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Straßenrennen mit Todesfolge -> Lebenslang Knast - Geplaudere

Dieses Thema ist original verfügbar unter:
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Beitrag von: Papa76
Date: 27.02.2017
Thema: Straßenrennen mit Todesfolge -> Lebenslang Knast
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http://www.berliner-zeitung.de/berlin/lebenslange-haft-kudamm-raser-wirken-nach-urteilsverkuendung-wie-erstarrt-25922368

So schnell kann es gehen. Mal schauen, ob im Knast jemand noch dickere​ Eier hat. 

In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.


Antworten:
Autor: B3AM3R
Datum: 27.02.2017
Antwort:
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Ja richtig so. 15 Jahre um über die eigene Dummheit nachzudenken und den Lappen gibt's auch nie wieder. Genau so ist es richtig!!! Es könnten ruhig noch mehr Jahre sein. Diese Einzeller haben einen unschuldigen Mann umgebracht, eigentlich sollte man sie hängen.
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EAT/SLEEP/DRIFT
Autor: Old Men
Datum: 27.02.2017
Antwort:
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Das Urteil ist leider noch nicht Rechtskräftig. Hoffe aber, es bleibt so !!!!
Autor: mb100
Datum: 27.02.2017
Antwort:
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Ich halts für möglich, dass der Mordvorwurf kassiert wird und ein Totschlag draus wird (keine Ahnung, was Staatsanwalt und Richter für Mordmerkmale gesehen haben - die "sonstigen niedrigen Beweggründe", die ich vorliegend für sehr gut möglich halte, find ich immer ein wenig wage...), aber dass in Richtung fahrlässige Tötung zurückgerudert wird, glaub ich persönlich nicht. Und hoffe nicht - das geb ich zu. Denn ich sehs auch so: wer mit 110 km/h zu schnell über eine der Hauptverkehrsstraßen Berlins fährt, nimmt Tötungen billigend in Kauf...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: double2
Datum: 27.02.2017
Antwort:
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Das Urteil ist mehr als gerechtfertigt.
Wer in der Innenstadt Rennen gegen andere fährt mit mehr als dreifacher Höchstgeschwindigkeit der nimmt Tötung billigend in kauf. Wenn niedere Beweggründe wie sein Ego zu befriedigen ansporn des Ganzen ist dann ist das einfach Mord. Vermutlich hatte der noch ne Gopro oder seine Freundin das Handy an um das ganze auf YouTube zu posten wie dieser Alpi der Motorradfahrer, dem ich auch lebenslänglich wünsche.
Klar ist aber auch, dass man sich als junger Erwachsener nicht viel Gedanken über Konsequenzen macht. Das hat der Herr Richter jetzt aber denke ich allen jungen Erwachsenen klargemacht das sowas eben Konsequenzen hat und auch konsequent umgesetzt wird.
Autor: elvis35m
Datum: 27.02.2017
Antwort:
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jop anders lernens es net......
Autor: Haraldl
Datum: 27.02.2017
Antwort:
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Endlich mal ne klare Ansage. Bin mal gespannt ob es diese Klientel beeindruckt. Schon schlimm wenn Leute es nötig haben Ihr Auto  als Persönlichkeitsprothese zu missbrauchen.
Autor: Greis²
Datum: 28.02.2017
Antwort:
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Mal ne Frage an dieser Stelle, kann man eigentlich jemanden vorwerfen, zu schnell auf die vorgeschriebene Geschwindigkeit zu Beschleunigen?

Starte ab und zu recht deftig von der Ampel an auf die vorgegebenen 70km/h z.B.

Wäre das auch schon ein Rennen oder erst bei Überschreitung der Geschwindigkeit?
Autor: 5N1P3R
Datum: 28.02.2017
Antwort:
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Wenn neben dir auch jemand genauso scharf beschleunigt, könnte das den Verdacht von einem illegalem Straßenrennen auf sich ziehen.

Bearbeitet von: 5N1P3R am 28.02.2017 um 09:06:55
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!
Autor: double2
Datum: 28.02.2017
Antwort:
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@ Greis
Nach StVO sind gemäß §30 Absatz 1 Satz 1 bei Benutzung von Fahrzeugen unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Da bei einem Kavalierstart aufgrund quietschender Reifen eine vermeidbare Lärmimmission entsteht, stellt dieser somit einen Ordnungswidrigkeit dar. Hierfür ist nach dem bundeseinheitliches Bußgeldkatalog eine Verwarnung mit einem Verwarnungsgeld mit einem Regelsatz in einer Höhe von 10 € vorgesehen.

Quelle: Wikipedia copy paste

Bearbeitet von: double2 am 01.03.2017 um 20:03:43
Autor: KW-Muffel
Datum: 28.02.2017
Antwort:
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Hi , Ich denke das diese gewissen Leute es nicht lernen werden, wie auch ?
  Zum lernen braucht man ein gewisses Teil von seinem Hirn und das haben die eben nicht in ihrem Hohlkörper, den diese Leute zwischen den Ohren tragen,  das Urteil ist meines Erachtens schon mehr als Überfällig !

Ich erlebe das so oft, das vermeintlich Schnellere , obwohl wir zu zweit oder noch mehrere  auf der linken Spur fahren, sie einfach rechts Überholen -  die Dummköpfe !  Meist wenn rechts auch noch ein LKW kommt / ist  und dann entstehen manch mal schon sehr gefährliche Situationen , weil sie es nicht mehr gesichert nach links schaffen. 
Nach 2-3 KM, wenn es der Verkehr zulässt,  kann man dann diese Leute wieder locker links mit 200 / 250  KM / H überholen.

Schnell fahren heißt nicht kopflos Fahren , aber das Kapieren halt einige nicht .

Gruß Peter



 
Autor: B3AM3R
Datum: 01.03.2017
Antwort:
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Das mit dem Kavalierstart ist Blödsinn. Ich kann so schnell anfahren wie Ich will und wenn Ich Spuren mache und die Polizei es sieht, dann sind es 10€. Noch immer musst du beim zu schnell fahren erwischt werden, dabei spielt es keine wirkliche Rolle wie schnell Ich auf ERLAUBTE GESCHWINDIGKEIT beschleunige.
Wenn ihr zwei natürlich nebeneinander Gummi auf die Straße legt um ordentlich zu launchen und jemand mit ner Taschenlampe zwischen den Autos steht, ist das natürlich was anderes. ^^



niedere Beweggründe ganz einfach deshalb weil es mega unnötig war. Die wurden nicht verfolgt oder sind vor irgendwas geflohen, die haben das aus Spaß an der Freude und Mangel an Gehirn gemacht.
Dabei geht man bei dieser Geschwindigkeit davon aus, das man mit rechnen muss es nicht in der Stadt mit Ampeln unter Kontrolle zu haben, also Absicht.
Mit dieser Auslegung (die völlig ok ist) schwingt man also ein knapp 2t Mordwaffe blind durch die Stadt. Es wurde einfach nur das bestraft was passiert ist. Das war kein Unfall, das war ne verdammte Hinrichtung aus Dummheit. Nur schade das bei Unfällen immer die falschen/Unschuldigen sterben. Um die zwei Idioten hätte keiner lange geweint.
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EAT/SLEEP/DRIFT
Autor: Wilhelmidelta
Datum: 01.03.2017
Antwort:
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Ich finde es zwar "schön" zu sehen, daß endlich mal richtig hart durchgegriffen wird, bezweifle aber
stark, daß es bei diesem Urteil bleiben wird. Ich gehe davon aus, daß die ganze Nummer
in Berufung geht und letztlich irgendwas in der Richtung Totschlag, mit 5-10 Jahren auf Bewährung
rauskommt. Gut, lebenslang Führerscheinsperre aber was kratzt daß solche Typen? Wird halt
schwarz gefahren...... Warte ja nur noch darauf, daß irgendeiner mal wieder die Herkunft ins Spiel
bringt und das "harte" Urteil mit Diskriminierung begründet...
Dann gibts vermutlich 10 Sozialstunden und einen Shell Gutschein dazu, als Entschuldigung......
Autor: ibot_red
Datum: 01.03.2017
Antwort:
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Warte ja nur noch darauf, daß irgendeiner mal wieder die Herkunft ins Spiel
bringt und das "harte" Urteil mit Diskriminierung begründet...
Dann gibts vermutlich 10 Sozialstunden und einen Shell Gutschein dazu, als Entschuldigung......
(Zitat von: Wilhelmidelta)


  Ich empfehle dir, eine andere Tageszeitung zu lesen.
Autor: mb100
Datum: 01.03.2017
Antwort:
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niedere Beweggründe ganz einfach deshalb weil es mega unnötig war. Die wurden nicht verfolgt oder sind vor irgendwas geflohen, die haben das aus Spaß an der Freude und Mangel an Gehirn gemacht.
Dabei geht man bei dieser Geschwindigkeit davon aus, das man mit rechnen muss es nicht in der Stadt mit Ampeln unter Kontrolle zu haben, also Absicht.
(Zitat von: B3AM3R)


 
Mal abgesehen davon, dass das Mordmerkmal der sonstigen niedrigen Beweggründe nix mit der Frage, ob die Tötung vorsätzlich war oder fahrlässig, zu tun hat: das Merkmal ist wiefolgt definiert:


Sonstige niedrige Beweggründe sind Motive, die als besonders verwerflich erscheinen. Es sind also Motive, die nach algemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen, durch hemmungslose, triebhafte Eigensucht bestimmt und deshalb besonders verwerflich sind.
(Zitat von: Kindhäuser LPK-StGB 2. Auflage 2005, § 211 Rn. 13)



- ganz knapp ausgeführt -

Für mich ist dieses Mordmerkmal eine Art Auffang-Merkmal. Also "Wir wollen den Täter gern - warum auch immer - wegen Mordes bestrafen und nicht nur wegen Totschlags, also schnappen wir uns die sonstigen niedrigen Beweggründe und wurschteln uns den Sachverhalt zurecht und basteln uns eine schicke Agrumentation, dann passt das schon."
Aus dem Grund mag ich das Mordmerkmal nicht; vor allem eben dann nicht, wenn es "allein" steht. Aber ich bin durchaus bei Dir - und hätte, hätte ich den Fall auf den Tisch gehabt, auch die sonstigen niedrigen Beweggründe bejaht.

Vorliegend hätte ich sicher auch die Gemeingefährlichkeit geprüft und wahrscheinlich auch bejaht. Wurde vorliegend wohl sogar gemacht.

Bearbeitet von: mb100 am 01.03.2017 um 19:25:28
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: yusuf
Datum: 02.03.2017
Antwort:
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So ein Schwanz Vergleich muss richtig bestraft werden.
Ich finde das Urteil immer noch zu milde.
Letztendlich kommen sie wegen guter Führung eher raus.
Mein Zitat, mein Spruch kopieren nicht erlaubt. Urheberrecht.
Wahre Liebe gibt es, das ist die Motorenliebe.
(Natürlich ab 6 Zylinder am liebsten Sauger.)
Autor: double2
Datum: 02.03.2017
Antwort:
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Das mit dem Kavalierstart ist Blödsinn. Ich kann so schnell anfahren wie Ich will und wenn Ich Spuren mache und die Polizei es sieht, dann sind es 10€. Noch immer musst du beim zu schnell fahren erwischt werden, dabei spielt es keine wirkliche Rolle wie schnell Ich auf ERLAUBTE GESCHWINDIGKEIT beschleunige.
Wenn ihr zwei natürlich nebeneinander Gummi auf die Straße legt um ordentlich zu launchen und jemand mit ner Taschenlampe zwischen den Autos steht, ist das natürlich was anderes. ^^



(Zitat von: B3AM3R)


Finde es auch blödsinnig. Jemand beschleunigt mit quietschenden Reifen an und wird verwarnt und ein  Anderer hat launch control, beschleunigt also schneller weg und wird nicht verwarnt weil seine Reifen nicht quietschen. 
Autor: mb100
Datum: 02.03.2017
Antwort:
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Letztendlich kommen sie wegen guter Führung eher raus.
(Zitat von: yusuf)


 
Nö. Bzw. jein. 

Bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe kann erstmals nach 15 Jahren beantragt werden, die restliche Strafe zur Bewährung auszusetzen. Das Gericht prüft dann, ob der Täter wieder in die Freiheit entlassen werden kann. Sofern der Antrag abgelehnt wird, kann alle zwei Jahre geprüft werden. 
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: e46.basti90
Datum: 02.03.2017
Antwort:
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Ist doch nicht der erste Fall. In Köln wurden auch schon Menschen wegen dieser Rennen getötet und die Fahrer haben eine Bewährungsstrafe kassiert. Fragwürdig ob die das Urteil so hinnehmen müssen. Weil das kann ja nicht sein. 
Autor: B3AM3R
Datum: 03.03.2017
Antwort:
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@double2: Ja irgendwo schon, aber nicht nach genauer Auslegung der Gesetze und Regeln. Erstens malst du deine Spur auf die Straße und man geht davon aus, das durchdrehende Reifen/driften entweder kontrollverlust oder vermeidbare Belästigung der Allgemeinheit sind.

