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BMW verkauft, nun leuchtet Motorkontrollleuchte? - Geplaudere

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Beitrag von: Codi46
Date: 30.12.2015
Thema: BMW verkauft, nun leuchtet Motorkontrollleuchte?
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Hey Leute,

ich habe meinen BMW sehr schnell verkauft bekommen. Bevor ich ihn verkauft habe, habe ich nochmal gut in das Fahrzeug investiert.
Denn es leuchtete die Motorkontrollleuchte, das Fahrwerk war fertig, die Inspektion auch überfällig und TÜV musste auch erneuert werden.

Die Motorleuchte war nicht mehr vorhanden, als die Lamda-Vor-Katsonde getauscht worden ist.

Insgesamt hat mich alles gut 2 Scheine gekostet...

Jedenfalls wurden alle Reparaturen vor 2 Wochen durchgeführt und seit dem war nichts mehr mit dem Auto. Es war tadellos.

Heute kommt der Käufer, ich zeig ihn alle TÜV und Service-Berichte und wir machen eine Probefahrt. Er war sehr zufrieden und kauft das Fahrzeug.

Nun schreibt er mich heute Abend an, dass die Motorleuchte leuchtet, wie vor meiner Reparatur vor 2-3 Wochen.
Das kann ich allerdings überhaupt nicht verstehen, denn bei mir war der besagte Fehler wie gesagt nicht mehr vorhanden.

Ich bin in der Zeit nach der Reparatur viel gefahren. Auch oft über 240Km/h und es ist nichts gewesen.


Was denkt ihr, wie sollte ich hier reagieren und vorgehen? Ich bin etwas überfordert gerade und möchte natürlich nichts falsch machen und korrekt reagieren.

Grüße


Antworten:
Autor: SHiFTY-59
Datum: 30.12.2015
Antwort:
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Welche Fehlerspeichereinträge hattest du bei deinem Fehler mit MIL? Welche hat der neue Besitzer nun mit seinem Problem? Identische Fehler, oder zumindest im gleichen Feld der Motortechnik anzusiedeln?

Natürlich solltest du sichergehen, dass man dir nicht einen vom Pferd erzählt und es wirklich einen Fehler gibt. Am besten lässt du dir den Fehlerspeichereintrag einer Werkstatt in der der Käufer den Wagen  hat auslesen lassen, zusenden (Foto/Scan).

Du könntest dem Käufer dann möglichweise aufzeigen, dass der Fehler ein andere ist, als der zuvor aufgetretene. (Vergleich der Fehlerspeichereinträge damals/heute)

Allerdings besteht beim Privatverkauf, ohne Ausschluss der Sachmängelhaftung, ein Anspruch auf selbige in einem Zeitraum von 6 Monaten.
Dies bezieht sich auf schwerwiegende Defekte und Reparaturen. Dies ist aber oft Auslegungssache, insbesondere bei einer gerichtlichen Einigung. Sollte die Reparatur Kosten Verursachen die höher als 10% des Kaufpreises liegen, so kann dies als schwerwiegender Defekt ausgelegt werden.
In diesen 6 Monaten müsstest du als Verkäufer nachweisen, dass der Fehler nicht schon vorher vorhanden war. Sind die 6 Monate um, liegt diese Nachweispflicht beim Käufer.

P.S.: Wenn man überhaupt keine Einigung erzielen kann und es gerichtlich geklärt werden soll ist alles was hier noch dazu beigetragen wird recht nutzlos, dann liegt es nur noch im Ermessen des Gerichts. Obige Faustregel bezüglich der verursachtenden Kosten wurde aber meines Wissens schon als Richtwert bei Gerichtsverhandlungen angesetzt.

MfG SHiFTY

 

Bearbeitet von: SHiFTY-59 am 30.12.2015 um 23:37:57
Autor: Codi46
Datum: 30.12.2015
Antwort:
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Vielen Dank für die aussagekräftige Antwort. Was genau im Fehlerbericht stand ist mir nicht mehr bekannt. Es war etwas mit einer Abweichung der Lamdasonde, weswegen diese auch getauscht worden ist.

Der Fehler ist damals aufgetreten, nach dem ich konstant im 5 Gang bei 100Km/h gefahren bin. Nach dem der Austausch der vorkat-Sonde stattgefunden hat, war der Fehler jedoch beseitigt und nie wieder vorgekommen.
Auch der TÜV-Prüfer konnte im Abgassystem keine Fehler finden. Die AU war natürlich bestanden.


