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Beitrag von: Rokk25 Date: 15.12.2016 Thema: BMW E30 H-Zulassung ---------------------------------------------------------- Moin Leute zu aller erst, ich bin kein Auto Experte. Aber als ich vor einem Jahr einen E30 von einem Kollegen gesehen habe, war für mich klar ich will das Teil. Er hats mir gestern verkauft. Die Mühle ist Schrott. BMW E30 318 Bj.83 163.000km runter. Habe dafür 1100€ bezahlt. Würde gerne dran rumschrauben und ein H-Kennzeichen drauf machen. Es ist sehr erlich gesagt verdammt viel Arbeit. Die einzigen Tele die gut sind Motor, Unterboden, Schweller, Dachhimmel. Alles andere ist Rosten, gebrochen oder undicht. Der Teppich ist nass und dreckig. Die Stoßstangen sind beide krumm. Kotflügel vorne rechts muss gewechselt werden. Sitze alle kaputt. Jetzt meinw Frage werden die Prüfer penibelst drauf achten ob wirklich alles Original ist? Die eigentliche Innenaustattung ist Beige. Muss dann auch alles Beige sein oder kann ich es auf grau umbauen? Müssen alle Karosserieteile wie z.B Kotflügel, Motorhaube usw. aus dem Jahr '83 sein oder gehen Neuteile? Der Teppich ist voll mit Öl. Denke man bekommts nicht mehr raus. Kann ich nen grauen rein machen? Oder komplett neuen Teppich? Wird der prüfer darauf achten? Also im großen und ganzen ist meine frage muss wirklich alles Original sein oder kann man da etwas mogeln ohne dass es jemand merkt? |
Autor: bluepearl1972 Datum: 16.12.2016 Antwort: ---------------------------------------------------------- Natürlich kannst einiges erneuern, auch von der Innenausstattung, sollte aber alles von der Modellreihe sein. Hauptsache ist bei H eine technische Originalität, bzw teile die es in dem produktionszeitraum gab |
Autor: uli07 Datum: 16.12.2016 Antwort: ---------------------------------------------------------- Habe gerade für meinen E24 ein H-Kennzeichen bekommen. Lese dich doch mal in die Statuten ein unter was für Umständen überhaupt ein H-Kennzeichen erteilt werden kann. Genau, kann. Du mußt nicht meinen wenn du ein 30Jahre altes Auto hast bekommst du das H automatisch. Nein, es liegt an dem Tüver ob der findet das genau dein Auto erhaltenswert ist. Du schreibst was von kaputten Stoßstangen, das könnte schon ein Grund sein. Ein historisch registriertes Auto könnte man mit einem unter Denkmal stehenden Haus vergleichen. Gruß Uli |
Autor: Hessenspotter Datum: 16.12.2016 Antwort: ---------------------------------------------------------- Du hast viel Arbeit vor dir. Das Auto muss sich Ca. In einem Mindestzustand von 2- befinden. Also auch keine großen Beulen usw oder Kantenrost. Hast also viel Arbeit vor dir ;). |
Autor: gabbamaxi Datum: 01.02.2017 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi! Dazu hab ich auch eine Frage. Mein E30 wird im Oktober diesen Jahres auch 30 Jahre alt. Es ist aber ein m52b28 verbaut aus einem '95er E36 Touring. Motor wäre somit älter als 20 Jahre (anhand des Briefes ersichtlich). Ist mein Umbau H-Kennzeichen-fähig? P.S.: mir geht's hier nur um den Motorumbau, der Rest vom Auto sollte passen. Danke & Grüße Maxi |
Autor: uli07 Datum: 02.02.2017 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das Einfachste ist immer wenn man mit den Leuten spricht die eine H-Kennzeichen-Abnahme machen. Fahr mit dem Auto zum Tüv oder Vük und frag ganz einfach nach. Gruß Uli |
Autor: Hessenspotter Datum: 02.02.2017 Antwort: ---------------------------------------------------------- Nein, sehe ich nicht als H fähig weil. Gab es vor 20 Jahren nicht. Bei M30 Umbauten ist das was anderes, die gabs damals schon. |
Autor: buffda Datum: 03.02.2017 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wie schon geschrieben wurde , einfach mit dem Menschen reden der die H Abnahme machen soll. Ich habe in meinem e30 Bj 92 einen S50B30 ( Bj 94 ) und dieser ist - glaubt man das was so in Foren geschrieben wird - nicht H fähig , habe dann mal mit einem Prüfer gesprochen und der meinte das nach dem heutigen Stand der Anforderungen einem H nichts im Wege steht. Ich habe keine Macken ....das sind Special Effects |
Autor: gabbamaxi Datum: 03.02.2017 Antwort: ----------------------------------------------------------
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Autor: uli07 Datum: 03.02.2017 Antwort: ---------------------------------------------------------- Beim H hast du die 10-Jahresfrist nach oben oder nach unten ab Erstzulassung. Meistens ist es ja das man neuere Sachen einbaut. Manchmal halt aber auch ältere. Trotzdem solltest du mit dem Abnehmer sprechen. Gruß Uli |
Autor: Hessenspotter Datum: 03.02.2017 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich mache 23er Abnahmen ... Ein M52 in einen E30 ein zu bauen war vor 20 Jahren nicht die Regel (mir ist kein Fall eines Tuners bekannt). Der M52 war damals ein brandneuer Motor, den hat man nicht in den E30 eingebaut hat. Genau wie beim S50. Guck einfach mal was Hartge/GS Tuning/Lorenz/Schnitzer/Alpina etc. damals in die E30 eingebaut haben. Das ist H Kennzeichen fähig. Alles andere sind Bastelbuden, so will es das Gesetz. Es sollen erhaltungswürdige Kulturgüter geschützt werden. Sprich Autos im Originalzustand bzw. im zeitgenössischen Zustand. M52 ist nicht zeitgenössisch. |
Autor: e30e36e38 Datum: 04.02.2017 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo zusammen, Hab ein rissen problem! Wollte mein schibedach überzihen und ausbau ging ganz einfach, jetz beim einbauen klappt er auf der einen seit nicht ganz ein😒 und verkrazt den lack wen ich ihn einfahren möchte zum festschrauben die andere seite ist perfekt! Kan mir da jemand helfen? Oder kommt sogar aus dem umkreis Singen? |
Autor: bmw-e30-checker Datum: 05.02.2017 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo zusammen, Hessenspotter hat vollkommen recht. H Kennzeichenfähig ist im Prinzip immer nur das, was es damals als original, bzw. nur damals als Tuningzubehör und Tuningumbauten gab! Gruß Peter |
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