Wenn jemand aus dem Stand auf erlaubtes Tempo launcht, dann kann ihm nix vorwerfen, außer vielleicht Motorenlärm. Das wäre auch nicht so toll, denn dann kann ja jeder kommen. "Mir passt deine Nase nicht, du hast zu beschleunigt" -zack Rübe ab.


@yusuf: "lebenslang" ist die maximale Strafe die hier in D möglich ist. Da geht's nicht weiter, außer noch einer weiteren Sicherungsverwahrung nach den 15 Jahren. Wenn das durchgezogen wird, dann sitzen die zwei je 15 Jahre und wenn sie rauskommen, sind sie Fußgangster. ;)

Bearbeitet von: B3AM3R am 03.03.2017 um 18:53:46
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EAT/SLEEP/DRIFT
Autor: mb100
Datum: 03.03.2017
Antwort:
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@yusuf: "lebenslang" ist die maximale Strafe die hier in D möglich ist.
(Zitat von: B3AM3R)


 
Ja, irgendwann ist das Leben ja vorbei - und noch "schlimmer" wär nur die Todesstrafe ;-)
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: Imotski
Datum: 04.03.2017
Antwort:
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Ich finde das Ganze mit dem Mord ein wenig für übertrieben und so hingebogen. Ein Exempel statuieren finde ich auch nicht so cool. Jedoch bin ich der Meinung das bei Tötungsdelikten und Körperverletzungen die Strafe nie hoch genug sein kann, denn was gibt es wertvolleres als die eigene Gesundheit/Leben. Aber was will man von einem positivem Rechtssystem schon erwarten...
Autor: B3AM3R
Datum: 04.03.2017
Antwort:
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Mord war genau richtig. 160kmh in der Stadt ist wie eine Pistole in eine Menschenmenge feuern, das bedeutet mindestens einen wird es erwischen. Und das ist Mord.
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EAT/SLEEP/DRIFT
Autor: yusuf
Datum: 04.03.2017
Antwort:
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Ich finde das Ganze mit dem Mord ein wenig für übertrieben und so hingebogen. Ein Exempel statuieren finde ich auch nicht so cool. Jedoch bin ich der Meinung das bei Tötungsdelikten und Körperverletzungen die Strafe nie hoch genug sein kann, denn was gibt es wertvolleres als die eigene Gesundheit/Leben. Aber was will man von einem positivem Rechtssystem schon erwarten...
(Zitat von: Imotski)


  Es ist Mord basta.
  Diese Doppelmoral geht mir sowas auf den Sack.

  Dich möchte ich sehen wenn es von dein Familienmitglied oder dein eigenes Kind betroffen wäre. Was ich keinem nicht mal meinen Feind wünschen würde.
Mein Zitat, mein Spruch kopieren nicht erlaubt. Urheberrecht.
Wahre Liebe gibt es, das ist die Motorenliebe.
(Natürlich ab 6 Zylinder am liebsten Sauger.)
Autor: elvis35m
Datum: 04.03.2017
Antwort:
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irgendwann müssen sie ja mal nen Stempel auf die Sache aufdrücken ,

sonst fahren die ganzen Arschlöcher ja immer weiter wie die bekloppten ......

da hält sich mein Mitleid auch in Grenzen ...Türe zu und wegsperren un schlüssel weghauen.....
Autor: Imotski
Datum: 04.03.2017
Antwort:
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Mein lieber Yusuf, sowas nennt sich nicht Doppelmoral, sondern Differenzierung. Meine Kritik galt der Urteilsfindung, nicht der Strafe. Von mir aus könnten die Verursacher auch 50 Jahre Einzelzelle bekommen. Das zurechtbiegen eines Paragraphen um ein hohes Strafmaß zu bekommen, finde ich dagegen mehr als ungerecht und mit einem Rechtsstaat nicht zu vereinbaren. Versuche bitte fremde Aussagen zu verstehen, bevor du dich über diese empörst.


Willkür: NEIN
Strafe bei Tötungsdelikten bzw. Körperverletzungen: Können meiner Meinung nach, nie hoch genug sein

 

Ich finde das Ganze mit dem Mord ein wenig für übertrieben und so hingebogen. Ein Exempel statuieren finde ich auch nicht so cool. Jedoch bin ich der Meinung das bei Tötungsdelikten und Körperverletzungen die Strafe nie hoch genug sein kann, denn was gibt es wertvolleres als die eigene Gesundheit/Leben. Aber was will man von einem positivem Rechtssystem schon erwarten...
(Zitat von: Imotski)


  Es ist Mord basta.
  Diese Doppelmoral geht mir sowas auf den Sack.

  Dich möchte ich sehen wenn es von dein Familienmitglied oder dein eigenes Kind betroffen wäre. Was ich keinem nicht mal meinen Feind wünschen würde.
(Zitat von: yusuf)


 

Bearbeitet von: Imotski am 04.03.2017 um 21:13:00
Autor: mb100
Datum: 04.03.2017
Antwort:
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Mein lieber Yusuf, sowas nennt sich nicht Doppelmoral, sondern Differenzierung. Meine Kritik galt der Urteilsfindung, nicht der Strafe. Von mir aus könnten die Verursacher auch 50 Jahre Einzelzelle bekommen. Das zurechtbiegen eines Paragraphen um ein hohes Strafmaß zu bekommen, finde ich dagegen mehr als ungerecht und mit einem Rechtsstaat nicht zu vereinbaren. Versuche bitte fremde Aussagen zu verstehen, bevor du dich über diese empörst.


Willkür: NEIN
Strafe bei Tötungsdelikten bzw. Körperverletzungen: Können meiner Meinung nach, nie hoch genug sein
(Zitat von: Imotski)


 
... wobei natürlich "so" - also durch "Zurechtbiegen einer Vorschrift" - Jura funktioniert. 

Die Vorschriften in Deutschland sind sehr abstrakt gehalten. Und so brauchts für die Rechtsanwendung ein klein wenig mehr als "nur" das Gesetz. Mit anderen Worten: das Gesetz ist nur ein kleiner Teil, das Wichtige bzw. das, worauf es ankommt, sind die Definitionen, die Rechtsprechung und Lehre entwickelt haben, die Ausführungen hierzu, und durchaus auch die Urteilsfindung anderer Gerichte zu ähnlich gelagerten oder auch nicht ähnlich gelagerten Fällen. Manch einer mag es als "Zurechtbiegen" sehen. Ich versteh es als wissenschaftliches Arbeiten und Argumentieren.

Ich greif mal den § 211 StGB auf. Also die Vorschrift, um die es im vorliegenden Fall geht. Da steht folgendes drin:



§ 211 StGB - Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
(Zitat von: Der Gesetzgeber)




Toll. Super. Nun bin ich also quasi genau so schlau wie vorher. Bzw. ich weiß nur, dass Mord doch nix mit "geplant" und "im Affekt" zu tun hat. ;-)

Ich werf mal folgende (beispielhafte) Fragen in den Raum:

1. Was ist Mordlust?
2. Was ist Habgier?
3. Was sind sonstige niedrige Beweggründe?
4. Was ist ein gemeingefährliches Mittel?


Aus § 15 StGB weiß ich, dass der Gesetzgeber grundsätzlich von einer vorsätzlichen Begehung ausgeht. Oder auch: wenn er das fahrlässige Handeln unter Strafe stellt, schreibt er es ins Gesetz mit rein. Beispiel: § 222 - fahrlässige Tötung.


§ 222 - Fahrlässige Tötung

Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(Zitat von: Der Gesetzgeber)



Ich werf weiterhin folgende Frage in den Raum:

1. Was ist Vorsatz?
2. Was ist Fahrlässigkeit?

Bzw. wann war eine Begehung vorsätzlich, wann war sie fahrlässig?


Im Strafrecht haben Rechtsprechung und Lehre drei Arten des Vorsatzes entwickelt:

1. Dolus directus 1. Grades - das Wissen über und Wollen des Taterfolgs. Beispiel: der Täter weiss, dass er das Opfer töten wird und will es auch töten. Haben wir vorliegend nicht, da sind sich alle einig.

2. Dolus directus 2. Grades - das Wissen über den Taterfolg, aber nicht unbedingt das Wollen. Beispiel: der Täter will das Opfer durch einen Distanzschuss ins Herz töten. Er weiss, dass er dabei eine Sachbeschädigung an Pulli und T-Shirt begehen wird, und das nimmt er bewusst in Kauf. Mit anderen Worten: die Sachbeschädigung ist unumgänglich für den Taterfolg "tot". Haben wir vorliegend auch nicht.

3. Dolus eventualis - der bedingte Vorsatz. Der liegt vor, wenn der Täter den Taterfolg als Folge seines Handelns ernsthaft für möglich hält und ihn billigend in Kauf nimmt. Das Gericht in Berlin hat den bedingten Vorsatz vorliegend bejaht.

Ihr könnt nun selbst überlegen, ob die beiden billigend in Kauf genommen haben, dass ein Unfall passiert und dabei ein Mensch stirbt. Ich weise an dieser Stelle auf folgende Dinge hin:

1. Kurfürstendamm in Berlin
2. 11 überfahrene rote Ampeln
3. 160 km/h bei erlaubten 50
4. Rennen


(So nebenbei erwähnt: auch ich halte mit einer verdammt guten Begründung eine Bestrafung wegen fahrlässiger Tötung für möglich, aber meiner Ansicht nach ist die Begründung für die vorsätzliche Begehung für logischer.)

Ja, mir ist auch klar, dass gerade diese Unterscheidung zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit für juristische Laien kaum greifbar ist. Nahezu jeder Jurastudent hatte daran zu knabbern. Wird unterstrichen durch die Tatsache, dass der strafrechtliche Eventualvorsatz so ungefähr der groben Fahrlässigkeit im Zivilrecht entspricht. So viel zum Thema "Einheit der Rechtsordnung". Und grad deswegen sind gerade die strafrechtlichen Urteile im Bereich Fahrlässigkeit / Eventualvorsatz die Urteile, die im Volk am meisten diskutiert werden und am wenigsten nachvollzogen werden können.

Bearbeitet von: mb100 am 04.03.2017 um 22:12:47
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: Imotski
Datum: 05.03.2017
Antwort:
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eben, so eindeutig und einfach ist die Lage nicht.
aber danke MB wieder mal was von dir gelernt.
 

Bearbeitet von: Imotski am 05.03.2017 um 01:42:27

Bearbeitet von: Imotski am 05.03.2017 um 01:43:11
Autor: mb100
Datum: 05.03.2017
Antwort:
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In den wenigsten Fällen ist die Sache eindeutig. Liegt schon allein daran, dass zumeist Unklarheit über den tatsächlichen Hergang herrscht. Der Täter hat eine Version (bzw. zwei), das Opfer hat eine weitere - und irgendwelche Zeugen haben noch ganz was anderes gesehen. Und darüber hinaus: das, was sich im Kopf des Täters abspielte, bleibt meist im Unklaren - eine gewisse Grundintelligenz beim Täter und eine gute Vorbereitung der Verteidigung vorausgesetzt. Der Richter muss also anhand der Handlung des Täters erkennen, was der Selbiger wollte und sich vorgestellt hatte. 

Und ja, dazu kommt dann noch die Auslegung der Gesetze, die eben auch unterschiedliche Ergebnisse bringen kann. Der Spruch "vier Juristen, fünf Meinungen" kommt nicht von ungefähr.

Btw: im ersten und zweiten Semester hatte ich einen Strafrechts-Prof, der in jeder Vorlesung gefühlt zwanzig Beispiele für die Unfähigkeit des BGH gebracht hat...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: ChrisH
Datum: 07.03.2017
Antwort:
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Nicht dass ich nun solche Irren verteidigen will, die über 11 rote Ampeln brettern.
Aber mir ist wirklich unwohl bei "Mord" statt "Todschlag".
- Einerseits liest man derzeitg ständig über Fälle, wo der Täter das Opfer ganz offensichtlich kaltblütig ermordet wollte, und es bleibt doch bei einer Anklage auf Todschlag statt Mord z.B. hier: Link
- Andererseits nehme ich immer einen schweren Unfall billigend in Kauf, wenn ich morgens ins Auto steige, denn 100 % ausschliessen kann man einen schweren Unfall nie, auch wenn er natürlich extrem unwahrscheinlich ist. Aber ab welcher Unfallwahrscheinlichkeit fängt denn dann Mord an?

Grüße
ChrisH
"Ein adäquater Fahrer ist auch hier von Nutzen - womöglich aus dem Porsche-Lager. Eine gute Auto-Fee könnte ihm drei Worte ins Ohr geflüstert haben: Wozu eigentlich mehr?"

