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Beitrag von: angry81 Date: 12.07.2016 Thema: schriftl. Verwarnung inhaltlich geändert gültig? ---------------------------------------------------------- Moin. Ich habe eine Verwarnung von der Polizei wegen Parken auf dem Radweg bekommen, das inhaltlich völlig falsch war (dort stand, ich parkte länger als eine Stunde dort). Ich hielt dort für nicht mal drei Minuten, aber egal. Dagegen habe ich Einspruch eingelegt mit dem Hinweis, dass durch meine Beifahrerin belegbar ist, dort nicht länger als maximal drei Minuten gehalten zu haben. Nun bekomme ich unter dem gleichen Aktenzeichen einen berichtigten Tatvorwurf mit dem Hinweis, dass meine Äußerungen geprüft wurden, aber mich nicht entlasten konnten. Kann man unter dem exakt gleichen Aktenzeichen erst so einen Mumpitz vorwerfen und den dann im Nachgang korrigieren, sodass die Verwarnung seine Gültigkeit behält, oder hätte ein neuer Vorgang dafür aufgemacht werden müssen? Vorab, mir geht es nicht um die 30 EURO Strafe. |
Autor: Pug Datum: 12.07.2016 Antwort: ---------------------------------------------------------- kann es sein, dass es ein "textblock" zum ankreuzen war? formal macht es keinen unterschied, ob du dort gehalten oder geparkt hast, der wagen darf dort halt nicht "stehen". dies wird in der prüfung warscheinlich korrigiert, ändert am ergebnis allerdings nichts, von daher wozu der einspruch? Nu mal los.... |
Autor: angry81 Datum: 12.07.2016 Antwort: ---------------------------------------------------------- Der Vorwurf hat sich mMn grundlegend geändert, wenn man von über einer Stunde Parken spricht und diesen zeitlichen Aspekt revidiert. Deswegen die Frage, weil das nicht meinem Verständis entspricht eine Verwarnung so lasch zu prüfen und dann (überspitzt formuliert) zu ändern, wenn der Verwarnte sich äußert das es passt. |
Autor: mb100 Datum: 12.07.2016 Antwort: ---------------------------------------------------------- Eingangs: ich hab mal ne Zeit lang Widersprüche im SGB III bearbeitet. Ist zwar nun nicht Verkehrsrecht, aber die Systematik des Einlegens eines Widerspruchs bleibt ja identisch.
Was das Aktenzeichen angeht: ja, das bleibt gleich und muss auch in meinen Augen gleich bleiben. Was nun auf dem Amt passiert ist: derjenige, der Deinen Widerspruch geprüft hat, hat festgestellt, dass der ursprüngliche Verwaltungsakt nicht ganz passt. Also hat er einen Vorschlag zur teilweisen Stattgabe gemacht. Hat also dem ursprünglichen Sachbearbeiter mitgeteilt: "Der Angry hat nachvollziehbar keine Stunde, sondern nur drei Minuten illegal geparkt, also ändere bitte Deine Entscheidung." Und bei Entscheidungsänderungen bleibt es soweit beim gleichen Vorgang und damit beim gleichen Aktenzeichen. Verwaltungsakte können auch geändert werden. Ich nehm mal an, Du hast wieder einen Verwarnungsgeldbescheid bekommen, in dem Dir nun die "neue" Zeit vorgeworfen wird?Wahrscheinlich kriegst Du demnächst noch einen Widerspruchsbescheid, der das Ganze nochmal zusammenfasst. Wieder mit gleichem Aktenzeichen btw. Bearbeitet von: mb100 am 12.07.2016 um 09:49:26 Bearbeitet von: mb100 am 12.07.2016 um 10:08:27 "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: Pug Datum: 12.07.2016 Antwort: ---------------------------------------------------------- da stimme ich dir zu, passt allerdings zur einhaltung der doch meist bekannten verkehrsregeln. ;-) Nu mal los.... |
Autor: Bikelive Datum: 12.07.2016 Antwort: ---------------------------------------------------------- Der eigentliche "Tatbestand" bleibt der gleiche (meiner Meinung nach). Mein Auto wurde mal in weniger als 1,5min (anderthalt) abgeschleppt, als ich nur kurz eine DVD in der Videothek abgeben wollte. Dort stand ich auch auf einem Radweg. Wirklich genau, kann das aber wieder nur ein Anwalt sagen. Wenn man sieht, wo man rein knallt, ist es untersteuern! Hört man es nur, ist es übersteuern :) |
Autor: angry81 Datum: 12.07.2016 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ok, dann zahl ich und gut. Geht mir nur um das Prinzip. Solange würfeln bis die Zahlen passen ist in meinem Verständnis kein optimales Arbeiten von Ordnungsämtern :) |
Autor: mb100 Datum: 12.07.2016 Antwort: ----------------------------------------------------------
Wette gewonnen :-) "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: angry81 Datum: 12.07.2016 Antwort: ----------------------------------------------------------
Ich möchte mit 20% an den Erlösen beteiligt werden :) |
Autor: Performances Datum: 12.07.2016 Antwort: ----------------------------------------------------------
Denk bloß daran dass du da evtl. etwas versteuern musst, sonst kommt das Finanzamt auch noch!!!! Ein flotter 3er macht immer Spaß. |
Autor: mb100 Datum: 12.07.2016 Antwort: ----------------------------------------------------------
Das glaub ich nicht ;-) :-) :-D "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
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