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Felgengutachten F07 - TÜV Gutachten, ABEs und Fragen zu Eintragungen

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Beitrag von: Aldo88
Date: 19.01.2017
Thema: Felgengutachten F07
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry81 am 20.01.2017 um 08:42:19 aus dem Forum "5er BMW - F10 / F11 / F07 GT" in dieses Forum verschoben.

Hallo Freunde!
Hätte eine Frage; habe Interesse an neuen Felgen für meinen f07! Gefunden hätte ich zwar welche aber im Gutachten steht bei den Auflagen " nicht hinterachslenkung"
Weiß jemand was das bedeutet? Meiner hat die hinterachslenkung,heißt das jetzt das diese Auflagen mich betreffen oder nicht? Leider vom Hersteller noch keine Rückmeldung bekommen,hoffe ihr könnt mir wieder helfen!
Lg an alle😁

Bearbeitet von: angry81 am 20.01.2017 um 08:42:19


Antworten:
Autor: Old Men
Datum: 19.01.2017
Antwort:
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Wenn du Hinterachslenkung hast, dann darfst du diese Felgen nicht fahren !
Autor: Hessenspotter
Datum: 20.01.2017
Antwort:
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Old Men hat's schon richtig formuliert. Darfst du nicht fahren, bei HA Lenkung bewegt sich das Rad ja mehr im Radhaus. Ergo braucht es mehr Platz, und man kann nur kleinere Felgen fahren.
Autor: Aldo88
Datum: 20.01.2017
Antwort:
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Hallo Hessenspotter!
Ja aber,ich habe jetzt Original 10jx20 et 41 und die möglicherweise neue Felge hätte hinten 10jx20 et 35 oder et 45! Bei beiden steht zwar freigegeben für 5er Gran turismo aber bei Auflagen eben "nicht hinterachslenkung"
Das hat mich eben unsicher gemacht,ob das eben auf meinen Wagen zutrifft oder nicht! Also ob ich die fahren und eingetragen bekomme! Mfg
Autor: Hessenspotter
Datum: 21.01.2017
Antwort:
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Ist nicht geprüft für Autos mit HA Lenkung. Also Punkt aus fertig. Darfst du nicht drauf machen, und eintragen würde ich es auch nicht. Aus DIV. Gründen (habe kein Bock das hier zu beschreiben).




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