Der neue Besitzer sieht erstmal nur, dass die Motorkontrollleuchte leuchtet. Natürlich kann ich ihn als Käufer verstehen.

Ich möchte jetzt auch keine Vermutungen anstellen, dass ich getäuscht werden soll. Aber ich möchte hier leider sagen, dass der Käufer z.B. keinen deutschen Personalausweis hatte und eben ein tolles Szenefahrzeug haben wollte. Er gehört auch eher zu den Leuten, die wahrscheinlich oft den Macker raushängen lassen.


Ich würde erstmal vorschlagen, dass ich das Problem gekannt habe und genau deswegen kein TÜV bekommen habe. Nach dem die Reparatur durchgeführt worden ist, ist dieses Problem nicht mehr aufgetreten. Auch gebe ich Tipps, wo noch das Problem liegen könnte.
Ich habe z.B. gelesen, dass ein Luftschlauch bzw der LMM den Fehler verursachen könnte.

Aber erstmal soll er den Fehler auslesen lassen, wer weiß um was für ein Problem es sich genau handelt.

Ich habe das Fahrzeug 2 Jahre durchgängig mit SuperPlus betankt. Kann er sein, dass der Käufer mindertertiges Benzin getankt hat und der Motor damit nicht klar kommt, weswegen das Abgassystem gestört ist?

 
Autor: SHiFTY-59
Datum: 31.12.2015
Antwort:
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Wenn du den alten Fehlerspeicherausdruck nicht mehr hast könnte es leider im Ernstfall schwierig sein nachzuweisen, dass es ein anderer Fehler war.
Dann müsste man auf die Aussage der Werkstatt zurückgreifen, falls das ganze von einer gelöst wurde (Eine Rechnung der Reparatur wäre dabei auch hilfreich). Das wirst du aber wohl nicht wirklich gern hören denke ich mir.

Abwarten und schauen was der Käufer sagt. Bzw. was der Fehlerspeicher sagt. Vielleicht ist die Lamdasonde wieder hinüber (Produktionsfehler?) und du kannst es evtl auf die Werkstatt abschieben.

Bei gewöhnlichen Benzinmotoren mit Saugrohreinspritzung sollte das keine Probleme geben - hat aber alles mögliche schon gegeben.
Die meisten Direkteinspritzer sollen ja mit SuperPlus betankt werden.
Vielleicht helfen da Erfahrungswerte anderer Fahrer, auch im Zusammenhang mit dem Fehlerspeicherausdruck sobald der Käufer diesen vorliegen hat. Dazu müsste man aber am besten noch Modell und Motorisierung kennen.

MfG SHiFTY

Bearbeitet von: SHiFTY-59 am 31.12.2015 um 00:05:59
Autor: Codi46
Datum: 31.12.2015
Antwort:
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Ja O.K., es handelt sich um einen E46 Bj 2002 (kurz vor Facelift) als 330Ci mit M-Paket II Ausstattung.

Es ist wirklich bedauerlich, erst wird soviel Geld in das Fahrzeug gesteckt, dann kommt einen trotzdem wieder ein Problem in die Quäre.
Obwohl ich dem Käufer wirklich ein schönes Auto wünsche und mir das Fahrzeug viel Spaß bereitet hat.
Autor: Maninblack
Datum: 31.12.2015
Antwort:
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Shifty-59 bist du Jurist? Also sind deine Aussagen fundiert?
ich wuerde das anders sehen, bin allerdings kein Jurist!

Die MIL war beim Kauf aus, also kein Fehler vorhanden.
Da es ein Privatverkauf war, hat der Käufer "Pech". 
Einen Vorsatz kann man dir hier wohl kaum unterstellen.

