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Beitrag von: D4ngrs Date: 15.02.2017 Thema: Frage bzgl Versicherung: Beule im Reifen (Unfall) ---------------------------------------------------------- Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry81 am 15.02.2017 um 16:43:21 aus dem Forum "Baureihenübergreifendes" in dieses Forum verschoben. Hallo. Ich hatte letzten Sonntag einen Unfall. Mir ist ein unaufmerksamer Benz-Fahrer mit seiner Nagelneuen C-Klasse beim Spurwechsel (ohne Blinker über eine durchgezogene Linie, Innenstadt) in die linke Seite gefahren. Durch meinen Versuch, auszuweichen, habe ich wohl mit dem rechten Vorderrad den Bordstein erwischt, wodurch sich jetzt eine Beule im Reifen gebildet hat. Ich weiß, das ist Lebensgefährlich. Leider fehlt jedoch das Geld, jetzt auf meine Kosten den Reifen zu wechseln. Die Frage hier ist allerdings: Vor der Polizei hat der Fahrer seine Schuld bekannt. Seine Versicherung weiß schon bescheid und gestern hatte ich einen Termin bei einem Gutachter. Ich habe noch keine Information über die Entscheidung der Gegnerversicherung, allerdings wäre es mir sehr wichtig, den Reifen austauschen zu lassen. Da dies eigentlich mein erster Unfall war, hab ich da absolut keine Ahnung, wie das alles abläuft. Wäre es Sinnvoll, den Reifen (bzw beide Reifen der Achse) jetzt schon auf Rechnung wechseln zu lassen, oder stellt sich die Versicherung da dann quer, selbst, wenn sie den Schaden übernehmen? Ich habe heute eigentlich noch eine Strecke von 160km zu fahren, davon sind ca 145km reine Autobahn. Aber ich will mit diesem Reifen nicht wirklich schneller als 50 km/h fahren. Warum ist wohl offensichtlich. :D Einen Ersatzreifen habe ich nicht - nur dieses Set, welches beim 1er hinten drin ist, um den Reifen zu versiegeln, falls man einen Platten hat. Eine andere Idee wäre, den Unfallschaden direkt zu reparieren und in der Zeit einfach einen Leihwagen zu nehmen. Aber ich habe einfach Angst, dass ich ohne ein "Go" der Gegnerversicherung auf den Kosten sitzen bleibe. Bräuchte wirklich schnelle Hilfe... damit ich meinen Termin noch absagen kann. Bearbeitet von: angry81 am 15.02.2017 um 16:43:21 |
Autor: samy01 Datum: 15.02.2017 Antwort: ---------------------------------------------------------- woher soll man wissen wie die das handhaben. und wenn dann hier einer schreibt ja geh hin und lass es wechseln und dann übernehmen sie es nicht, sagst du dann, ja aber der da im forum hat gesagt ihr zahlt das ?! warum rufst du nicht einfach bei der versicherung oder bei dem gutachter an anstatt das hier reinzuschreiben ? ich kann das einfach nicht verstehen. |
Autor: D4ngrs Datum: 15.02.2017 Antwort: ---------------------------------------------------------- Warum ich das hier Frage? Als Vorabinformation, aus Erfahrungen, Wissen, etc. Da hier so mancher Versicherungskaufmann rumrennt, hätte ich so eine Information doch schon als nützlich empfunden. |
Autor: Lennox-89 Datum: 15.02.2017 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wie bereits erwähnt wurde handhabt das aber nicht jede Versicherung gleich. Frag dort nach. Das ist dein Ansprechpartner und zugleich die einzige Stelle, die dir eine verbindliche Auskunft geben kann. Alles was du hier versuchst ist mehr oder weniger vergeudete Zeit. |
Autor: schehofa Datum: 27.02.2017 Antwort: ---------------------------------------------------------- Handelt sich doch um einen Haftpflichtschaden. In dem Fall bin ich mir fast sicher, dass die Gegenversicherung den Leihwagen bezahlen muss. Es ist also die beste Idee, das Auto bei der Werkstatt abzustellen und mit einem Leihwagen zu fahren. Zudem weißt du ja auch nicht ob die Achs-Geometrie noch stimmt, Achsteile beschädigt sind oder dergleichen. Gruß |
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