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Kreuzspeiche 133 auf E36 Compact - 3er BMW - E36

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Beitrag von: M_Chris
Date: 23.03.2016
Thema: Kreuzspeiche 133 auf E36 Compact
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Hallo,
Ich habe auf meinem E36 Compact 316i die originalen Kreuzspeiche 133 Felgen auf 225/45R17 Bereifung.
Diese Felgen sollen wohl laut BMW vom E46 sein.
Hat jemand diese Felgen schonmal auf diesem Fahrzeug eingetragen und hätte möglicherweise ein Vergleichsgutachten?
Daten zu den Felgen wären:
Kreuzspeiche 133
BBS BMW RX267
8Jx17EH2
6762109

Vielen Dank im voraus
Grüße


Antworten:
Autor: pat.zet
Datum: 23.03.2016
Antwort:
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http://felgenkatalog.auto-treff.com/?felge=180

hier ist mal ein Link aus dem OE BMW ETK darin sind felgen mit der Dimension , 8x 17 ET 47 als OE ersatzteil ausgewiesen , somit kann BMW im URK ein Dokument zur eintragung dazu haben .....
Im prinzip wäre es dann auch egal welches Design die Felge im BMW  URK  dokument hat wenn die Dimension gleich sind .

Link
Autor: Old Men
Datum: 23.03.2016
Antwort:
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Die Felgen sind nicht nur für den E46 sondern auch für den E36 zugelassen und freigegeben. Du kannst die Felgen problemlos auch ohne Eintragung fahren.
Autor: M_Chris
Datum: 23.03.2016
Antwort:
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Vielen Dank für die schnellen Antworten.
Also ich war vorhin mal bei der örtlichen BMW Niederlassung und dort wurde mir gesagt man müsste die Felgen per 21er Abnahme eintragen lassen.
Begründet wurde das ganze so, dass es bei einem neueren E36, sprich 99er o.ä., eine Freigabe geben würde, jedoch nicht für mein älteres Modell (EZ:02/96 & BJ:11/95). Außerdem habe ich im Fahrzeugschein eine kleinere Reifendimension eingetragen. Laut Aussage soll es bei meinem Modell wohl nur zulässig sein 15" oder 16" zu fahren. Das kann ich jedoch nicht ganz glauben und will mich daher für den Fall der Fälle mit einem Dokument oder der Eintragung absichern.
Autor: pat.zet
Datum: 23.03.2016
Antwort:
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ich bekomm den urk  nicht hier rein geladen ich schicke ihn dir per mail

Bearbeitet von: pat.zet am 23.03.2016 um 19:38:33
Autor: M_Chris
Datum: 23.03.2016
Antwort:
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Dankeschön ;)
Habe die Mail gerade gelesen.
Und wenn ich dieses Dokument mitführe, braucht keine Eintragung zu erfolgen? Eine Frage hätte ich jedoch noch: In den Auflagen beinhaltet Punkt 2, dass bei meiner Reifengröße ein M-Technik Sportfahrwerk verbaut sein muss, Wieso?
Autor: pat.zet
Datum: 23.03.2016
Antwort:
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evtl wegen den stabis
Autor: pat.zet
Datum: 23.03.2016
Antwort:
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Hinweis: 
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme: Durch den Anbau von in der Fahrzeug ABE/EG-Betriebserlaubnis nicht aufgeführten Rad/Reifenkombinationen erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß §19 Abs. 3 StVZO vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden Anlage zum Teilegutachten Nr. 06-00219-CP-GBM-00 unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt. Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden. 




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