Der einzige Weg, den ich hier sehe wäre:
Hast du das Fahrzeug vorher in einer Werkstatt reparieren lassen?
wenn ja, was war deren genauer Auftrag? Das beseitigen der MIL?
dann kann man da ggf Nachbesserung fordern, sofern es der gleiche Fehler ist.

aber wie gesagt, ich bin kein Jurist... 
Autor: thbo0508
Datum: 31.12.2015
Antwort:
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@Maninblack
Richtig, bei Privatverkauf hat der Käufer Pech.
Keine Gewährleistung, keine Garantie.
Autor: philipp080778
Datum: 31.12.2015
Antwort:
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Ich möchte jetzt auch keine Vermutungen anstellen, dass ich getäuscht werden soll. Aber ich möchte hier leider sagen, dass der Käufer z.B. keinen deutschen Personalausweis hatte und eben ein tolles Szenefahrzeug haben wollte. Er gehört auch eher zu den Leuten, die wahrscheinlich oft den Macker raushängen lassen.


Aber erstmal soll er den Fehler auslesen lassen, wer weiß um was für ein Problem es sich genau handelt.
(Zitat von: Codi46)

 
keine Vermutungen aber Unterstellungen ..... hahahah :-)

Auslesen und dann weißt du mehr ... alles andere bringt nichts.

LG Philipp
Mitglied und Moderator im Regionalteam Wien & Umgebung


Autor: SHiFTY-59
Datum: 31.12.2015
Antwort:
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Shifty-59 bist du Jurist? Also sind deine Aussagen fundiert?
ich wuerde das anders sehen, bin allerdings kein Jurist!

Die MIL war beim Kauf aus, also kein Fehler vorhanden.
Da es ein Privatverkauf war, hat der Käufer "Pech". 
Einen Vorsatz kann man dir hier wohl kaum unterstellen.

Der einzige Weg, den ich hier sehe wäre:
Hast du das Fahrzeug vorher in einer Werkstatt reparieren lassen?
wenn ja, was war deren genauer Auftrag? Das beseitigen der MIL?
dann kann man da ggf Nachbesserung fordern, sofern es der gleiche Fehler ist.

aber wie gesagt, ich bin kein Jurist... 
(Zitat von: Maninblack)


 
Jurist bin ich nicht nein. Informieren kann man sich dennoch wie zum Beispiel hier beim ADAC.
Man sich gewisses Wissen auch ohne ein Studium aneignen ;)

Wie ich aber bereits schrieb: Wenn sowas unglücklich verläuft und vor Gericht landet, dann ist ohnehin alles was hier gemutmaßt wird ohne Nutzen, denn dann entscheidet letztendlich das Gericht anhand der vorliegenden Tatsachen.

Nur weil es eine Sachmängelhaftung gibt heißt das nun ja auch noch nicht, dass der TE jetzt diesen Mangel gezwungenermaßen beheben muss. Man könnte es auch "drauf ankommen lassen" und sagen der Fehler hängt nicht mit den Problemen zusammen die zuvor auftraten, daher gibt es keine Kaufpreisminderung/Rücktritt vom Kaufvertrag.
Sobald dann aber Post vom Anwalt eingeht wirds einfach nur noch teurer.
Jetzt muss man natürlich berücksichtigen, dass nicht jeder sofort zum Anwalt rennt, und auch viele Leute glauben "gekauft wie gesehen" und damit hätte es sich. (Ausser natürlich es ist im Kaufvertrag als Bastlerfahrzeug festgehalten)
Wenn man als Verkäufer von Sekunde eins an die kalte Schulter zeigt macht das den Käufer nur wütend und zeigt ihm vielleicht als einzigen Ausweg den rechtlichen Weg auf. Damit tut man sich selbst auch keinen Gefallen als Verkäufer. Daher denke macht der TE schon richtig indem er erstmal auf das Problem des neuen Besitzers eingeht und sich die Sache anschaut.

Prinzipiell müsste man als Verkäufer auch nur dann zwingend zahlen, wenn ein Gericht dies anordnet. Davor ist alles ein reines entgegenkommen um das Problem aus der Welt zu schaffen und sich den Ärger vom Hals zu halten.