Zitat aus dem Test des BMW 323ti, AMS, Heft 20/1997
Autor: mb100
Datum: 08.03.2017
Antwort:
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- Andererseits nehme ich immer einen schweren Unfall billigend in Kauf, wenn ich morgens ins Auto steige
(Zitat von: ChrisH)


 
Ich sag hierzu mal: darauf kommts nicht an. Die Frage ist nicht, ob Du einen Unfall "billigend in Kauf nimmst", wenn Du morgens ins Auto steigst, den Zündschlüssel rumdrehst und losfährst, sondern ob Du den Unfall (und damit die Verletzungen / Tötungen / Sachbeschädigungen) durch das Überfahren einer roten Ampel, durch das Missachten einer Geschwindigkeitsbeschränkung, durch das Missachten eines Überholverbots, ... billigend in Kauf nimmst. Mit anderen Worten: es wird immer auf die Handlung abgestellt, die letztendlich zum Unfall führte. Und geprüft, ob diese Handlung rechtlich korrekt war, und - wenn nicht, ob die Beachtung der Vorschriften den Unfall verhindert oder gemildert hätte (explizit: Verletzung statt Tötung).

Ich mach mal ein Beispiel: 
Angenommen, Du fährst schön brav mit 50 bei erlaubten 50 durch die Straßen - und urplötzlich hüpft Dir ein Kind vors Auto. Du kannst nicht mehr rechtzeitig bremsen, erwischst das Kind - und selbiges hats hinter sich. Rein rechtlich gesehen hast Du alles richtig bzw. nix falsch gemacht, und deshalb gehst Du auch straffrei aus der Geschichte raus, wirst also weder wegen einer fahrlässigen noch wegen einer vorsätzlichen Tötung verurteilt. Selbst wenn Du - genau wie auch ich - sicher immer damit rechnest bzw. befürchtet, dass das berühmte Kind hinter dem berühmten Ball zwischen den beiden berühmten Autos auf die Straße rennt.


Aber ab welcher Unfallwahrscheinlichkeit fängt denn dann Mord an?
(Zitat von: ChrisH)



Na ja. Ab gar keiner. 

Der Unterschied zwischen Totschlag und Mord sind die von mir schon angesprochenen Mordmerkmale. Ich zähl sie nochmal auf und setz (ggf.) die Definitionen dahinter:
- Mordlust: dem Täter kommt es in erster Linie darauf an, einen Menschen sterben zu sehen
- zur Befriedigung des Geschlechtstriebs: der Täter will sich entweder durch den Tötungsakt oder durch die / an der Leiche sexuelle Befriedigung verschaffen
- Habgier: rücksichtsloses Streben nach materiellen Gütern
- Sonstige niedrige Beweggründe: Motive, die als besonders verwerflich erscheinen. Es sind also Motive, die nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen, durch hemmungslose, triebhafte Eigensucht bestimmt und deshalb besonders verwerflich sind.
Heimtücke: Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers
- grausam: dem Opfer werden aus gefühlloser / unbarmherziger Gesinnung besondere Schmerzen oder Qualen körperlicher oder seelischer Art zugefügt, die in Stärke / Dauer über das für die Tötung unvermeidliche Maß hinausgehen
- gemeingefährlich: beim konkreten Einsatz des Tötungsmittels kann der Täter nicht ausschließen, eine Mehrzahl von Menschen an Leib und Leben zu gefährden
- zur Ermöglichung einer Straftat: die Tötung wird als Mittel zur Begehung einer weiteren Straftat eingesetzt
- zur Verdeckung einer Straftat: die Tötung wird eingesetzt (zum Nachteil des Opfers, eines Zeugen, eines Verfolgers), um die eigene oder eine fremde Bestrafung zu verhindern

Wenn man die beiden Fälle - also den Kopfschuss und das Straßenrennen - hinsichtlich der Mordmerkmale mal durchprüft, kommt man bzw. komm ich (a.A. vertretbar) auf das, was folgt:

1. Kopfschuss
Mordlust, das mit dem Geschlechtstrieb, die Gemeingefährlichkeit und die Ermöglichungs- sowie die Verdeckungsabsicht schließ ich blind aus. Da seh ich absolut keine Hinweise. Auch seh ich keine materielle Vorteile, folglich keine Habgier. Grausam ist ein Kopfschuss auch nicht. Gut ausgeführt isses schnell vorbei. 
Wenn man sich mit dem Partner heftig streitet (so der Artikel) und der Dame auch bekannt war, dass ihr Partner eine Waffe (dabei) hat, kann sie m.E. nicht davon ausgehen, dass er selbige nicht einsetzen wird. Folglich seh ich auch keine Heimtücke. Und wenn man sich bei einem vorangegangenen heftigen Streit bzw. berechtigt (was immer das auch heißt...) über den Partner ärgert, dann seh ich auch keine hemmungslose, triebhafte Eigensucht. Also auch kein Raum für sonstige niedrige Beweggründe
Ich komm also in dem Fall auch nicht auf Mord.
 
Im Gegenteil: Ich würd mir den minder schweren Fall des Totschlags angucken, der dann in Frage kommt, wenn der Täter vom getöteten Menschen zum Zorn gereizt wurde und hierdurch auf der Stelle zur Tat hingerissen wurde. Da kommts allerdings wirklich auf den Verlauf des Falles an. 

2. Das Straßenrennen
Für mich scheiden Mordlust, Geschlechtstrieb, Ermöglichungs- und Verdeckungsabsicht, Habgier und Grausamkeit sofort aus. 
Zur Heimtücke: klar, das Opfer sah sich nicht einem Angriff aufs eigene Leben ausgesetzt und war so sicher auch wehrlos. Aber ich bin nicht der Ansicht, dass dies vom Täter ausgenutzt wurde. So klar keine Heimtücke. 

Ich bin durchaus geneigt, die Gemeingefährlichkeit hier zu bejahen. Ein Fahrzeug, das mit 160 km/h über den Ku'damm fährt, ist in meinen Augen unkalkulierbar, bei Zwischenfällen (ein Hindernis taucht auf, der Fahrer versucht auszuweichen) unkontrollierbar - und so geeignet, viele Menschen in Lebensgefahr zu bringen. 
Zu den sonstigen niedrigen Beweggründen: ich hab hier im Thread schon mal was dazu geschrieben. Gute Begründung usw. . Sicher ist es von enormer Eigensucht, Hemmungslosigkeit und Rücksichtslosigkeit getrieben, aufm Ku'damm rausfinden zu wollen, wer schneller / der "bessere" Fahrer ist. Mit guter Begründung kann man auch das in meinen Augen bejahen. 

Ich bin da immer noch unschlüssig. In meinen Augen kann man die beiden von mir angesprochenen Mordmerkmale mit guter Begründung bejahen und mit sehr guter Begründung verneinen. 

Bearbeitet von: mb100 am 08.03.2017 um 23:56:46
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: ChrisH
Datum: 09.03.2017
Antwort:
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Danke mb100. Hm, das ist sicher juristisch korrekt, was Du schreibst, Du bist ja schliesslich vom Fach.
Aber mein "natürliches Rechtsempfinden" hat da echt Bauchschmerzen bei dem Gedanken, dass jemand, der einen anderen regelrecht hinrichten will und es dann auch tut (vermutlich hat er im Dunkeln auf der Straße dem Opfer mit der Schußwaffe aufgelauert, um es zu töten, also ist hier auch nichts mit Affekt), billiger davon kommen soll, als jemand, der sozusagen durch "ganz extrem grob fahrlässiges Handeln" jemand umgebracht hat, aber dabei sicherlich keine Tötungsabsicht hatte.

Grüße
ChrisH
"Ein adäquater Fahrer ist auch hier von Nutzen - womöglich aus dem Porsche-Lager. Eine gute Auto-Fee könnte ihm drei Worte ins Ohr geflüstert haben: Wozu eigentlich mehr?"

Zitat aus dem Test des BMW 323ti, AMS, Heft 20/1997
Autor: mb100
Datum: 09.03.2017
Antwort:
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Es gibt für angehende Juristen so ein paar Dinge, die sollte man ablegen bzw. legt man automatisch im Verlauf des Studiums ab, die da (unter anderem) wären:

- das ganz persönliche Rechtsempfinden
- den Glauben an Gerechtigkeit
- grad im Strafrecht: die "So-ein-Arsch-der-muss-bestraft-werden"-Haltung
- das Gewissen


Der Vollständigkeit halber noch zwei Dinge:
Wenn jemand einem anderen im Dunkeln auflauert und (aus dem Verborgenen) erschießt, sind wir wieder bei dem Mordmerkmal der Heimtücke. Denn das Opfer ist in dem Moment durch die Gegend spaziert, fühlte sich allein bzw. nicht durch den "Streit-Partner" bedroht und hatte keinen Angriff auf sein Leben befürchtet. Es war somit arglos. Aufgrund dieser Arglosigkeit war es auch nicht abwehrbereit, somit auch wehrlos - und der Täter hat das auch ausgenutzt. 

Die Geschichte mit Affekt und geplant hat mit der Unterscheidung zwischen Mord und Totschlag btw. null und nix zu tun. Ich kann einen anderen Menschen wunderbar im Affekt töten und beispielsweise das Mordmerkmal der Grausamkeit erfüllen. Gibts wahrscheinlich sogar gar nicht so selten - auch wieder verursacht durch Ärger während eines Streits auf das Opfer entscheidet sich der Täter spontan für die Tötung und sticht, weil er sauer ist, mit dem ständig beigefügten Schweizer Taschenmesser mehrfach auf das Opfer ein, verletzt es aber bewusst zunächst nicht lebensbedrohlich - und "erlöst" es dann nach Stich Nummer 65 durch einen Stich ins Herz mit anschließendem Drehen des Messers. 
Dagegen kann ich auch ganz einfach einen Menschen geplant töten, ohne ein Mordmerkmal zu erfüllen. Ich greif Dein Beispiel mit dem Kopfschuss auf: gut möglich, dass der Täter geplant hatte, seine Frau zu töten und auch deswegen die Waffe dabei hatte. An der Stelle verweise ich nach oben zu meinem letzten Beitrag. 
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: Imotski
Datum: 14.03.2017
Antwort:
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@Mb100

bzgl. Gerechtigkeit: Wäre deiner Meinung nach, ein Rechtssystem, welches auf dem Naturrecht aufbaut, vielleicht eine "gerechtere" Alternative?

Bearbeitet von: Imotski am 14.03.2017 um 01:40:49
Autor: mb100
Datum: 14.03.2017
Antwort:
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@Mb100

bzgl. Gerechtigkeit: Wäre deiner Meinung nach, ein Rechtssystem, welches auf dem Naturrecht aufbaut, vielleicht eine "gerechtere" Alternative?

Bearbeitet von: Imotski am 14.03.2017 um 01:40:49
(Zitat von: Imotski)


 
Ich zitiere mal an dieser Stelle meinen alten Strafrechts-Prof. Im Rahmen seiner Abschiedsvorlesung sagte er:

"Es gibt keine Gerechtigkeit, meine Damen und Herren"



Ich will kurz ausführen, was er damit gemeint hat:

Gerechtigkeit ist nichts, was sich messen lässt. Es ist keine absolute Größe. Sondern ein rein subjektives Empfinden. Oder auch: was Du als gerecht empfindest, empfinde ich möglicherweise als himmelschreiende Ungerechtigkeit.
Ich denk, an dem vorliegenden Fall kann man es ganz gut erkennen. Ist das Urteil gerecht?
Manch einer mag sagen: "Ja, definitiv." Aber viele sagen auch: "Nein, definitiv nicht." 
Gerade dass die Ansichten hierüber so auseinandergehen, unterstreicht, dass wir Menschen ein unterschiedliches Gerechtigkeitsempfinden haben. 

Wann ist eine Strafe gerecht? Wie bestrafe ich jemand, der einem anderen das Leben genommen hat? Vor allem mit den Unterscheidungen "ohne etwas falsch gemacht zu haben", "einen Moment lang nicht aufgepasst zu haben", "durch das Opfer massiv gereizt", "nach einem Angriff des Getöteten", "vis-a-vis durch einen Kopfschuss" oder "durch Hautabziehen"?

Oder auch - das Insolvenzrecht. Ich liebe es, aber es ist in meinen Augen - neben dem Steuerrecht - das ungerechteste Rechtsgebiet. Für alle Beteiligte. 

