkennt, muss Du sie verklagen. Ein deutlicher Hinweis, dass Du es genau so machen willst, reicht meistens... Ciao - Carsten Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche... |
Autor: 7-12 Datum: 25.03.2017 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ein Frontschaden, bei dem Haube, Stoßstange, Kotflügel etc. beschädigt worden sind, dürfte auch bei einem E38 keine Seltenheit sein und mir ist bekannt, dass jeder Geschädigte das Recht hat, einen eigenen Gutachter zu beauftragen. Das habe ich - wie in dem Beitrag schon am Anfang erwähnt - auch getan, nur gibt es für die gegnerische Versicherung keine Verpflichtung, dies anzuerkennen und nicht eher doch auf das Gutachten abzustellen, das sie selbst in Auftrag gegeben hat und das sich - auch wie bereits erwähnt - in wesentlichen Punkten von dem von mir selbst in Auftrag gegebenen Gutachten unterscheidet, gerade was lt. DAT den Arbeitsgang und die dazugehörige DVN anbelangt. Sinn des Beitrags ist es also, vor einem Auslegungs- oder gar Rechtsstreit mit der Versicherung die Angaben aus den bereits vorliegenden Gutachten mit den Daten aus einem Fremdgutachten zu vergleichen, um festzustellen, welches der bereits vorliegenden Gutachten denn maßgeblicher sein könnte, also das meines Gutachters oder das der Versicherung, denn ich würde auch nicht ausschließen, dass sich der von mir beauftragte Gutachter geirrt hat. |
Autor: bluepearl1972 Datum: 25.03.2017 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ein Vergleichsgutachten wirst du nicht finden, außerdem wäre es uninteressant. Dein Gutachter wird seine Sache richtig gemacht haben, der gegnerische ist gekommen um die Schadenssumme zu drücken auf das nötigste, das ist deren Job. Beispiel, deiner sagt kotflügel neu und Tür einlackieren, der andere sagt nur kotflügel, allein dadurch schon 150 gespart. Davon abgesehen, der endgültige Schaden lässt sich eh erst nach Demontage beurteilen, und wenn der Versicherungs Gutachter was nicht mit drin hat muss er in der Werkstatt antanzen und sein Gutachten korrigieren nach oben. |
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