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Beitrag von: Jacky88 Date: 11.09.2016 Thema: Verwirrung Zulassungsbescheinigung ---------------------------------------------------------- Hallo zusammen, ich habe eine Frage zu meiner Zulassungsbescheinigung ich komm irgendwie mit der Eintragung nicht ganz klar. In der Bescheinigung bei Punkt 22 steht folgendes: S.1: ww. 4*F.1/F.2: 2045 b. Anhängerbetrieb* 7.2/8.2: 125 0 b. Anhängerbetrieb*ww. AHK lt. EGTG*0.1:1600 bis 8% Stei g. * hab jetzt mal mit der SuFu folgendes heraus gefunden, dass: - Ich habe einen 5 Sitzer, wenn ich aber die Armlehne runter klappe wird es ein 4 Sitzer. - Die zulässige Gesamtmasse mit Anhänger beträgt 2045 KG (Nur vom Auto? Oder Gesamtes gespann?) - Achslast pro Achse beträgt 1250 KG Nun zu meiner eigentlichen Frage: Ich habe einen gebremsten Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 1350 KG (Bootstrailer) und die Führerscheinklasse B von 2006 Darf ich nun diese Anhänger an mein Auto hängen oder nicht? Würde moch riesig über Antwort freuen und einen schönen Sonntag noch. |
Autor: uli07 Datum: 11.09.2016 Antwort: ---------------------------------------------------------- Die zulässige Gesamtmasse mit Anhänger beträgt 2045 Kg. Also Auto und Anhänger zusammen dürfen nicht mehr wie 2045 Kg wiegen. Gruß Uli |
Autor: Jacky88 Datum: 11.09.2016 Antwort: ---------------------------------------------------------- Sehe ich das dann richtig, dass ich drn Hänger nicht ziehen darf? |
Autor: uli07 Datum: 12.09.2016 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wenn dein Auto 1600 KG ziehen darf dann darfst du den vom Auto her ziehen. Wegen dem Führerschein mußt du doch wissen was du darfst oder nicht. Allgemein solltest du ein Gespann ziehen dürfen was nicht mehr als 3500 KG wiegt. Ob das allerdings 2006 auch schon so war weiß ich nicht. Gruß Uli |
Autor: Jacky88 Datum: 12.09.2016 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo uli, danke schonmal für die Antwort. Ich verstehe aber dann deine Aussage mit den 2045 kg nichz so ganz?!? Ist das dann nur die zulässige Gesamtmasse des Autos oder? Nicht inkl. Anhänger... |
Autor: Hessenspotter Datum: 13.09.2016 Antwort: ---------------------------------------------------------- Lese doch bitte einfach mal die Rückseite der ZB1 .... F1 u. F2 sind technische zulässige Gesamtmasse und die im EG Zul.Staat zul. Gesamtmasse. Auf deutsch, dein Auto darf im Anhängerbetrieb 2045kg gesamt wiegen, Achse 2 hat dann eine erhöhte zul. Achslast von 1250kg O.1 (gebremste Anhängelast): bis 8% Steigung 1600kg. D.h. Bis 8% Steigung Max. zul. Zuggesamtgewicht 3645kg. Über 8% Steigung sind's weniger. Bitte die 1250kg Achslast beachten beim Reifen- und Felgenkauf. Was das Führerscheinrecht betrifft bin ich leider überfragt. Ich habe alles von A bis CE und kenne mich mit dem dazwischen nicht aus. |
Autor: Jacky88 Datum: 13.09.2016 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo Hessenspotter, vielen Dank für die ausführliche Antwort. Somit passt ja dann bei mir alles. Einen schönen Tag noch |
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