Für den Unternehmer, der oftmals nur durch Pech sein Unternehmen verliert und dann zusehen muss, wie ein anderer die Regentschaft übernimmt.
Für die Gläubiger, die nur noch einen MIni-Bruchteil ihrer Forderung bekommen
Für die Arbeitnehmer, die mit dem Unternehmer gekämpft haben, auf Lohn verzichtet haben - und am Ende des Tages nicht mal von der Agentur für Arbeit Insolvenzgeld bekommen, weil sie die Frist verpasst haben
Für den Insolvenzverwalter, der sich nun mit allen möglichen Leuten rumschlagen muss und am Ende beim Volk als der dasteht, der ordentlich Kohle macht - vor allem wenn der eigene Bruder in einer Punkrock-Band singt ;-) (sorry für diesen Seitenhieb - ich weiss, dass es anders war)

Nein, Recht soll nicht für Gerechtigkeit sorgen. Recht soll - wenn überhaupt - einen Ausgleich schaffen. Einen Kompromiss. Idealerweise etwas, womit die streitenden Parteien einigermaßen leben können. Gerechtigkeitsempfinden hin oder her. Aber Recht soll vor allem die Spielregeln für ein friedliches Miteinander schaffen. Sowohl in Alltags- als auch in Sondersituationen. Durchaus auch mit den Bedürfnissen, und auch mit dem Gerechtigkeitsempfinden der Entscheidungsträger (leider...) im Einklang. Diese Spielregeln können durchaus auch ihren Ursprung im Naturrecht haben.  
Vielleicht kennst Du den Spruch "Vor Gericht kriegt man keine Gerechtigkeit, sondern ein Urteil." Besonders gut passt der Spruch im Zivilrecht, wo die Parteiherrschaft herrscht, der Richter also als Beweismittel nur das nutzen darf, was die Parteien vorbringen. 


Aus diesen Gründen muss ich immer lachen, wenn die Politiker "nach mehr Gerechtigkeit" rufen, für "mehr Gerechtigkeit" sorgen wollen. 
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: TheInvisible
Datum: 24.04.2017
Antwort:
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Ein derartiges Urteil war längst überfällig!

Diesen ganzen Wannabe's auf unseren Straßen gehört Einhalt geboten und mit der vollen Härte des Gesetzes entgegen getreten. Allerdings sollte dies bereits als Prävention passieren und nicht erst dann, wenn jemand durch ihren asozialen Fahrstil zu Tode kommt.

Ich besitze den Führerschein seit fast 17 Jahren und würde mich definitiv nicht als "alt" bezeichnen. Doch was ein Großteil dieser aktuellen Möchtegern Generation auf Deutschlands Straßen abzieht ist wirklich erschreckend. In ihrer Welt mögen sie vielleicht cool erscheinen. In der realen Welt sind sie die lächerlichsten Figuren die es jemals gewagt haben unsere schöne Welt zu belästigen.

Ich konnte mich schon immer für Fahrzeugtuning und veredelte Autos begeistern. Doch mit welchen Problemen man sich mittlerweile als normaler Fahrer eines getunten Autos im Straßenverkehr konfrontiert sieht, gibt einem wirklich zu denken. Viele dieser geistigen Tiefflieger fühlen sich lediglich durch die Anwesenheit eines anderen modifizierten Fahrzeugs provoziert. Nicht nur einmal wurde ich durch massives Drängeln und Auffahren provoziert. Und warum? Die Beweggründe jener Personen sind einfach nur lächerlich. Vor allem die Tatsache andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden ist untragbar.FAZIT: Jeglicher Versuch in diese Richtung sollte sofort mit aller Härte des Gesetzes bestraft werden und zwar bevor unschuldige Dritte zu Tode kommen.

Aus aktuellem Anlass ein Beispiel von heute Nachmittag:
Ich stehe mit meinem Fahrzeug am Ende einer Autobahnausfahrt und möchte in die Bundesstraße einfahren. Das letzte Fahrzeug der an mir vorbeifahrenden Kolonne war ein schwarzer 1er BMW Ex Modell. Am Steuer ein Bettnässer mit Sonnenbrille und Baseballcap - typisches Klischee. Er hat mich und mein Fahrzeug natürlich bemerkt. Daher erklärt es sich von selbst, dass jene Person bereits binnen weniger Sekunden dem Klischee mehr als gerecht wurde. Ich ordne mich also unauffällig hinter ihm ein und wir fahren auf einen Kreisverkehr zu, welcher den Beginn einer Ortschaft darstellt. Der Fahrer hat einen BMW Performance ESD verbaut. Anhand seiner sehr exzessiven Benutzung von Gaspedal und Bremse im Wechsel, scheint er auf diesen recht stolz zu sein. Ich habe mich vor ein paar Wochen bewusst gegen den Performance ESD entschieden. Zum einen schaut er unter dem M-Diffusor hervor und anderen klingt er nicht besonders gut. Aber das ist Geschmackssache, darum weiter im Ton. Ich fahre also hinter ihm in den Kreisverkehr ein. Aus unerfindlichen Gründen verlangsamt er plötzlich das Tempo nur um kurz darauf voll aus dem Kreisverkehr heraus zu beschleunigen. Dabei ist er seinem Vordermann fast ins Heck geknallt. Sein Vordermann entschied sich kurz darauf rechts abzubiegen. Daraufhin mussten wir natürlich das Tempo verlangsamen. Sobald sein Vordermann den Abbiegevorgang abgeschlossen hatte beschleunigte der übereifrige 1er Fahrer erneut voll hoch. 50 Mater später stieg er in die Eisen und fuhr links auf einen Norma Parkplatz ein. Ich musste auf denselben Parkplatz. Als ich in selbigen fuhr hatte der Möchtegern Vettel sein Fahrzeug bereits geparkt. Bei der Parkplatzsuche kam ich quer direkt an seiner Front vorbei. Ich brachte mein Fahrzeug kurz zum Stehen und habe ihn kopfschüttelnd exzessiv ausgelacht. Und was soll ich sagen. Es hat ihm nicht sonderlich gut gefallen. Aber außer dumme Blicke ist nicht viel von diesen Personen zu erwarten. Mehr Schein als Sein.

Alles in allem frage ich mich, ob jene Leute keinen Stolz haben. Anders ist es nicht zu erklären, warum sich jemand mit derartiger Absicht und Zielsicherheit zum Gespött anderer macht. In seiner verdreht Welt mag er der Ansicht sein mit seiner Fahrweise und seinem Auto andere zu beeindrucken. In Wahrheit habe ich mich innerlich und später auch äußerlich schlapp gelacht. Zumal beim Beschleunigen nicht viel ging und ich ihn um den "Sound" dieses ESD's definitiv nicht beneide.

Im Normalfall lache ich wie geschrieben über derartige Verhaltensweisen. Allerdings ist mir in der Vergangenheit auch schon einmal der Kragen geplatzt, als mich einer dieser Typen massiv gefährdet hat. Bei nächsten Gelegenheit habe ich ihn persönlich, lautstark und energisch zur Rede gestellt. Seine Buchse war wahrscheinlich voll bis obenhin und er brachte keinen Ton aus dem Mund. Alles was er vollbracht hat war, wenig später wie ein Mamakind zur Polizei zu rennen. Angeblich hätte ich ihn in seiner Ehre gekränkt, weil seine Freundin neben dran gestanden hat. Ich hatte ihr den Rat gegeben sich einen vernünftigen Freund zu suchen und keinen Möchtegern der a) den Mund nicht aufbekommt und b) sie unnötig in Gefahr bringt.

Irgendwann steht es einem eben bis oben.
Daher wie gesagt ist das Urteil im vorliegenden Fall absolut in Ordnung. Es musste mal ein Zeichen gesetzt werden.

Bearbeitet von: TheInvisible am 24.04.2017 um 19:58:25
It ain't about how hard you hit.
It's about how hard you can get hit
and keep movin' forward.
Autor: ibot_red
Datum: 24.04.2017
Antwort:
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Ich bin mir gerade nicht sicher, wen von euch beiden ich cooler finden soll.
Autor: TheInvisible
Datum: 24.04.2017
Antwort:
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Es ist mir klar, dass ich mit meinem Beitrag teilweise polarisiere. Allerdings bin ich mir nicht sicher was du mit deinen Worten bezwecken möchtest, außer sinnlos zu provozieren. Anhand deines Posts kann man ganz klar erkennen, dass du weder Inhalt noch Sinn meines Beitrages verstanden hast.
Was und wen jemand als cool erachtet ist Sache der persönlichen Ansicht. Mich interessiert es absolut nicht ob meine Person oder mein Verhalten als cool angesehen wird. Ich habe absolut kein Verlangen danach "cool" zu wirken. Zumal das Wort "cool" mittlerweile viel zu oft zweckentfremdet wird, um peinliches und lächerliches Verhalten zu beschreiben.

Bearbeitet von: TheInvisible am 24.04.2017 um 20:39:01
It ain't about how hard you hit.
It's about how hard you can get hit
and keep movin' forward.
Autor: ibot_red
Datum: 24.04.2017
Antwort:
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Was genau wolltest du denn mit deinen Worten bezwecken?
Sollen wir dich dafür feiern, dass du offensichtlich in Sekundenschnelle Menschen bestimmten Klischees zuordnest und diese im Anschluss daran persönlich attackierst, nur weil du in scheinbar allem einen Angriff auf deine Person siehst?
Versuche doch mal, dich von deinem (so wirkt es zumindest auf mich) egozentrischen Weltbild zu verabschieden und nicht jedes Verhalten so hin zu biegen, dass es in dein Beuteschema passt.
In meinen Augen belästigst du einfach gerne Leute, nicht mehr und nicht weniger.

Bearbeitet von: ibot_red am 24.04.2017 um 20:44:20
Autor: TheInvisible
Datum: 24.04.2017
Antwort:
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Einmal mehr beweist du, dass du meinen Beitrag nicht gänzlich verstanden hast. Auch deine Einschätzung hinsichtlich meiner Person ist vollkommen falsch. Ich habe keine Klischees aufgebaut, sondern ganz klare Beispiele für diverse Verhaltensweisen angeführt. Abgesehen davon bin ich sehr viel im Auto unterwegs und liege mit meinen Einschätzungen meist richtig. Die Klischees entstammen übrigens nicht der Phantasie irgendwelcher Menschen, sondern entstehen vielmehr durch das Verhalten diverser Personen. Und dies nicht nur beim Thema Verhalten im Straßenverkehr.

Dem Beispiel in dem ich die Fassung verloren habe ging eine massive Gefährdung meiner Person voraus. Einen Unfall konnte ich nur durch eine schnelle Reaktion vermeiden. Ich habe absolut kein Verständnis für ein derartiges Verhalten. Und ich bin eben jemand der sich zur Wehr setzt oder wie du es nennst Leute belästigt und den Mund aufmacht. Dazu stehe ich.

Deine Denkweise und die meinige haben zudem absolut nichts gemein. Ich erwarte mit Sicherheit nicht für irgendetwas gefeiert zu werden. Das passt eher zu einem anderen eher unreifen Personenkreis.

Bearbeitet von: TheInvisible am 24.04.2017 um 21:11:31
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Autor: ibot_red
Datum: 24.04.2017
Antwort:
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Oh entschuldige bitte, dann wirst du wohl mit dem jungen Herrn unter einer Decke schlafen, oder wie willst du dich sonst aus aus dieser Nummer hier wieder heraus winden?

[...] ein Bettnässer mit Sonnenbrille und Baseballcap [...]

Kannst du bestätigen, dass der Fahrer ein Bettnässer ist, oder passt es einfach gerade in dein Weltbild? 
Was wäre gewesen, wenn er keine Sonnenbrille und kein Baseballcap getragen hätte?

So wie du es hier schilderst, sehe ich es wirklich als Belästigung an, denn das hat mit "zur Wehr setzen" rein gar nichts zu tun.
Dafür gibt es klar definierte Dienstwege und wenn du diese nicht beschreitest, trägst du nichts zu deiner Sicherheit und auch nichts zur Sicherheit anderer.
Du pöbelst damit lediglich einen Mann und dessen eventuell sogar unbeteiligte Begleitung an. 

Mit mindestens 35 Jahren sollte man etwas mehr Reife und Besonnenheit aufbringen können als du hier an den Tag legst. 
Da ich mich intellektuell und sozial als wesentlich reifer einschätze als dich (als Maßstab dient dein von dir abgegebenes Bild aus deinen Erzählungen), muss ich mir von dir zudem nicht sagen lassen, dass ich Erwachsen werden soll.
Autor: TheInvisible
Datum: 24.04.2017
Antwort:
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Du kennst mich nicht und bist daher Lichtjahre davon entfernt meine intellektuelle oder soziale Reife ernsthaft einschätzen zu können.

Ich habe bereits mitbekommen, dass du meine Worte gerne auf die Goldwaage legst. Allerdings bringst du mich damit nicht in Verlegenheit. Ich bin gerne bereit meine Posts zu erklären oder Inhalte klar zu definieren.

Bettnässer bedeutet in diesem Zusammenhang "sehr junge Person". Der Begriff stammt ursprunglich aus dem Comedyprogramm von Ingo Appelt.

