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H-Kennzeichen: Vorteile und Voraussetzungen - Magazin / News-Blog zum Thema BMW und Tuning

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Beitrag von: Chris_W.
Date: 25.01.2017
Thema: H-Kennzeichen: Vorteile und Voraussetzungen
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H-Kennzeichen: Vorteile und Voraussetzungen

Das Oldtimer-Kennzeichen - auch H-Kennzeichen genannt - ist heiß begehrt. Egal ob Wertanlage oder Erinnerungsstück: Das H-Kennzeichen ist für Oldtimer mit einem Alter von mehr als dreißig Jahren mittlerweile unabdingbar - es bringt zahlreiche Vorteile mit sich, die das Fahren eines Oldtimers günstig und attraktiv machen. Doch nicht jedes Fahrzeug bekommt einfach so ein H-Kennzeichen. Wir klären, was für die Betragung des H-Kennzeichens notwendig ist und wie die Voraussetzungen für das H-Kennzeichen definiert sind.

H-Kennzeichen: Attraktive Vorteile für Oldtimer-Fans

Das H-Kennzeichen gibt es seit 04. Juli 1997. Fahrzeuge, die über ein H-Kennzeichen verfügen, werden als so genannte historische Fahrzeuge bezeichnet und auch als solche zugelassen. Fahrzeuge mit H-Kennzeichen können ohne Nutzungseinschränkungen - wie jedes andere Fahrzeuge auch - im Straßenverkehr bewegt werden. Selbst die gewerbliche Nutzung eines Fahrzeugs mit H-Kennzeichen ist möglich. Jedoch können nur solche Fahrzeuge ein H-Kennzeichen erhalten, die älter als 30 Jahre und in einem entsprechend guten Zustand sind. So soll der Oldtimer als so genanntes „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“ gesichert werden. Dabei gilt das H-Kennzeichen nicht nur als auskunftsfreudiges Prestigeobjekt, sondern auch als beliebte Sparmaßnahme. Denn das H-Kennzeichen wie hier bringt erwähnenswerte Vorteile mit sich, etwa einen reduzierten Einheitsjahressteuersatz bzw. eine geringere Kfz-Steuer, eine günstigere Kfz-Versicherung sowie die Möglichkeit, Umweltzonen ohne Feinstaubplakette zu befahren - darin sind auch solche Fahrzeuge mit H-Kennzeichen, die nicht über einen Katalysator verfügen.

Die Voraussetzungen für das H-Kennzeichen

Natürlich erhält nicht jeder Auto- und BMW-Oldtimer automatisch ein H-Kennzeichen. Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) bestimmt eindeutige Voraussetzungen für das Erlangen eines H-Kennzeichens. So wird in § 2 Nr. 22 FZV ein Oldtimer folgend definiert: „Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.“ In der Praxis bedeutet das, das zur Beantragung des H-Kennzeichens ein so genanntes Oldtimer-Gutachten vorliegen muss. Ein solches Gutachten kann von einem anerkannten Sachverständigen durchgeführt werden - meist ist die Durchführung eines Oldtimer-Gutachtens bei Prüforganisationen wie TÜV, Dekra und Co. möglich. Die Kosten für ein Oldtimer-Gutachten können von 80,- Euro bis hin zu 200,- Euro variieren. Weil die genaue Oldtimer-Definition in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vergleichsweise viel Spielraum lässt, kommt es in gewisser Hinsicht auf den Prüfer an, ob das Fahrzeug als Oldtimer eingestuft wird oder nicht. In der Regel gilt jedoch, dass die hauptsächlichen Baugruppen und Bauteile des Fahrzeugs dem Original entsprechend müssen. Umbauten - und darin eingeschlossen sind auch Tuning-Maßnahmen - dürfen in einem angemessenen Rahmen stattfinden, sofern sie für das Fahrzeug typisch und zeitgenössisch sind. Das bedeutet, dass Umbauten, die in den ersten zehn Jahren nach der Erstzulassung des Oldtimers durchgeführt worden sind, möglich und zulässig sind. Weiterhin darf das Fahrzeug keine erheblichen Mängel oder starke Gebrauchsspuren - sowohl technisch als auch optisch - aufweisen. Eine gültige bzw. bestandene Hauptuntersuchung (HU) ist für das Erlangen eines H-Kennzeichens nebst gültiger Betriebserlaubnis (oder Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO) natürlich auch erforderlich.

H-Kennzeichen: Die Voraussetzungen in aller Kürze
  • Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein
  • Fahrzeug muss über gültige Betriebserlaubnis (oder Einzelbetriebserlaubnis) verfügen
  • Fahrzeug muss durch Prüfer als „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“ begutachtet werden und entsprechendes Oldtimer-Gutachten erhalten
  • Fahrzeug muss gültige Hauptuntersuchung (HU) vorweisen können

H-Kennzeichen beantragen: Wo geht das?

Die Beantragung des H-Kennzeichens ist bei der zuständigen Zulassungsbehörde möglich. Je nach zuständiger Behörde werden unterschiedliche Unterlagen benötigt. Dazu gehören unter anderem ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung, die so genannte elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer), der Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief (bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II), das Oldtimer-Gutachten sowie der Nachweis über die gültige sowie bestandene Hauptuntersuchung (HU). Ist das Fahrzeug bereits im Straßenverkehr unterwegs bzw. bereits zugelassen, muss das bisherige Kennzeichen des Oldtimers ebenfalls mitgebracht werden. Die Kosten und Gebühren für das H-Kennzeichen variieren je nach Zulassungsstelle bzw. Zulassungsbezirk. Apropos Zulassung: Die Kombination aus H-Kennzeichen und Saisonkennzeichen ist nicht möglich. Wer ein Fahrzeug mit H-Kennzeichen lediglich im Sommer fahren möchte, kommt um eine saisonale An- und Abmeldung bei der Zulassungsstelle nicht herum.

H-Kennzeichen nach alter DIN-Norm

Übrigens: Manche Zulassungsbehörden vergeben das H-Kennzeichen auch nach altem DIN 1451-Standard. Das bedeutet, dass das H-Kennzeichen statt der derzeitigen Schrift über die bis zum Jahr 2000 verwendete DIN-Schrift verfügt. Außerdem entfällt das recht modern wirkende Eurofeld auf der linken Seite des Kennzeichens.

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