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Beitrag von: Coce777 Date: 18.11.2016 Thema: Oldtimer verunfallt, kann man das richten? ---------------------------------------------------------- Hallo zusammen, heute vor 3 Wochen wurde mir leider Gottes die vorfahrt auf einer Landstraße genommen. Meinen schönen Karminroten Oldie hats vorne links ganz schön erwischt. Vorne weg: Ja ich weiß, es ist ein 4-Zylinder, aber ich hänge total an diesem Auto. Es ist erste sahne und hat erst 140.000 auf der Uhr. In 4 Jahren hat er lediglich ne Batterie und einen Keilrippenriemen gewollt (Ölwechsel etc. ausgenommen). Dazu die Farbe: Karminrot - einfach mein Absoluter Traum! Nun zum eigentlichen Anliegen zurück. Wie schon erwähnt ist der gute vorerst Schrott und steht in der Tiefgarage. Wertgutachten hat einen Wert (vor dem Unfall) von 3000€ ergeben, wobei ich darüber im Nachhinein nicht wirklich begeistert bin - das ist der Aktuellen Preislage wohl nicht gerechtfertigt. Reparaturkosten wurden auf 8900€ geschätzt, wobei auf eine genaue Kostenaufstellung verzichtet wurde, da es sich nicht lohnt. Ich weiß, dass anhand Bildern eine Einschätzung schwer ist, zumal die Qualität auch zu wünschen ist.... Aber vielleicht kann der ein oder andere eine kleine Einschätzung abgeben oder hat sogar schon Tipps zwecks Reparatur. Ich stell mir das Richten des Längsrahmen (?das Stück, an welchem der Kotflügel angeschraubt wird) schwierig und vor allem kostspielig vor. Zufällig habe ich noch einen E30 nfl, welcher sich als Organspender eignen würde. Motorhaube und Kotflügel sind dort aber auch leider nicht mehr zu gebrauchen, dafür aber Schlossträger etc... Diesen sollte ich also dringend behalten!? Die Fotos habe ich mal meiner Story hinzugefügt. GGf. kann ich die Bilder vom Gutachter nachreichen. FOTOS Gruß Stefan |
Autor: hel Datum: 18.11.2016 Antwort: ---------------------------------------------------------- ist ja schade um den Wagen, der Aufbau sollte sich schon realisieren lassen, da braucht es halt Durchhaltevermögen und die nötigen finanziellen Mittel. gebrauchte Teile lassen sich ja für wenig Geld in den EBAY Kleinanzeigen in und um Erlangen auftreiben, bei der Farbe wird es schwierig, da hilft nur der Weg zum Lackierer. Die Vermessung des Fahrzeuges vor der Reparatur ist aber wohl unumgänglich, auch in Hinblich darauf, daß der Aufprall ja auch auf das Rad erfolgt ist, damit hat es wohl auch Lenkung und Querlenker treffen können. Es kann sich er viel gerichtet bzw. erneuert werden, jedoch kostet es wohl schon etliche Euro. Beim Oldtimer gilt ja auch die 130% Regelung der Reparaturkosten zum aktuellen Zeitwert. Dann wird es noch einen Restwert für den Wagen von ein paar Hundert Euro geben. Im Zweifel auch mal noch einen anderen Gutachter wegen Zeitwert beauftragen, der Wagen ist ja auch für das H-Kennzeichen mit einem Wert versichert. Ich hatte mal so einen ähnlichen Fall und habe mir einen guten Gutachter geholt, dann war die Reparatur bei einem Schaden in der Höhe und einem aktuell höher angesetzten Zeitwert kein Problem Gutachter ist auch in Erlangen aktiv, ist kein krummes Geschäft oder Gefälligkeit sondern sogar ein vom TÜV bestellter amtlicher Gutachter, bei Bedarf kann ich die Daten per PN weitergeben. |
Autor: Coce777 Datum: 18.11.2016 Antwort: ---------------------------------------------------------- Danke für deine Antwort. Zwecks der Farbe, sowas hab ich kommen sehen. Allein ich 2016 genau 3 Fahrzeuge zum verkauf gesehen hatte welche diese Farbe haben. Bezüglich der Vermessung, kannst du dort genauer eingehen? Aus welchen Gründen soll was vermessen werden? Habe hinsichtlich Unfallschäden (zum Glück) noch keine Erfahrungen gemacht - alles Neuland für mich. Fakt ist: Die Lenkung hat definitiv einen Ordentlichen Treffer abbekommen. Das Rad VL hat auch eine Fehlstellung. Das mit den 130% ist mir auch geläufig, nur wenn die Reparaturkosten tatsächlich 8900€ betragen, werde ich dort allemal nicht hinkommen. In Sachen Zeitwert und Versicherung weiß ich gerade auch nicht recht was du meinst. Zwecks Gutachter kannst du mir gern mal einen Namen nennen, jedoch werde ich glaube ich keinen weiteren beauftragen, da ich die Kosten übernehme müsste. Ich kann ja nicht auf kosten, der Unfallgegnerischen Versicherung nicht beliebig viele Gutachten erstellen lassen. Gruß |
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