Diese Situation hätte im Rahmen der Rechtsverfolgung im Aktennirvana geendet. Eine klare Ansage, wie man es früher gemacht hat, bewirkt manchmal deutlich mehr. Bei einer erneuten Begegnung auf selber Strecke übte sich die damalige Person in Zurückhaltung. Mehr wollte ich gar nicht erreichen. Er hatte verstanden, dass nicht jeder Fahrer eines getunten Fahrzeugs ein Straßenrennen anstrebt.

P.S. Von der korrekten Einschätzung meines Weltbildes bist du übrigens ebenfalls Lichtjahre entfernt. Das ist jedoch darin begründet, dass es sich bei meinem Geschriebenen um reale Erfahrungen handelt. Sie stehen in keinerlei Zusammenhang mit meiner Weltanschauung.

Bearbeitet von: TheInvisible am 24.04.2017 um 21:55:15
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Autor: ibot_red
Datum: 24.04.2017
Antwort:
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Danke, aber das Bild welches du hier abgibst, gibt mir einen ganz guten groben Überblick über dein Weltbild.

Und wieso verwendest du nicht einfach die wesentlich gängigere und wertungsfreie Person "junge Person" anstatt der bewusst provokant gewählten Bezeichnung "Bettnässer"?

"Früher" hat man viel Schwachsinn gemacht und "klare Ansagen" zähle ich dazu.
Was wäre gewesen, wenn du den Mann mit Hilfe deiner Pöbelei nur noch mehr angestachelt hättest? 
Je nach dem wie labil dein Gegenüber ist, kann nämlich genau das passieren und dann erweist du der Öffentlichkeit damit einen Bärendienst.

Edit: "Reale" Begebenheiten, für die es keinerlei Belege gibt. Ich zweifle sehr am Hintergrund dieser Geschichten.

Bearbeitet von: ibot_red am 24.04.2017 um 22:02:07
Autor: TheInvisible
Datum: 24.04.2017
Antwort:
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Wie bereits geschrieben bist du von einer korrekten Einschätzung meiner Weltanschauung meilenweit entfernt.

Meine Wortwahl musst du schon mir überlassen. Schreibe ich dir vielleicht vor, wie du deine Posts zu formulieren hast? Zumal du bisher der Einzige bist, der sich von dem Wortspiel "Bettnässer" provoziert fühlt. Allerdings vermag ich nicht abschließend zu beurteilen warum.

Ist das nun wirklich dein Ernst?
Du diskutierst mit mir über den Inhalt meiner Posts, obwohl du meine Glaubwürdigkeit anzweifelst. Basierend darauf verschaffst du dir dann angeblich einen groben aber dennoch guten Überblick hinsichtlich meiner Weltanschauung? Finde den Fehler.

Du hättest deine Zweifel direkt äußern können. Doch das hast du nicht getan. Erst jetzt nachdem dir die Argumente ausgehen und du bemerkt hast, dass du mit deinen Einschätzungen bezüglich meiner Person und meinen Ansichten falsch liegst, zweifelst du meine Glaubwürdigkeit an.

Das lässt die gesamte Diskussion und vor allem deine Glaubwürdigkeit in einem ganz anderen Licht erscheinen. Sorry, unter diesen Voraussetzungen macht eine Fortsetzung der Diskussion keinen Sinn. Schließlich schenkst du meinen Worten keinen Glauben.

Bearbeitet von: TheInvisible am 24.04.2017 um 22:48:07
It ain't about how hard you hit.
It's about how hard you can get hit
and keep movin' forward.
Autor: ibot_red
Datum: 24.04.2017
Antwort:
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Ich habe deine Wortwahl hinterfragt, ich schreibe dir nichts vor. 
Daher bin ich mal so frei, dich zu zitieren.

Anhand deines Posts kann man ganz klar erkennen, dass du weder Inhalt noch Sinn meines Beitrages verstanden hast

Das Zitat passt auch zum zweiten Abschnitt sehr gut.
Ich beurteile deine Weltanschauung nicht anhand deiner Geschichte, sondern anhand deines Auftretens und anhand dessen, wie du dich in der Geschichte darstellt.
Ob der Inhalt der Geschichte von realer Natur ist, ist daher irrelevant. Du bist der Autor und daher für die Darstellung deiner eigenen Person verantwortlich.
Meine Zweifel an der Geschichte bestanden bereits bei meinem ersten Posting, das hätte ich vielleicht deutlicher kennzeichnen sollen, das gestehe ich ein.
Reiner Sarkasmus hat es wohl nicht ausreichend veranschaulicht.

Aber wenn du die Geschichte weiter erzählen möchtest, kannst du gerne davon berichten, dass ich durch deine schlagfertigen Argumente doch noch meine Meinung geändert und mich für dein Verhalten begeistern konnte. ;)
Autor: TheInvisible
Datum: 24.04.2017
Antwort:
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@all:
Ich habe meinem letzten Post nichts mehr hinzuzufügen. Jetzt kann sich jeder seine eigene Meinung hinsichtlich der Glaubwürdigkeit von "ibot_red" bilden. Zumal seine Kenntnis was die Bedeutung von Fachbegriffen wie z.B. Sarkasmus angeht ebenfalls zu wünschen übrig lässt. Aber sich gleichzeitig intellektuell über andere User stellen wollen, die ihm im Grunde gänzlich unbekannt sind.

Bearbeitet von: TheInvisible am 24.04.2017 um 23:48:31
It ain't about how hard you hit.
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Autor: ibot_red
Datum: 24.04.2017
Antwort:
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Alles klar.  :-*

Und ich dachte, wie so viele Andere auch, Jahre lang, dass es sich dabei um beißenden Spott handelt.
Das müssen die Hüter unseres Wortschatzes umgehend erfahren!
Soll ich den Brief nach Mannheim oder direkt nach Athen adressieren?

Bearbeitet von: ibot_red am 25.04.2017 um 20:57:24
Autor: TheInvisible
Datum: 24.04.2017
Antwort:
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Back to topic:
Ich hoffe die neue gesetzliche Härte gegen solche Personen wird aufrecht erhalten!
It ain't about how hard you hit.
It's about how hard you can get hit
and keep movin' forward.
Autor: 5N1P3R
Datum: 25.04.2017
Antwort:
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Diese Härte schützt aber nicht vor solchen Individuen. Anderer seits....es kann bestimmt nahezu jeder von uns, wenn er zurück denkt, sich an zumindest einen Augenblick erinnern wo es hätte traurig enden können, aufgrund von seinem Verhalten im Straßenverkehr, auch wenn das nicht jeder zugeben würde.
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!
Autor: TheInvisible
Datum: 25.04.2017
Antwort:
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Niemand ist fehlerfrei, da gebe ich dir absolut recht.
Aber es besteht ein großer Unterschied darin, ob man eine derartige Situation aus Unachtsamkeit bzw. ungewollt auslöst oder mit seinem Verhalten andere vorsätzlich gefährdet und mögliche Folgen billigend in Kauf nimmt. Ich hoffe du verstehst was ich meine.
It ain't about how hard you hit.
It's about how hard you can get hit
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Autor: Kodiakisland
Datum: 25.04.2017
Antwort:
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... oder mit seinem Verhalten andere vorsätzlich gefährdet und mögliche Folgen billigend in Kauf nimmt.
(Zitat von: TheInvisible)


  Full Ack!
Autor: Papa76
Datum: 18.06.2020
Antwort:
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https://www.bz-berlin.de/berlin/bgh-hebt-ueber-mord-urteil-fuer-kudamm-raser-teilweise-auf

Gegen einen der beiden Mörder ist das Urteil somit rechtskräftig. Die Rolle des Zweiten wird nun zum dritten Mal bewertet. Meine Meinung: Hätte es den zweiten Rennteilnehmer nicht gegeben, hätte es kein Rennen gegeben. Da er augenscheinlich dieses Rennen auch zu keinem Zeitpunkt abgebrochen sondern weiter voll draufgehalten hat, ist der genauso schuldig.

In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.
Autor: Chrissy001
Datum: 19.06.2020
Antwort:
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Absolut richtig, solche Verkehrsteilnehmer gehören lange aus dem Verkehr gezogen.
Genau so sollte man meiner Meinung nach auch mit den "Promille-Fahrern"   
verfahren.
Autor: KW-Muffel
Datum: 23.06.2020
Antwort:
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Hi , da schließe ich mich beiden Vorrednern vorbehaltlos an ! ! Die Strafen für solche Taten sind einfach zu gering, da muss sich unbedingt etwas ändern !

Gleiches gilt für die Randale wie jetzt erst kürzlich in Stuttgart zusehen war, auch sollten die Strafen drakonisch verschärft werden für solche Vergehen, sonst bekommt man das nie in den Griff, die Polizei ist da überwiegend hilflos, da muss sich etwas an den Gesetzen tun und zwar schnell nicht immer nur Reden schwingen ! !

Gruß Peter
Autor: uli07
Datum: 23.06.2020
Antwort:
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Und wenn der Bußgeldkatalog bei Geschindigkeitsübertretungen angepasst wird sind alle am schreien.
 
Gruß Uli
Autor: mb100
Datum: 23.06.2020
Antwort:
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Die Frage ist halt, ob sich höhere Strafandrohungen wirklich auf das Verhalten der Bürgerinnen und Bürger auswirkt. Oder ob nicht der Großteil sagt: "Mir doch wurscht, mich erwischt eh niemand."
Alternativ: "Als ich die Tat begangen hab, hab ich nicht drüber nachgedacht, ob und wie sich dies auswirkt. Sprich: wie lang ich in den Bau komm." 
Um mal ein Land mit einem sehr strengen Strafrechtssystem, teilweise auch antiquierten Strafen und ein Land mit einem sehr unkalkulierbaren Rechtssystem als Beispiel zu nehmen: in Singapur klappt dieser Effekt, in den USA wohl nicht so wirklich. (Und ja, ich weiß auch, dass die USA geringfügig größer sind als Singapur und ein paar mehr Einwohner haben. Interessanterweise sind beides Länder, die geprägt sind von vielen Ethnien, die - bezogen auf die Ballungsräume - auf engem Raum miteinander wohnen.) 

Wenn ich mich hier in Nürnberg so auf den Straßen umgucke und vor allem die Rotlichtverstöße zählen will: da brauch ich Papier und Bleistift. Bzw. wird da schnell mal gehupt, wenn man dann bei dunkelgelb nicht mehr drüber fährt. Bzw. wenn man bei dunkelgelb noch fährt, folgen noch schnell zwei, drei andere Autos. Und sofern die Ampel schon länger als eine Sekunde rot war, winkt hier auch schnell ein Fahrverbot. 

Im Bezug auf den aktuellen Fall hat sich tatsächlich was in der Gesetzgebung getan. Schließlich hat der Gesetzgeber den (total misslungenen) § 315d StGB geschaffen, der verbotene Kraftfahrzeugrennen unter Strafe stellt: 



§ 315d
Verbotene Kraftfahrzeugrennen

(1) Wer im Straßenverkehr

1. ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet oder durchführt,
2. als Kraftfahrzeugführer an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen teilnimmt oder
3. sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 2 oder 3 Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(3) Der Versuch ist in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 strafbar.

(4) Wer in den Fällen des Absatzes 2 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(5) Verursacht der Täter in den Fällen des Absatzes 2 durch die Tat den Tod oder eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
(Zitat von: Der Gesetzgeber)



Das Ganze hat nun natürlich folgendes Ergebnis:
So sprießen die Kraftfahrzeugrennen nun ebenso wie die Corona-Parties wie Pilze aus dem Boden.  Gefühlt veranstaltet nun jeder, der "nur etwas zu schnell ist", ein Kraftfahrzeugrennen (überspitzt ausgedrückt) - und so könnte man das "etwas schnellere Anfahren an der Ampel" (sei es nur, um die Beschleunigung zu spüren - und noch nicht mal, um dem Nebenmann zu zeigen, "wo der Hammer hängt") tatsächlich unter diese Vorschrift (sprich: Abs. 1 Nr. 3) packen. Denn tatsächlich - was auch in meinen Augen richtig ist - verlangt die Vorschrift ja nicht, dass mindestens zwei am Rennen beteiligt sind. 

Ich bin jedenfalls schon gespannt, was das BVerfG zu der Vorschrift sagt. Vermute allerdings, der Gesetzgeber wird nachbessern müssen. 

Bearbeitet von: mb100 am 23.06.2020 um 23:08:58
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: kmax_187
Datum: 24.06.2020
Antwort:
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Das siehst du falsch. Das Problem ist, dass Bagatellüberschreitungen verteuert wurden und das Fahrverbot zu früh kommt.

​Ich meine, die über die wir hier reden sind alle jenseits von gut und böse unterwegs.

