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Mindestabstand NummernschildxBoden an der Front ?? - 3er BMW - E36

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Beitrag von: BMW Comkret
Date: 30.03.2005
Thema: Mindestabstand NummernschildxBoden an der Front ??
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Hi, hab mir eine M3 Stoßstange von BMW gekauft und möchte mein Nummernschild nicht an der davor vorgesehenen Stelle befestigen sonder im M-Gitter unten in der Mitte!

Jetzt meine Frage:

Mir wurde gesagt es muss ein Mindestabstand zum Boden geben sonst gibts Ärger mit der Rennleitung... Ist das richtig??

Wenn also jemand weis wie das gesetzlich geregelt ist wär ich für jede Info dankbar!

MfG


Antworten:
Autor: xbwolf
Datum: 30.03.2005
Antwort:
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Servus!

gabs hier auch mal nen thread drüber, musst mal in der suche schauen.
aber soweit ich mich erinnern kann, ist das in der m-schürze im gitter in ordnung.
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"...der BMW macht wenigstens nicht solche Zicken wie DU !!!"

Autor: vocalix
Datum: 30.03.2005
Antwort:
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StVZO § 60 Absatz 2:

Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen; bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an deren Vorderseite, bei Anhängern die Anbringung an deren Rückseite. An schrägen Außenwänden können an Stelle jedes vorderen und hinteren Kennzeichens je 2 Kennzeichen beiderseits an jedem Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Bei Fahrzeugen, an denen nach § 49 a Abs. 9 Leuchtenträger zulässig sind, darf das hintere Kennzeichen - gegebenenfalls zusätzlich - auf dem Leuchtenträger angebracht sein. Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein. Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen. Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein. Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.

Gruß

Michael
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Wenn Du glaubst, ich sei ein schlechter Autofahrer solltest Du mich erst mal Tennis spielen sehen!





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