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Aktuelle Rechtslage: Kennzeichen Frontscheibe - Geplaudere

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Beitrag von: E36gehtGUT
Date: 17.01.2016
Thema: Aktuelle Rechtslage: Kennzeichen Frontscheibe
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Servus mitnand,

schnelle Frage, wie legal ist es jetzt eigentlich, das Kennzeichen vorne hinter die Windschutzscheibe zu legen?

Liebe Grüße
Ich hab mein Auto selber gebaut, du deins nicht mal selber gekauft...


Antworten:
Autor: Old Men
Datum: 17.01.2016
Antwort:
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Nein, ist nicht legal. Wenn du an einen110 prozentigen Blauen triffst, könnte man die Kennzeichenmissbrauch vorwerfen.
Autor: E36gehtGUT
Datum: 17.01.2016
Antwort:
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und wenn ich sage das es grade abgefallen sei und ich habs nur bis nach hause hinter der scheibe? hm warscheinlich auch nicht :D
Ich hab mein Auto selber gebaut, du deins nicht mal selber gekauft...
Autor: Performances
Datum: 17.01.2016
Antwort:
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War noch nie legal das KZ dort zu deponieren, im Bereich der StVO.
Da wir in Deutschland sind hat es dazu natürlich auch einen § .
http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_10.php

und wenn ich sage das es grade abgefallen sei und ich habs nur bis nach hause hinter der scheibe? hm warscheinlich auch nicht :D

Dann wird wohl die Frage nach der Verkehrssicherheit aufkommen ... 

Bearbeitet von: Performances am 17.01.2016 um 22:00:01
Ein flotter 3er macht immer Spaß.
Autor: Old Men
Datum: 17.01.2016
Antwort:
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Wenn es gerade abgefallen ist und du es bemerkt hast, dann musst du gestanden haben. Dann hättest du das Kennzeichen wieder befestigen können. Wenn es während der Fahrt abgefallen ist, dann hättest du es nicht bemerkt. (So würde ich deine Ausrede sehen, wenn ich der ""Blaue"" wäre)
Autor: Fogg
Datum: 17.01.2016
Antwort:
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40€ und 1 Punkt!?ich verstehe sowieso nicht was daran so toll ist das Kennzeichen hinter der Scheibe zu platzieren aber das muss ja jeder selber wissen.

ich wurde mal ohne Kennzeichen angehalten, an der Landesgrenze zu Luxemburg. Allerdings hatte ich das Schild, reichlich verbogen, im Auto liegen.
Ich hatte einen Wildunfall mit nem Fuchs, Polizeilich aufgenommen und von der Rennleitung bestätigt das ich ohne Kennzeichen vorne weiterfahren darf mich aber am nächsten Morgen um ein neues bemühen muss.
Am selbigen Tag war das nicht mehr möglich.

 
...don´t care about tomorrow!
Autor: Performances
Datum: 17.01.2016
Antwort:
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40€ und 1 Punkt!?ich verstehe sowieso nicht was daran so toll ist das Kennzeichen hinter der Scheibe zu platzieren aber das muss ja jeder selber wissen.

Damit es einem ins Gesicht fliegen kann :).
Strafe lt. Bußgeldkatalog 60€. 
Ein flotter 3er macht immer Spaß.
Autor: B3AM3R
Datum: 18.01.2016
Antwort:
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Ganz einfach, du fährst dauerhaft zu schnell und hast die Möglichkeit das Schild während der Fahrt raus zu nehmen. Alleine schon deswegen ist es nicht erlaubt. Wenn dann will die Rennleitung zu mindestens Klebeband als übergangsweise Befestigung sehen.
less traction - more action!

EAT/SLEEP/DRIFT
Autor: Wilhelmidelta
Datum: 24.01.2016
Antwort:
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Ist eigentlich ganz simpel in Deutschland (vermutlich auch in anderen Ländern): Ist eine Veränderung am Fahrzeug IRGENDWIE nachteilig für den Staat, sprich in diesem Fall könntest du ungeschoren einen Blitzer passieren, kannst du dir sicher sein, daß es garantiert nicht erlaubt ist. An dieser Stelle mal einen meiner Lieblingssprüche: "Das Rechtssystem in jeder Form dient in erster Linie nicht dem Recht, sondern dem System!" Daher frage ich mich meistens zuerst, "hat das System einen Nachteil wenn ich dieses oder jenes mache?" Lautet die Antwort "Ja", kann ich mir zu 90% sicher sein, daß es nicht nur verboten ist, sondern auch mit spürbaren Strafen belegt. Auch ein schönes Beispiel ist die ewige Diskussion, wieso Blitzer so selten vor Schulen und Kindergärten stehen, dafür aber umso häufiger an Stellen, wo garantiert saftig die Kasse klingelt.......
Autor: cxm
Datum: 24.01.2016
Antwort:
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und wenn ich sage das es grade abgefallen sei und ich habs nur bis nach hause hinter der scheibe?
(Zitat von: E36gehtGUT)


 Hi,

warum sollte man ein Kennzeichen - außer für kurze Zeit - hinter der Windschutzscheibe unterbringen wollen?
Abgefallen, Kennzeichenhalter kaputt, Fahrten zum Lackierer, etc. - wird vermutlich fast überall toleriert.
Selbst schon erlebt.
Aber wenn Du an einen 105%igen beamtigen Beamten gerätst, gibt's 'n Ticket, bei dauerhafter Falschverwendung erst recht - zu Recht.

Ziemlich kindisch diese "was passiert wenn ich..." Fragen - findest Du nicht?
Früher kam dann immer: "dann gibt's eins hinter die Ohren und wenn Du fragst warum, gleich noch mal !"
Warum sollte das heute anders sein...?

Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Autor: Matthias_P
Datum: 24.01.2016
Antwort:
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Hi wenn sie sich erwischen mit dem kennzeichen in der frontscheibe kann es passieren das dir die weiterfahrt untersagt wird bis das kennzeichen sichtlich für alle verkehrsteilnehmer erkenntlich angebracht worden ist  .
ohne kennzeichen brauchst du  ein aussagekräftiges argument wie zb. eine verlustanzeige , wildunfall etc.
Ich wurde schonmal erwischt als ich vom Lackierer auf dem weg zur werstatt gefahren bin .
Mängelschein bekommen und Fahrzeug vorführen .

MfG

 
Schreibfehler sind lediglich Specialeffects meiner Tastatur.
Autor: E36gehtGUT
Datum: 24.01.2016
Antwort:
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Okay, ich sehe es ein :D habe mein Kennzeichen wieder ordnungsgemäß befestigt. Alles andere wäre tatsächlich nur pubertäres Rebellieren :D
Hab mich nur gewundert, weil so viele, gerade mit roten Nummern, das Kennzeichen immer nur reinlegen....
Aber das ist dann wohl auch eher wo kein kläger, da kein richter...
Ich hab mein Auto selber gebaut, du deins nicht mal selber gekauft...
Autor: cxm
Datum: 24.01.2016
Antwort:
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Hab mich nur gewundert, weil so viele, gerade mit roten Nummern, das Kennzeichen immer nur reinlegen....
(Zitat von: E36gehtGUT)


Hi,

weil die zu faul zum Anschrauben sind.
Sind ja bei 06er Nummern normalerweise Händler, Werkstätten & Co.
Die überlegen sich aber ganz schnell andere Lösungen (Magnete, Kabelbinder, etc.) wenn die mal erwischt wurden und denen mit Entzug der 06er Nummer gedroht wurde.
Kenne selbst solche Spezies, sind meistens Krauter und Hinterhofhändler.
Die besseren Händler investieren gleich bei Ankunft des Fahrzeugs zwei Kennzeichenhalter mit eigener Werbung...

Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Autor: Greis²
Datum: 25.01.2016
Antwort:
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Ich wurde deswegen angehalten!

15min blätterte der Herr Beamte mit seinem Kollegen in seinem Gesetzbuch UND FAND KEINEN ABSCHNITT DAZU!

Er war fest davon überzeugt, dass es nicht legal ist und wollte mir eine aufbrummen dafür, LEIDER VERGEBLICH!

Er musste mich dann ohne Bußgeld, mit der netten bitte das Kennzeichen jedoch vorn zu montieren, fahren lassen.
Autor: Amstrong
Datum: 25.01.2016
Antwort:
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Da hast du Glück gehabt, das der Beamte nicht fündig geworden ist.

§10 Absatz 5

Hinter der Scheibe festkleben, untersagt Absatz 2

Bearbeitet von: Amstrong am 25.01.2016 um 14:54:19
Wer vor der Kurve nicht Bremsen muss, war auf der Geraden nicht schnell genug ;)
Autor: E36-Freak
Datum: 25.01.2016
Antwort:
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Er musste mich dann ohne Bußgeld, mit der netten bitte das Kennzeichen jedoch vorn zu montieren, fahren lassen.
(Zitat von: Greis²)


  Tja einfach mal glücklich sein
Autor: Greis²
Datum: 25.01.2016
Antwort:
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Er musste mich dann ohne Bußgeld, mit der netten bitte das Kennzeichen jedoch vorn zu montieren, fahren lassen.
(Zitat von: Greis²)


  Tja einfach mal glücklich sein
(Zitat von: E36-Freak)


 
War ich, habe auch nicht diskutiert und hätte auch die Strafe bezahlt, mein Fehler.
"Interessant" fand ich die Aktion trotzdem...
Autor: Fogg
Datum: 25.01.2016
Antwort:
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ich kenne Polizisten die können dir das direkt sagen wo es steht ohne nachzuschauen ;)Wir hatten auch nen Motorradpolizisten hier in der Ecke, der war auch verdammt gut was das angeht. Der hatte mich zum ersten mal in meinem Leben angehalten, mit der 50er zu schnell in 30er Zone.
Dem hat keiner was vorgemacht. War aber ein netter Polizist und kein A...loch. Hatte Jahre danach noch ab und an ein nettes Gespräch mit ihm wenn wir uns getroffen haben (kam immer zu uns in die Stadt Eis essen)


EDIT: Zitat aus oben genannter Quelle(7) Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein; der untere Rand darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.

 Die 200mm, also 20cm die das Kennzeichen über der Fahrbahn sein muss ist auch interessant. Da kommt man schnell mal drunter.
Hab ich beim 206CC gehabt, da die original Peugeot GT Front drauf und 5cm tiefergelegt, da waren es noch 12cm.
Hab mit dem TÜV Prüfer echt gelacht das es da sogar in original Höhe und Position zu tief ist.
Haben nachgesehen und es gab keine Sonderzulassung dafür.

Bearbeitet von: Fogg am 25.01.2016 um 20:28:22
...don´t care about tomorrow!
Autor: Turbo4
Datum: 30.01.2016
Antwort:
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Ich habe einige Jahre in einem Autohaus gearbeitet. Mit Neuwagen sind wir immer tanken gefahren, mit dem Kennzeichen hinter der Scheibe. Vorne sollten keine Kennzeichenverstärker dran, weil viele spätere Kunden das Schild direkt an die Stoßstange schrauben. Ich wurde allerdings nie angehalten. War auch besser so. Das rote Heft war auch nie ausgefüllt :D

MfG
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