Ich finde es zielführender die Strafen nach oben hin zu erhöhen. D.h. bei bspw. innerorts ab 30mk/h an Einkommen geknüpft und dann auch gerne mehr als maximal 3 Monate fahrverbot. Innerorts über 70km/h zu schnell kann man gern mal den Lappen ein Jahr einbehalten inkl. MPU oder neuer Führerscheintest, etc. Wer dann dazu auch noch über rote Ampeln fährt, Leute gefährdet, vor der Polizei flüchtet, Drogen nimmt, etc. sollte nach abgeleisteten Fahrverbot nur jahrelang auf Bewährung fahren dürfen.

Und wenn der Bußgeldkatalog bei Geschindigkeitsübertretungen angepasst wird sind alle am schreien.
(Zitat von: uli07)


 
Autor: samy01
Datum: 24.06.2020
Antwort:
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Innerorts über 70km/h zu schnell kann man gern mal den Lappen ein Jahr einbehalten inkl. MPU oder neuer Führerscheintest, etc.

Das wären dann also 120 km/h in einer Ortschaft. Wer 120km/h Innerorts fährt ist ungeeignet ein Fahrzeug zu führen.

In der Schweiz erhält man ab 100 km/h Innerorts automatisch mindestens ein Jahr bedingte Freiheitsstrafe.

Bearbeitet von: samy01 am 24.06.2020 um 11:17:37
Autor: kmax_187
Datum: 24.06.2020
Antwort:
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Ja stell dir mal vor,
hier in Deutschland bekommst du "nur" 680 €, 2 (von maximal 8 möglichen) Punkte und 3 Monate wenn du mit 110km/h lt. Tacho an einer Schule (30km/h) vorbeibretterst.

Bearbeitet von: kmax_187 am 24.06.2020 um 11:24:08
Autor: KW-Muffel
Datum: 24.06.2020
Antwort:
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Hi , in meinen Augen ist es doch ein Unterschied, ob ich jetzt mal irgendwo zu schnell gefahren bin - warum auch immer, ODER ob ich " Autorennen" in der Stadt fahre und dadurch eben automatisch billigend in Kauf nehme, andere Menschen  Schaden zuführe !

Das dies immer mehr über Hand nimmt, liegt meiner Meinung daran, das da nicht genug kontrolliert wird - ein Kavaliersstart bedarf nicht einer Kontrolle, aber genau das ist das Problem . Es wird sich immer das einfachste rausgesucht und da wird die Macht dann ausgelebt . Oder man stellt sich an den Straßenrand mit den rotblitzenden Kästen und kassiert da ab - ist halt die einfachste Methode Geld einzunehmen ! - können ja jetzt schon " Beamte " vom Dorf machen !

ABER das löst das Problem der  Stadt - Rennfahrer  nicht und wenn diese gefasst werden, wird Ihnen das Auto weggenommen , sie bekommen eine kleine Strafe und gut ist !  1/2 oder  1Jahr später fahren sie wieder nach gleichen Schema ! 

Ich muss da @Kmax  schon Recht geben und wenn wirklich mal einer einsitzt, das muss er ja nicht mal leiden, er bekommt sehr viele Vorteile, man will ihn ja schließlich resozialisieren - nur bringen tut das alles gar nicht, denn wer vorher so gedacht hat und dem alles egal war, der wird wenn er wieder raus  kommt, auch dann wieder so denken wie zuvor , bevor er reinkam !

Für diese Spezies muss es einfach härtere Strafen geben auch mit sehr langen Fahrverbot !

Ich fahre auch sehr schnell, aber ich habe deshalb noch kein Punktekonto angelegt,  einmal Punkte erhalten weil ich bei dunkelgelb noch rechst mit abgebogen bin, aber der Verkehrsteilnehmer links der noch Rot hatte und dann auf mich zukommen konnte , war 35m weg von meiner Stelle .
Also Gefährdung vollkommen ausgeschlossen, sogar die Polizei konnte vom Parkplatz aus noch dazwischen fahren .
Ich fahre schon sehr , sehr lange Auto, mit sehr , sehr hoher Km - Fahrleistung - Unfallfrei,  deshalb bezahle ich auch nur 17% Beitragssatz der Versicherung . 
Man kann übrigens auch schnell und sicher fahren - wenn man es kann !

Gruß Peter

 
 
Autor: uli07
Datum: 24.06.2020
Antwort:
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Peter, meinst du das den richtigen "Jungs" das interessiert ob die nen Führerschein haben oder nicht? Wenn die Rennen fahren wollen dann tun die es auch. Ob mit oder ohne Lappen.
Gruß Uli
Autor: KW-Muffel
Datum: 24.06.2020
Antwort:
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Hi Uli , da hast du evtl. Recht, das wird diese geistige Halbstarken vielleicht nichts interessieren, aber wenn sie mal für eine Weile , je nach Vorbelastung von der Bildfläche verschwinden, wird sich der ein oder andere doch mal so seine Gedanken machen - ich meine natürlich nicht in der Luxuszelle sondern bei gut proportionierter Arbeit - schwitzen hat noch niemandem geschadet !
Bei den jetzigen Strafen laufen die aus dem Gericht und heben den Mittelfinger, wie letztens  erst wieder der Fall war , so werden die nie ihre Einstellung ändern zu ihrem unrechtmäßigen Tun, im Gegenteil da werden sie noch bestärkt bei dem mehr als laschen Strafkatalog !
Klar kann man Reden und Reden und Reden , es wird sich nichts ändern - siehe damals Hamburg, jetzt Stuttgart und mal sehen was als nächstes kommt !
Die Polizei ist der Depp, die verhaften teilweise welche und das Gesetz lässt sie wieder laufen - was für ein Rechtsstaat, um das mal ganz deutlich zu sagen !

Gruß Peter



  
Autor: MartinGSI
Datum: 24.06.2020
Antwort:
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Jetzt geb ich hier auch mal meinen Senf dazu.Also Grundlegend. Ich halte die Mord-Anklage für auf Dauer nicht haltbar. Da fehlt mir einfach der Vorsatz (das andere wäre ja Totschlag oder gar nur fahrlässige Tötung). weil so schlimm das ist, kanns nicht sein das jemand der einen bei nem Autorennen tot fährt länger in den Bau geht als jemand der 3 Leute absticht. Bin aber der Meinung, wer innerorts eine "deutlich" 3stellige Geschwindigkeit fährt, sollte bei einem Unfall mit Todesfolge (oder schwerverletzte) 5-10 Jahre zum Nachdenken bekommen.Ich selbst bin ja "Hobby Rennfahrer" aber eben im Legalen Bereich (Rallye und Slalom). Also nix "Raser". Aber ich fahre auch im Alltag gerne mal "flott".
Ich bin davon überzeugt das sind locker 50% der Rennen von der Straße nehmen lassen, wenn man den Jungs (und Mädels) die Möglichkeit und einen Ort gibt, wo sie fahren können.
Hab selbst schon versucht sowas anzuleiern, scheiterte aber an mangelnder Unterstützung des Freistaats.Ehemalige Kasernen bieten sich perfekt für 1/4 oder gar nur 1/8 Meile an. Dort könnte man im "geschützten Rahmen Rennen durchführen.Das soll keine Entschuldigung für illegale Rennen sein. Nur kenne ich selbst einige Leute die an solchen "Veranstaltungen" Teilnehmen. Manche sind einfach nur blöde, denen kann man nicht helfen. Die müssen in den Bau damit Sie es kapieren. Gibt aber auch einige die hald nach einem weg suchen, sich mit ihren Kumpels zu messen. klar könnten die auch an nem Slalom starten. Aber da ist hald keiner Samstag Abend. Es hat ja auch viel mit Show, etwas posen aber auch wirklichem Wettbewerb zu tuen. Bin überzeugt wenn man an einer Größeren Metropole so etwas anbieten würde, das dies angenommen werden würde.Dafür muss man aber halt wollen und nicht nur gerne Pressekonferenzen geben. Und daran scheitert es leider aktuell.
Motorsport ist Autofahren für Männer!
www.rallyeteam-hartmann.de
www.Racers-performance.de
Autor: mb100
Datum: 24.06.2020
Antwort:
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Also Grundlegend. Ich halte die Mord-Anklage für auf Dauer nicht haltbar. Da fehlt mir einfach der Vorsatz (das andere wäre ja Totschlag oder gar nur fahrlässige Tötung).
(Zitat von: MartinGSI)


 
Nö. Da sollte man natürlich eingangs mal wissen, was ein Mord ist bzw. was den Mord von den anderen Tötungsdelikten unterscheidet.

Totschlag ist ebenfalls eine Vorsatztat. Sowohl Mord als auch Totschlag sind jeweils vorsätzliche Tötungen. Liegt nur Fahrlässigkeit vor, kommt die fahrlässige Tötung oder die Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB - hier liegt die Kombination aus vorsätzlicher Körperverletzung und fahrlässiger Tötung vor) in Betracht. 

Im vorliegenden Fall hat das Landgericht gesagt, die Täter haben den Tod des Opfers billigend in Kauf genommen, somit vorsätzlich gehandelt. Im ersten Zug wurde dies schlampig, also in sich nicht schlüssig, begründet. Somit war das Urteil zu kassieren. Das LG hat nachgebessert, und nun hat der BGH es für den "Haupttäter" - sprich: dem, der das Fahrzeug gefahren ist, der den Jeep gerammt hat - abgenickt. Er ist also rechtskräftig verurteilt. Einzig könnte ihm ein Wiederaufnahmeverfahren helfen, aber die Chancen sind verschwindend gering. 

Der Unterschied zwischen Mord und Totschlag sind die Mordmerkmale, die im § 221 StGB aufgezählt sind. Liegt mind. eines dieser Mordmerkmale vor, so wird aus dem Totschlag *schwupps* ein Mord. Mordmerkmale sind zum Beispiel die Heimtücke, die Habgier, die grausame Begehung, die sonstigen niedrigen Beweggründe, die Verdeckung oder die Ermöglichung einer Straftat, die Befriedigung des Geschlechtstriebs usw.. Ich verweise auf Seite 2 dieses Threads.
 
Im vorliegenden Fall wurde vom LG afaik Heimtücke, Gemeingefährlichkeit und die sonstigen niedrigen Beweggründe bejaht; der BGH hat (beim "Haupttäter") die Heimtücke und die sonstigen niedrigen Beweggründe bejaht und die Gemeingefährlichkeit verneint. 

(Ich persönlich hätte die Gemeingefährlichkeit bejaht und die Heimtücke verneint. Das Fahrzeug war in der konkreten Anwendung (Geschwindigkeit, Örtlichkeiten, überfahrene rote Ampeln, "Rennen") sehr wohl eine Gefahr für die Allgemeinheit, somit seh ich die Gemeingefährlichkeit als gegeben an. Auf der anderen Seite fehlt mir das Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit bei der Heimtücke.)

 weil so schlimm das ist, kanns nicht sein das jemand der einen bei nem Autorennen tot fährt länger in den Bau geht als jemand der 3 Leute absticht. 
(Zitat von: MartinGSI)



Verzeih mir die Bemerkung, aber das ist ein bisschen Äpfel- und Birnen-Vergleich. Bzw. muss man immer den gesamten Sachverhalt, die Motivlage usw. angucken. Und dann eben prüfen, ob eines der Mordmerkmale vorliegt. Wenn bei dem Messerstecher nun ein Mordmerkmal vorliegt (z.B. die Grausamkeit - die ich beispielsweise dann bejahen würde, wenn der Messerstecher 99 nicht-tödliche Stiche setzt und sein Opfer dann mit Stich Nr. 100 "erlöst" - oder auch die Heimtücke liegt bei Messer-Sachverhalten, denen kein Kampf vorausgeht, gern vor), dann geht auch dieser zunächst mal genauso lang in den Bau wie der Auto-Rennen-Fahrer, nämlich lebenslang. 

Schau also mal auf Seite 2 in diesem Thread. Ich will nicht alles wiederholen, was ich vor drei Jahren so geschrieben hab.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: KW-Muffel
Datum: 25.06.2020
Antwort:
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Hi Martin, es gibt doch Möglichkeiten dies zu fahren, Salzburgring / Österreichring / Red - Bull Ring , Hockenheimring , Nürburgring , Le Castellering , usw.
Dazu muss man halt dahinfahren , ABER der Gedanke dieser Leute ist ja das - Jetzt und Hier -  dem Anderen das zu zeigen wie " Stark " er ist - dabei ist er in Wirklichkeit so schwach ! 

Ich erlebe das ja selbst wenn ich auf der BAB unterwegs bin, vor mir 3 / 2 Autos, wir fahren 160 , dann kommt von hinten einer angeflogen mit Lichthupe ohne Ende, ich lasse ihn nicht vorbei habe ja selbst Autos vor mir, dann überholt er Recht und OH HA da ist ja ein LKW oder PKW - was nun ? ?
Wenn der dann  auf gleicher Höhe mit mir ist , bremse ich stark ab, bevor er mich mit abräumt wenn er in den LKW/ PKW  einschlägt , so kann er dann einscheren !
Hier gilt dann für mich der Grundsatz: der Klügere gibt nach und das Schöne für mich ist dann, das ich meist dieses Auto nach 2/3 Km wieder überhole - links natürlich nach STVO ,weil 200 können viele fahren aber bei 250 sind schon manche Grenzen erreicht, vor allem bei längeren Fahrten .