Aber das Auto ist im Schnitt der teuerste Besitz des Deutschen - da setzen manche Leute auch gerne Berge in Bewegung um ihren Willen zu bekommen. Ausserdem wird nirgendwo so viel Beschissen wie in der KFZ-Branche. (Siehe auch jüngste Berichte über einen Wolfsburger Fahrzeughersteller)

MfG SHiFTY
 
Autor: Lookatmyshoes
Datum: 31.12.2015
Antwort:
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Wenn ein Kaufvertrag erfolgt ist und dort steht, dass die Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen ist.
Dann kann der Käufer dir nichts anhaben!
Wenn mir jemand nach 2 Wochen kommt und mir sagt, dass etwas nicht stimmt, dann wünsche ich Ihm einen schönen Tag und das er gerne mit meinem Anwalt reden möchte wenn er will.
Ab da hört man Nie wieder was von der Person.
Meist nutzen das Personen um nochmal den Preis runterzudrücken.
Wenn man einen Unfall oder ähnliches verschweigt, ist dies was anderes.
Autor: Maninblack
Datum: 31.12.2015
Antwort:
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Also ich setze einfach mal nen ordentlichen Kaufvertrag für Privatpersonen voraus.
da ist in der Regel immer die sachmängelhaftung ausgeschlossen!

So steht's auch auf der verlinkten ADAC Seite...
Autor: elvis35m
Datum: 31.12.2015
Antwort:
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die gegenpartei muss dir den vorsatz des betruges bzw. das vorsätzliche verschweigen des mangels beweisen ....

ich hab das auch schon erlebt....  un dann wurde mit anwalt gedroht usw... am ende heisse luft un nichts kam....


sprich mal mit deiner Werkstatt was die genau repariert haben ............
Autor: mb100
Datum: 31.12.2015
Antwort:
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Allerdings besteht beim Privatverkauf, ohne Ausschluss der Sachmangelhaftung, ein Anspruch auf selbige in einem Zeitraum von 6 Monaten.
Dies bezieht sich auf schwerwiegende Defekte und Reparaturen. Dies ist aber oft Auslegungssache, insbesondere bei einer gerichtlichen Einigung. Sollte die Reparatur Kosten Verursachen die höher als 10% des Kaufpreises liegen, so kann dies als schwerwiegender Defekt ausgelegt werden.
(Zitat von: SHiFTY-59)


  
Hast Du für die These mal eine Quelle?

Will sagen: ich bin Jurist, und davon, dass sich die Sachmangelhaftung im Ganzen (nur) auf "schwerwiegende Defekte" bezieht, hab ich noch nie was gehört. 
Ich vermute, Du verwechselst das mit dem Rücktrittsrecht (im Rahmen der Sachmängelhaftung), das tatsächlich bei unerheblichen Defekten nicht in Betracht kommt. Die Nacherfüllungsansprüche in Form von Mangelbeseitigung und Lieferung einer mangelfreien Sache bestehen - wobei wir letzteres im vorliegenden Fall mal ausklammern...

 

die gegenpartei muss dir den vorsatz des betruges bzw. das vorsätzliche verschweigen des mangels beweisen ....

(Zitat von: elvis35m)


 
Das, was Du ansprichst, ist die Täuschungsanfechtung. Die ist wieder was ganz anderes als die Sachmangelhaftung, und die kommt tatsächlich vor allem dann in Betracht, wenn die Sachmangelhaftung ausgeschlossen wurde. Ansonsten... ist der Weg über die Täuschungsanfechtung ein sehr Mühsamer.

Bearbeitet von: mb100 am 31.12.2015 um 16:01:41
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: joecrashE36
Datum: 01.01.2016
Antwort:
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Problem wird sein, eine Arglist zu beweisen.
Ich hoffe das der Private Kaufvertrag auch korrekt ausgefüllt wurde und auch 
auf den Ausschluß der Haftung schriftlich verwiesen wurde.
Sollte Imho extra Handschriftlich erwähnt werden.
-->Meine Motoren drehen nie in den Begrenzer !
Autor: goer1848
Datum: 02.01.2016
Antwort:
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Gibt es denn jetzt nen Kaufvertrag über einen "Privatverkauf" mit Ausschluß der Sachmangelhaftung oder nicht???

Wenn es den gibt dann hat der Käufer Pech.
Wenn du allerdings nen ganz netter Verkäufer bist, dann kannst du ihm die Rechnungen der Reparaturen zukommen lassen.
Meines Wissens erlischt der Gewährleistungsanspruch nicht bei Eigentümerwechsel.
Kann er doch zur Werkstatt hin und nachbessern lassen.
Oder es ist ein neuer Fehler und dann hat er halt Pech..... oder Du, wenn du keinen Kaufvertrag hast oder halt der kleine entscheidene Passus fehlt......
Ruhrpottgrüße vom goer1848





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Ende des Themas

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