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Neue Regelung bei Einzelabnahmen ab 20.04.16? - TÜV Gutachten, ABEs und Fragen zu Eintragungen

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Beitrag von: Biggy8888
Date: 15.06.2016
Thema: Neue Regelung bei Einzelabnahmen ab 20.04.16?
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry81 am 15.06.2016 um 11:45:56 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben.

Moin Jungs benötige dringend euere Hilfe.
Zum Thema:
Fahre ein BMW E36 320i und hab ein Bilstein Fahrfahrwerk eingebaut (60/40). Achsvermessung habe ich selbstverständlich auch machen lassen. Zu dem habe ich mir vom 1er BMW Felgen gegönnt die Styling 311 7,5x18 vorn und 8,5x18 hinten und habe mir dann passende Reifen rausgesucht, die ich für mein E36 problemlos fahren darf. 215/35R18 vorn und 225/35R18 hinten alles von Hankook schriftlich abgesegnet, wegen Tacho und ABS also alles legitim. Für eine bessere Optik hab ich dann noch die Kanten gebördelt und mir Spurplatten geholt.
Zwei Monate vor diesen ganzen Umbaumaßnahmen habe ich mich bei meinem TÜV des "Vertrauens" erkundigt, um nicht hunderte von Euros in den Sand zu setzen. Heute war mein TÜV Termin und was wurde mir gesagt?! Die Felgen können mit diesen Reifen nicht eingetragen werden, da seit dem 20.04. eine neue Regelung in Kraft getreten ist, dass die Felgen nur mit diesen Original-Reifen Größen gefahren werden dürfen. Er meinte wenn ich Glück hab trägt mir das noch jemand ein der außerhalb eine TÜV Station hat. Ich war in Bremen und er meinte hier in der Gegend wird das keiner mehr eintragen. Meine Bitte an euch, kennt ihr jemanden der dies noch Problemlos einträgt?

Bearbeitet von: angry81 am 15.06.2016 um 11:45:56


Antworten:
Autor: Lenny323
Datum: 15.06.2016
Antwort:
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Mhhhhh da wird dir wohl nix anderes übrigbleiben als ne andere prüforganistion auf zusuchen !

Ich meine ja ok es gibt immer wieder neue Regelungen aber so eine ist mir nicht bekannt !
Was mich stutzig Macht ist das genannte Datum ! Neuregelungen bzw. Regel Änderungen treten nur is extremen Fällen mitten im Monat ein ! Normaler Weise wird so etwas immer zum quartalswechel gemacht und nicht tertials weise!

Mal davon abgesehen das der Felge der montierte Reifen schnuppe ist 😁


Autor: Hessenspotter
Datum: 15.06.2016
Antwort:
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@ Lenny: Ihr ist es nicht egal !!!

Ich zitiere gerne mal meinen eigenen Text



Beim Impact-Test (der im Rahmen der Prüfung zum Erlangen eines TGA/einer ABE durchgeführt werden muss) wird das Rad mit der Max. Zulässigen Achslast und dem kleinsten zu prüfen Raddurchmesser aus einer definierten Höhe auf eine Kante fallen gelassen / gedrückt. Durch diesen dynamischen Test wird überprüft ob das bei kritischen Situation im Alltag bricht oder sich nur verbiegt. Hierbei ist Raddurchmesser sehr wichtig. Den je größer der Raddurchmesser desto mehr Gummi zwischen Straße und Felge.

Als Beispiel (frei erfunden) die Felge X wird für einen X5 geprüft, original hat der X5 als kleinsten Durchmesser 255/70/16 auf der Felge. Damit wir diese Felge geprüft und besteht den Test. Jetzt kommt aber Hänschen Müller auf die Idee "Boaar die Felgen vom X5 sind so fett und krass, die müssen auf meinen E3x/4x drauf". Da 255/70/16 aber vorne unten hinten da nicht reinpasst montiert er 255/30/16. Jetzt unterschreitet er damit aber den zulässigen geprüften Raddurchmesser. Im Worst Case fährt er nun durch ein Schlagloch mit Tempo 80 und die einwirkende Kraft auf die Felge ist zu groß und sie bricht (anstatt sich nur zu verformen). Hänschen Baut einen Unfall, am besten noch mit Personenschaden.
Da er vorher alles hat "eintragen lassen" und seine Versicherung keine Lust hat zu zahlen setzten die einen Sachverständigen drauf an, heraus zu finden wieso die Felge gebrochen ist. Der findent eben heraus dass der Ing. ihm was eingetragen hat, was er nur unzureichend geprüft hat. Er hat somit vorsätzlich/grob fahrlässig gehandelt. Der Ing. wird in nun folgende Gerichtsverfahren persönlich haftbar für den Mist gemacht den er dort verzapft hat. In Folge dessen zählt er alle Kosten incl. im Worst Case die Invaliden Rente für die geschädigte Person.

Und das ist kein Schwachsinn den ich hier erzähle, sondern so etwas passiert in Deutschland.





Es geht also um den Impact Test. Und da braucht man halt nen Nachweis dass der auch mit geringerem Radumfang noch gegeben ist. Das gibt's bei OEM Felgen halt nur bis zu kleinsten Original Bereifung. Z.B. Beim E36 mit Styling 34 (orig. 205/60/15) würde gerne 205/50/15 montiert (im Rennsport) das ist z.B. Nicht möglich. Weil es keinen Nachweis gibt.

Übrigens war das schon immer so ...




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