Gruß Peter 



 
Autor: MartinGSI
Datum: 03.07.2020
Antwort:
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Du hast mich falsch verstanden. Es geht doch nicht darum "auf die Rennstrecke" zu fahren. Da muss man
A viel Zeit einplanen;
B kann man nicht zusammen stehen und ne Große Klappe riskieren
C ein vernünftiges Auto haben und
D (und das ist am entscheidensten) man muss fahren können. 1/4 meile ist ein "nahezu Idiotensicherer" Motorsport. Geradeaus bekommen die meisten noch hin.Ich sag ja auch die können gerne mal zu nem Slalom kommen. Tut aber von denen keiner. geht ja um "brum brum" und nicht um Motorsport.Das ist wie wenn du RFactor und Need for Speed vergleichst. Das sind 2 Unterschiedliche Sachen und nicht kompatibel.Weil so nen vollbehinderten der mit seinem überzüchteten turbo deppen-eimer illegale Rennen Samstag nacht in der Innenstadt fährt bekommst du nie Sonntag morgen zu nem Slalom.Aber wenn ich ne 1/4 Meile Samstag Abend offen hätte, würde das sicher 50% der Leute regional anziehen. Und das wäre der Sinn. Dann sind sie weg von der öffentlichen Straße!!Es geht dabei ja nicht ums fahren an sich. sondern auch das Drumherum (das ist den posern ja meist wichtiger).Und das würde funktionieren.
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Autor: KW-Muffel
Datum: 03.07.2020
Antwort:
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Hi Martin, ich habe dich nicht falsch verstanden ! !

Alles was du aufzählst findet ja auf abgesperrten / geschlossenen Straßen  statt - auch bei eine Rally ist es z. B. der geschlossenen Weinberg usw.

Wir sprechen hier aber von der öffentlichen Straße , wo der Normalverkehr stattfindet, die dann eben kurz  zur " Rennstrecke "   umfunktioniert wird und da nehmen die  eben billigend in Kauf jemanden zu verletzen oder sogar mehr !

Auch wenn du auf eine geschlossenen Rennstrecke fährst, wirst du immer wieder  Leute sehen die eben NICHT fahren können und weder Flaggenzeichen kennen, noch wie sie sich verhalten sollen / müssen wenn mal ein Unfall passiert ist  - da wurden ja schon sehr aufschlussreiche Videos hier gezeigt .

Klar würde es vielleicht helfen wenn es solche Veranstaltungen gäbe, aber vermutlich würden da gar nicht so viele hingehen, denn es kostet ja Geld und eben auf der öffentlichen Straße kostet es nichts !  Du schreibst es ja selbst, man bekommt diese Leute nicht auf die geschlossene Strecke und deshalb bin ich für sehr hohe Strafen, wenn solche Fahrten auf der öffentlichen Straße durchgeführt werden - dann können sie ja mal das Geschlossene kennen lernen !

Früher hat man dies als Kavaliersdelikt bezeichnet, was daraus geworden ist,  sieht man  heute !

Gruß Peter   

 
Autor: MartinGSI
Datum: 03.07.2020
Antwort:
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Servus. 

also hast mich doch nicht verstanden. Zeit und Kostenaufwand für eine Rallye und die Teilnahme an einem 1/4meile Rennen sind nicht wirklich vergleichbar. Bin aktiver Rallyefahrer seit 2008. Denke ich kann das schon etwas beurteilen. Wie schon angesprochen hab ich ja sogar schon mal versucht so etwas selbst zu initiieren bin aber an der Fehlenden Unterstützung durch die Verkehrsbehörden gescheitert.
 Ich habe mich mit Leuten die bei solchen illegalen rennen starten unterhalten und das letzte was die interessiert sind die kosten. Da gehts um "Gemeinschaft" "sehen und gesehen werden" und natürlich auch etwas "Imponiergehabe". Das geht nicht bei der Rallye. Das geht nicht bei der Rundstrecke. Aber bei dem 1/4 geht das eben.
Und es geht ja auch darum mit dem "Straßenauto" mal die Sau raus zu lassen.  Wie gesagt, die Erfolgsaussicht ist so hoch, das ich es für Fahrlässig halte, es nicht wenigstens mal zu versuchen!

In mehreren Bundesstaten der USA wird das schon seit Jahren praktiziert und die Anzahl der illegalen Rennen sind deutlich zurück gegangen.Da ist dann sogar ab und an die Polizei (meist mit übelst viel Leistung) am Start um zu demonstrieren "wir sind schneller"! Grundlegend wäre es hald mal wichtig "überhaupt" was zu tuen.
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Autor: KW-Muffel
Datum: 03.07.2020
Antwort:
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Hi Martin ,  ja und jetzt , nur weil bei uns das nicht geht, oder diese Leute mit ihrem Imponiergehabe das / kein Geld haben oder es dafür ausgeben wollen,  oder was auch immer - deshalb müssen / wollen  sie dann auf der Straße " heizen " und andere Gefährten  oder gar zu Tode fahren  und das soll dann irgend wie toleriert werden ? 
Klar , bestimmt kann man irgend etwas tun, aber nur weil Das nicht vorhanden ist , rechtfertigt dies doch nicht das Tun derjenigen, um andere zu Gefährten !
Vielleicht habe ich da eine andere Grundeinstellung, ich fahre auch sehr schnell, habe extrem viele Km schon zurückgelegt - unfallfrei  SF 39 - 20% Beitrag .

Gruß Peter

   
 
Autor: kmax_187
Datum: 11.10.2020
Antwort:
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https://www.n-tv.de/panorama/Polizei-fahndet-nach-Unfallfahrer-von-A66-article22091643.html

Ich verstehe immer nicht wie man auf grader Strecke so viel scheiße bauen kann... solche Vollidioten....
Typisch Instagram Idioten
Autor: uli07
Datum: 11.10.2020
Antwort:
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Zu meiner wilden Zeit gab es Instagram und Co. noch nicht, trotzdem wurde auf der Autobahn regelmäßig ein Kampf zwischen BMW und Mercedes ausgefochten und weitaus häufiger als man heute sieht. Manchmal war auch noch nen Opel Commodore dabei oder nen Ford Capri. Porsche sah man alle 6 Wochen mal und nen Lambo oder Maserati eigentlich nur wenn man auf Sylt war. Das war es und dann ging es um Geschwindigkeiten um 200 Km/h. Ehrlich gesagt war ich da auch oft mit bei oder habe es sogar angezettelt. Im Laufe der Jahre wird man älter, dann interessiert einen das nicht mehr und man schimpft über das was man früher selbst gemacht hat und man zweifelt dann an dem Verstand den man vor 30 Jahren hatte. Außerdem hatte man auch kein Geld und von den Kassen oder Herstellern gab es keine Kredite oder Leasing wo es einem recht leicht gemacht wird sich so ein Auto anzuschaffen.

Bearbeitet von: uli07 am 11.10.2020 um 13:35:07
Gruß Uli
Autor: cxm
Datum: 11.10.2020
Antwort:
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Hi,

das ist sozusagen bei mir vor der Haustür passiert.

Ich frage mich - wie kommen 29 jährige Spinner an zwei Lamborghinis?
Der Depp mit dem Porsche war noch jünger.
Und mit der Motorleistung von 500-600 PS waren die schlicht überfordert.
Keine gute Grundlage, um so einen Mist anzufangen.
Die werden jetzt wohl längere Zeit zum Nachdenken haben.
Sofern die denken können...

Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Autor: kmax_187
Datum: 11.10.2020
Antwort:
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Instagram, TikTok Influenza Nichtskönner, welche die Glückswelle reiten

Erstes Handyvideo ist auch schon aufgetaucht

Bearbeitet von: kmax_187 am 11.10.2020 um 21:27:00
Autor: cynomolgus
Datum: 12.10.2020
Antwort:
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Hi,

das ist sozusagen bei mir vor der Haustür passiert.

Ich frage mich - wie kommen 29 jährige Spinner an zwei Lamborghinis?
Der Depp mit dem Porsche war noch jünger.

(Zitat von: cxm)


Moin,
"Privat"-Vermieter bei ebay Kleinanzeigen. z.B.: AMG C63 200 Euro. Drei Jungs teilen sich das, einer muss 21 sein. Jeder darf mal....

Lebenslängliches Fahrverbot würde diese Klientel abschrecken.

Gruß, Rainer

 
Autor: cxm
Datum: 12.10.2020
Antwort:
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Lebenslängliches Fahrverbot würde diese Klientel abschrecken.
(Zitat von: cynomolgus)



Hi,

eben nicht.
Das Risiko wird als zusätzlicher Kick gesehen - egal ob lebenslanges Fahrverbot oder Knast.
Kam gestern ein Bericht darüber...

Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Autor: KW-Muffel
Datum: 12.10.2020
Antwort:
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Hi Rainer , muss ich dir vollkommen Recht geben !

Hi Carsten , eben gerade doch, weil wenn immer so gehandelt wird gibt es bald keine ( wenige ) so Hirnlosen mehr !
Geredet wird immer viel , auch in anderen Fällen , handeln muss man - nicht reden !

Gruß Peter


 
Autor: cxm
Datum: 12.10.2020
Antwort:
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…  weil wenn immer so gehandelt wird gibt es bald keine ( wenige ) so Hirnlosen mehr !
(Zitat von: KW-Muffel)


 
Hi,

die Erwischten sind natürlich aus dem Verkehr gezogen.
Aber paradoxerweise habe die hohen Strafen eben keine abschreckende Wirkung.
Hätte ich auch gedacht, ist aber nicht so - bisher jedenfalls nicht...

Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Autor: KW-Muffel
Datum: 12.10.2020
Antwort:
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Hi Carsten, aus dem Verkehr gezogen ! ?  - ja jetzt erst einmal , aber für  wie lange ?  Nach ein paar Jahren haben die wieder ihre Fahrerlaubnis und dann geht das gleiche " Spiel " wieder von vorne los ! Die gehören lange weggesperrt ,ohne Komfort, einzeln, dann können sie über ihre Tat nachdenken .
 Klar können diese Gestörten  auch ohne Führerschein ein Auto fahren, aber jemand muss es ihnen ja beschaffen und dann gehört der halt auch sehr hart bestraft, denn er hat es ja wissentlich gemacht . Auch  bei der Vermietung solcher Fahrzeuge währe eine höhere Hürde angebracht .
Nach meiner Meinung wird über diese Problematik viel zu viel geredet  und zu wenig gehandelt, immer wieder Wenn und Aber gegeneinander aufgewogen / ab gewägt, das bringt aber überhaupt nichts, wie man ja schon seit Jahren aus der Praxis gelehrt bekommt , aber vielleicht kapieren es die Verantwortlichen , wenn noch ein paar Personen Tod gefahren werden . 

Gruß Peter
 
Autor: elvis35m
Datum: 12.10.2020
Antwort:
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wenn wir von dem Fall von vor 2 tagen reden ... 

Haftbefehl wegen Mord läuft wohl gegen alle 3 Fahrerlaut Blöd Zeitung ,

das und nur das wird helfen solche A-Löcher zum nachdenken zu bewegen...
Autor: Old Men
Datum: 12.10.2020
Antwort:
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Ich kann nur hoffen, das ein Richter bei einem zu erwarteten Prozess, voll durchgreift. Was bringt eine Geldstrafe  ? nichts. Denn wer sich so ein Auto leisten kann , hat genug davon. Führerscheinentzug bringt genau so wenig, denn das verleiht einen neuen Kick ! Fahren ohne geht doch auch. Haftstrafe wäre die einzige Möglichkeit solche Leute aus dem Verkehr zu ziehen. Bei einer Anklage wegen Mord, so wie es schon vermutet wird, dürfte dann, wenn der Richter die volle Strafe aussprechen würde, auf lebenslang herauslaufen. HOFFENTLICH ! ! Da ich aber sehr wenig Vertrauen in die deutsche Justitz habe, wage ich hier schon mal die Vermutung, es wird wie bei vielen anderen Urteilen, auf ein Urteil wegen Körperverletzung mit Todesfolge rauslaufen. 2 Jahre auf Bewährung ? 
Autor: elvis35m
Datum: 12.10.2020
Antwort:
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Glaub ich weniger schau die mal die letzten 2 Urteile dazu an ...

Genau das Gesetz is ja verschärft worden....

Knast und weg mit den vollidioten und ihren Besitz verkaufen und an die Angehörigen auszahlen ..so sollte das ganze Enden...
Autor: MHJ99
Datum: 13.10.2020
Antwort:
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Glaub ich weniger schau die mal die letzten 2 Urteile dazu an ...

Genau das Gesetz is ja verschärft worden....

