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Autokauf, Zulassung, Versicherung - welcher Name? - Geplaudere

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Beitrag von: romeon
Date: 04.01.2016
Thema: Autokauf, Zulassung, Versicherung - welcher Name?
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Hi,

Folgendes Problem:
Meine Freundin braucht dank Crash ein anderes, gebrauchtes Auto. Das Geld hat sie nicht, ich müsste es kplt auslegen (~3000€). Monatlich würde sie es dann in Raten zurückzahlen. So weit, so "gut".

Da ich der Beziehung aber keine 100 Jahre gebe, wäre es sinnvoll, wenn die Karre bis zur Abzahlung mir gehört. Die Versicherung soll aber auf sie laufen, wenn möglich.

Jetzt weiß ich nicht, wie man das am besten anstellt:
* Autokauf mit Vertrag auf meinen Namen. Ok.
* das Auto wird dann vermutlich auch auf meinen Namen beim Landratsamt zugelassen / ich stehe im Brief drin - oder?
* gibt es beim Versichern/bei Ausfüllen des Versicherungsvertrags in der Konstellation irgendwelche Probleme? Oder andere Fragen?


Oder ist sonst noch irgendwas zu beachten?

Vielen Dank euch :)
Roman


Antworten:
Autor: B3AM3R
Datum: 04.01.2016
Antwort:
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Ja klar kannst du den auf dich zulassen und sie fährt.
Seh zu, das du im Kaufvertrag und im Brief stehst, dann kann nix mehr schief gehen. So läuft es bei fast jedem 18 jährigen mit Mami/Papi im Hintergrund. ^^
Du könntest höchstens die Ratenzahlung noch schriftlich fest legen, das wird aber wohl zu viel des Guten für eine Beziehung. ;)

Bei der Versicherung musst du halt sagen, das du meist nicht der Fahrer bist, sondern sie.


viel Erfolg.
less traction - more action!

EAT/SLEEP/DRIFT
Autor: Wilhelmidelta
Datum: 04.01.2016
Antwort:
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Ist nicht böse gemeint, kenne weder dich noch Sie, aber wenn du schon selbst sagst, daß du der Nummer nicht lange gibst, wieso denkst du dann überhaupt darüber nach? Schonmal gut daß du auf dem Papier der Besitzer bleiben willst, aber wenn Sie die Kiste auch zerknüllt oder runter wirtschaftet bis zum Anschlag, hast du auch nichts gewonnen......ausser 3000 Schleifen durch den Schornstein geschossen und ne wertlose Wanne im Hof. Hab das Spielchen auf ähnliche Weise mal bei einem sehr guten Bekannten miterlebt, daher läuten bei sowas immer direkt die Alarmglocken :-)
Zur Frage: Schau daß du beim Erwerb im Vertrag stehst als Käufer, daß sowohl das Auto als auch du eindeutig erkennbar sind, dann bist du schon auf der sicheren Seite und Besitzer des Autos. Halter ist derjenige, auf den auch die Versicherung läuft, d.h. DU solltest als Besitzer im Kaufvertrag stehen und SIE als Halter im Brief und den Versicherungsunterlagen. Die "Finanzierung" zwischen euch beiden, sprich die Rate X, die Sie monatlich abdrückt, würde ich aber ebenfalls schriftlich erfassen. Du kaufst also das Auto zunächst selbst und stehst auch im Vertrag = Du bist Eigentümer. Dann setzt Ihr einen weiteren Kaufvertrag auf, in welchem Sie dir das Auto zu einer monatlichen Rate X abkauft. Darin bist du der Verkäufer, Sie der Käufer und alle Punkte sind erfasst, die da wären: Rate, Laufzeit, Kaufpreis, Automarke, Kilometer, Alter usw.
So habt ihr beide was in der Hand und eine gewisse Sicherheit, falls es zwischen euch doch mal hässlich wird. In wie weit das ganze offiziellen Charakter hat und ggf. auch vor Gericht standhalten würde, kann ich nicht sagen, aber so in der Art würde ichs machen.
Vielleicht findet sich ja noch jemand, der was genaueres dazu sagen kann, lass mich auch gerne belehren :-)

Gruß

Bearbeitet von: Wilhelmidelta am 04.01.2016 um 17:35:47
Autor: Improvisator
Datum: 04.01.2016
Antwort:
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Zur Not könnt Ihr auch einen privaten Kreditvertrag aufsetzen. Hierin kann man dann alles von der Kreditsumme über die Rückzahlungsmodalitäten und Zinsen bis hin zu Sicherheiten (in diesem Fall das Auto selbst) regeln.
Autor: mb100
Datum: 04.01.2016
Antwort:
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Schonmal gut daß du auf dem Papier der Besitzer bleiben willst, ...

(Zitat von: Wilhelmidelta)


 
Wär aber deutlich besser, wenn er (nicht nur) "auf dem Papier" Eigentümer ist. ;-)))

Besitzer wird spätestens dann sie, wenn sie den Schlüssel ins Schloss steckt, selbigen umdreht und losgurkt.



Halter ist derjenige, auf den auch die Versicherung läuft, d.h. DU solltest als Besitzer im Kaufvertrag stehen und SIE als Halter im Brief und den Versicherungsunterlagen.

(Zitat von: Wilhelmidelta)
 


Alternativ könnte man auch mal mit der Versicherung reden und anfragen, ob es möglich ist, dass Eigentümer bzw. der Eintrag im KFZ-Brief und Versicherungsnehmer auseinanderklaffen. Ich geh davon aus, dass nicht.
Es ist richtig, dass der, der im Brief steht, nicht zwingend der Eigentümer sein muss. Schließlich ist der KFZ-Brief kein Traditionspapier. Allerdings hat der KFZ-Brief durchaus eine Indizwirkung auf die Eigentümerstellung. Von daher würd ich in der Konstellation auch zunächst mal Wert drauf legen, dass ich im KFZ-Brief steh.


Du kaufst also das Auto zunächst selbst und stehst auch im Vertrag = Du bist Eigentümer. Dann setzt Ihr einen weiteren Kaufvertrag auf, in welchem Sie dir das Auto zu einer monatlichen Rate X abkauft. Darin bist du der Verkäufer, Sie der Käufer und alle Punkte sind erfasst, die da wären: Rate, Laufzeit, Kaufpreis, Automarke, Kilometer, Alter usw.
So habt ihr beide was in der Hand und eine gewisse Sicherheit, falls es zwischen euch doch mal hässlich wird.

(Zitat von: Wilhelmidelta)



Nicht vergessen sollte man dann den verlängerten Eigentumsvorbehalt. Und ein Tilgungsplan wäre nicht verkehrt.


Ich würd das Ganze allerdings auch nicht machen. Hat die junge Dame sowas ähnliches wie Eltern?
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: Old Men
Datum: 04.01.2016
Antwort:
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Du kannst das Auto auf deinem Namen zulassen, deine Freundin aber ist Versicherungsnehmer. Du müsstest dann aber die KFZ Steuer zahlen und deine Freundind zahlt die Versicherung. So läuft es bei mir auch. Das Auto meiner Frau ist auf meinem Namen zugelassen, meine Frau aber ist wegen der Versicherungsprozente Versicherungsnehmer. Würde ich Versicherungsnehmer sein, müsste ich 125% Prämie zahlen.




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Ende des Themas

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