Knast und weg mit den vollidioten und ihren Besitz verkaufen und an die Angehörigen auszahlen ..so sollte das ganze Enden...
(Zitat von: elvis35m)


  Es wird auch dringend Zeit seitens der deutschen Rechtsprechung da mal durchzuziehen. Unsere Gesetze müssen aus meiner Sicht nur punktuell verbessert bzw. verschärft werden. Ich sehe den Fehler viel eher in der (bisher) nur wenig konsequenten Anwendung und Umsetzung.

Grundsätzlich sehe ich Wegsperren aber auch als einzig probates Mittel an. Führerscheinsperre auf Lebenszeit und dergleichen sorgen nur für gesellschaftliche Isolation, demzufolge mögliche Langzeitarbeitslose und Schwarzfahrer. Meine Meinung.
+++ Lass es zu, dass die Zeit sich um Dich kümmert. Hör mir zu und mach` es nicht noch schlimmer, denn es gibt `nen neuen Morgen, `nen neuen Tag, ein neues Jahr. Der Schmerz hat Dich belogen, nichts ist für immer da +++
Autor: uli07
Datum: 13.10.2020
Antwort:
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Grundsätzlich sehe ich Wegsperren aber auch als einzig probates Mittel an. Führerscheinsperre auf Lebenszeit und dergleichen sorgen nur für gesellschaftliche Isolation, demzufolge mögliche Langzeitarbeitslose und Schwarzfahrer. Meine Meinung.
(Zitat von: MHJ99)


 
Und Wegsperren wirkt deiner Meinung nach hinterher anders nur weil er Autofahren darf als verurteilter Mörder?
Gruß Uli
Autor: MHJ99
Datum: 13.10.2020
Antwort:
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Ich wollte damit zum Ausdruck bringen, dass Wegsperren aus meiner Sicht das effektivste und hoffentlich auch abschreckendste Mittel ist. Wenn jemand auf freiem Fuß ist kann er nach wie vor selbst entscheiden ob er fährt oder nicht (mit oder ohne Führerschein).
+++ Lass es zu, dass die Zeit sich um Dich kümmert. Hör mir zu und mach` es nicht noch schlimmer, denn es gibt `nen neuen Morgen, `nen neuen Tag, ein neues Jahr. Der Schmerz hat Dich belogen, nichts ist für immer da +++
Autor: uli07
Datum: 13.10.2020
Antwort:
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Ok, so gesehen hast du Recht.
Gruß Uli
Autor: cynomolgus
Datum: 14.10.2020
Antwort:
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Ich wollte damit zum Ausdruck bringen, dass Wegsperren aus meiner Sicht das effektivste und hoffentlich auch abschreckendste Mittel ist. Wenn jemand auf freiem Fuß ist kann er nach wie vor selbst entscheiden ob er fährt oder nicht (mit oder ohne Führerschein).
(Zitat von: MHJ99)


  Das ist natürlich richtig, wenn Menschen getötet werden. Hier in Berlin finden fast täglich sog. "Stechen" und Rennen statt. Oft mit Verletzten und Schwerverletzten - meist unbeteiligte. In diesen Fällen hielte ich wesentlich längere, eben auch lebenslange Fahrverbote für hilfreich. Der Führerschein ist für diese Klientel so etwas wie der "Mannbarkeitsausweis" und hat allerhöchsten Prestigewert. Was das Autofahren angeht, könnte man die ruhig entmannen.

Und die (fast regelmäßig) illegalen "privaten" Vermieter die man ja als Halter leicht ermitteln kann, werden bislang nicht wirksam aus dem Verkehr gezogen.
Autor: cxm
Datum: 14.10.2020
Antwort:
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... dass Wegsperren aus meiner Sicht das effektivste und hoffentlich auch abschreckendste Mittel ist.
(Zitat von: MHJ99)


 Hi,

ich kann's nur nochmal wiederholen:
Die möglichen hohen Strafen wirken nicht abschreckend - bisher jedenfalls nicht und nicht bei den Idioten, die so hirnlos rumrasen.
Das haben diverse Verkehrsforscher und Psychologen auch schon so beschrieben.
Es wirkt als zusätzlicher Kick bei den Hirnlosen.

Kick-1: rasen ist geil
Kick-2: es ist verboten
Kick-3: wenn wir erwischt werden oder einen Unfall verursachen sind wir richtig am Arsch

Idiotisch? Ja, ist aber leider so...

Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Autor: KW-Muffel
Datum: 14.10.2020
Antwort:
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Hi Carsten , was für hohe Strafen ?  Wer hat denn bis jetzt den Führerschein auf Lebenszeit abgeben müssen ?  -  Keiner  - mir ist auf jeden Fall keiner bekannt !  
Es sollte halt generell viel härter bestraft werden, als das jetzt getan wird, aber es wird nur immer gesprochen, in Erwägung gezogen und nach menschlich vertretbaren Lösungen gesucht , gerade auch von diesen Psychologen / Verkehrsforscher , ich kann über solche Argumentationen nur den Kopf schütteln ! 

Was tut man denn für die Opfer und deren betroffenen Angehörigen ?   Fast nichts ! !   Man redet du redet und danach lässt man sie alleine mit ihren Problemen .
Wenn die mal eine längere Zeit in Einzelhaft sitzen, dann wird sich schon etwas ändern bei denen, aber das ist ja auch nicht der Fall , wegen der Menschlichkeit ,der  Resozialisierung usw.  !  Und greift eine Richterin oder ein Richter mal hart durch, dann wird es in einer höheren Distanz verworfen .

Somit trifft Kick 3 nicht zu, den sie wissen ja genau, das ihnen nicht all zu viel passiert . Evtl. 5 Jahre Knast, Geldstrafe, 3 - 5 Jahre Führerscheinentzug und danach geht's im gleichen Trott wieder weiter, beim nächsten Vergehen heißt es dann nur , er ist  Polizei bekannt .

Gruß Peter








 
Autor: bmw e36
Datum: 18.10.2020
Antwort:
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Link

Cool, bald wird Mord in Deutschland noch mit einer Prämie belohnt
Der beste Anmachspruch aller Zeiten: "Hey, Baby! Riecht dieser Lappen für dich nach Chloroform"

Über Japan lacht die Sonne, über Wolfsburg die ganze Welt!
Autor: elvis35m
Datum: 18.10.2020
Antwort:
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                                   „Es ist nicht so, dass keine Straftatbestände mehr im Raum stehen.“

                                    Nach wie vor werde wegen eines verbotenen Rennens ermittelt.....



Die haben doch den Knall net gehört , am besten noch 1 Jahr auf Bewährung , und die Autos werden auf Staats Kosten ersetzt ...

Da fehlen einem echt die Worte.....
Autor: uli07
Datum: 18.10.2020
Antwort:
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Auf der Autobahn, wenn keine Geschwindigkeitsbegrenzung angezeigt wird hat der Lambofahrer ja nichts verbotenes mit 200 gemacht. Was kann er dafür das noch andere genauso schnell sind. Das das ein Rennen war mußt du erstmal beweisen um eine Mordanklage zu rechtfertigen. Solange die Schuld nicht bewiesen ist gilt der Angeklagte als unschuldig. Ist halt so.
Gruß Uli
Autor: bmw e36
Datum: 18.10.2020
Antwort:
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130kmh ist die Richtgeschwindigkeit, alles darüber hat man Teilschuld bei einem Unfall!

Wieso wurde dann damals der Mercedes Testfahrer verurteilt obwohl es bewiesen wurde dass er keinen Kontakt mit dem anderen Fahrzeug hatte?
Der beste Anmachspruch aller Zeiten: "Hey, Baby! Riecht dieser Lappen für dich nach Chloroform"

Über Japan lacht die Sonne, über Wolfsburg die ganze Welt!
Autor: uli07
Datum: 18.10.2020
Antwort:
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130kmh ist die Richtgeschwindigkeit, alles darüber hat man Teilschuld bei einem Unfall!
Zitat von: bmw e36)


 Klar, und alle die über 130 fahren sind potenzielle Mörder? Du machst es dir aber einfach.
Gruß Uli
Autor: KW-Muffel
Datum: 18.10.2020
Antwort:
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Hi , wenn dort keine Geschwindigkeitsbegrenzung ist könnte man voll fahren, aber wenn ich das Video noch recht im Kopf habe, ( es gibt / soll ja einige davon geben )  hat der weiße Lambo ganz  rechts überholt ( den hat man dann später bei Hofheim gefunden - Fahrer fehlte ) und der schwarze Lambo hat über die mittlere Spur die linke Spur überholt . Vom Porsche weiß ich jetzt nicht wo der war .
Spiel aber auch keine Rolle , da meine Meinung dazu eh nicht zählt . 
Mit Richtgeschwindigkeit hat das aber nichts zu tun, denn dann könnte man ja auch § 1 anwenden und dabei wärest du immer Schuld .

Die kommen vermutlich auch glimpflich davon , je nachdem wer es ist , genau so wie die davor ! In meinen Augen sind das Verbrecher, welche bei so einer Tat das billigend in kauf nehmen ( In der Stadt noch mehr wie auf der BAB ) und die gehören rigoros bestraft , leider versagt da unsere Gerichte , sie gehen den Weg des für sie geringsten Widerstandes .
 Leittragende dabei sind die Angehörigen des Opfers, denn die sind und werden alleine gelassen .

Gruß Peter



  
Autor: elvis35m
Datum: 18.10.2020
Antwort:
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Zumindest lappen auf Lebenszeit weg , 2 Jahre Knast ..aber da glaub ich jetzt drann....
Autor: bmw e36
Datum: 18.10.2020
Antwort:
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Kein Tempolimit, keine Schuld am Unfall?Auf deutschen Autobahnen beträgt die Richtgeschwindigkeit 130 Kilometer pro Stunde. Fährst du schneller, machst du dich zwar nicht strafbar. Kommt es jedoch zu einem Unfall durch zu schnelles Fahren, kann dem Fahrer eine Teilschuld zugesprochen werden - selbst wenn er den Unfall nicht verursacht hat.

 

130kmh ist die Richtgeschwindigkeit, alles darüber hat man Teilschuld bei einem Unfall!
Zitat von: bmw e36)


 Klar, und alle die über 130 fahren sind potenzielle Mörder? Du machst es dir aber einfach.
(Zitat von: uli07)


 
Der beste Anmachspruch aller Zeiten: "Hey, Baby! Riecht dieser Lappen für dich nach Chloroform"

Über Japan lacht die Sonne, über Wolfsburg die ganze Welt!
Autor: KW-Muffel
Datum: 18.10.2020
Antwort:
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Hi Patrik ,
ich auch nicht !  Die haben ihre Fahrerlaubnis schneller wieder wie du als Otto - Normalbürger und dann geht es mit Fahrerlaubnis gerade weiter so !

Gruß Peter


 
Autor: mb100
Datum: 19.10.2020
Antwort:
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130kmh ist die Richtgeschwindigkeit, alles darüber hat man Teilschuld bei einem Unfall!
Zitat von: bmw e36)


 Klar, und alle die über 130 fahren sind potenzielle Mörder? Du machst es dir aber einfach.
(Zitat von: uli07)


 
Kein Tempolimit, keine Schuld am Unfall?Auf deutschen Autobahnen beträgt die Richtgeschwindigkeit 130 Kilometer pro Stunde. Fährst du schneller, machst du dich zwar nicht strafbar. Kommt es jedoch zu einem Unfall durch zu schnelles Fahren, kann dem Fahrer eine Teilschuld zugesprochen werden - selbst wenn er den Unfall nicht verursacht hat.
(Zitat von: bmw e36)


 
Sehr richtig. Der berühmte Unterschied zwischen Zivilrecht und Strafrecht. 

Davon abgesehen ist Mord eine vorsätzliche Tötung, und in aller Regel ist auch eine normale Geschwindigkeitsübertretung eine Fahrlässigkeitstat. Es käme also allenfalls eine fahrlässige Tötung in Betracht. Für eine vorsätzliche Tötung braucht man schon einiges mehr (massive Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit mit Vorfahrtsdiebstahl, Renn-Situation, rücksichtsloser Fahrweise usw. ...) 
In meinen Augen käme allerdings spätestens bei einer krassen Überschreitung der Richtgeschwindigkeit in einer Situation, in der es weder die Verkehrsverhältnisse noch die Witteringsbedingungen hergeben, eine Fahrlässigkeit in Betracht. 

BTW: bitte keine ToFus mehr. 

Bearbeitet von: mb100 am 19.10.2020 um 20:50:41
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: Susi_BMW_Fan
Datum: 30.10.2020
Antwort:
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Richtig so. Eine Sache ist eigenes Leben auf Spiel setzten, ganz andere Sache ist jemandem zu gefährden...:-(
"Deine Freiheit endet genau dort, wo die Freiheit jemandem anderen anfängt"




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Ende des Themas

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