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Beitrag von: Energie01 Date: 10.12.2015 Thema: Ärger Versicherung Hilfe ---------------------------------------------------------- Hallo Bmw Freunde.hoffe ihr könnt mir helfen. Ich hatte einen Vandalismus Schaden an meinem E60 vor 7 Wochen gehabt.polizei gerufen,die haben alles aufgenommen und 3 Wochen später wurde das Verfahren eingestellt weil kein Täter ermittelt worden ist. Da ich Vollkasko habe,habe ich meine Versicherung eingesetzt. Ein eigener Gutachter der Versicherung kam und hat alles aufgenommen.2 Tage später bekam ich ein Anruf vom Gutachter und hat mir mitgeteilt das der Schaden über 8.000 Euro beträgt. Mein Problem Ist jetzt das ich seit 7 Wochen überhaupt keine Info habe.laut Versicherung wollen die aus 1 Schaden 3 machen.das heißt ich würde 3 mal hochgestuft werden und müsste 3 mal die sb zahlen. Heute bekam ich nach 7 Wochen einen Anruf und die meinten zu mir das jetzt ein 2.gutachten gemacht wird.das wars.....ich bitte um Hilfe da ich leider nicht weiß was ich machen soll und wollte fragen ob es rechtens ist das die Versicherung aus einem Schaden 3 machen mich 3 mal hochstufen wollen und ein 2.gutachten machen dürfen.hoffe das mir geholfen wird hier.mfg grüßen |
Autor: joecrashE36 Datum: 10.12.2015 Antwort: ---------------------------------------------------------- Bei Kaskoschäden kann nur auf eigene Rechnung ein eigener Gutachter eingesetzt werden. Da genauere Hintergründe, warum die Versicherung so handelt,hier nicht breitgetreten werden sollten, empfehle ich den Weg zu einem Fachanwalt.RSV vorhanden ? -->Meine Motoren drehen nie in den Begrenzer ! |
Autor: Energie01 Datum: 10.12.2015 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ja rsv besteht. Da aber kein Täter ermittelt worden ist muss meine rsv erst das Gutachten sehen und dann würden die endscheiden ob ich Rechtsschutz habe oder nicht.da aber meine Versicherung aus irgendwelchen Gründen das Gutachten nicht rausrücken wollen kann ich nicht zum Anwalt :( alles so kompliziert |
Autor: mb100 Datum: 11.12.2015 Antwort: ----------------------------------------------------------
Ich würd dennoch mal zum Anwalt - und gegebenenfalls auch die eine Stunde, in der ich mich über die Möglichkeiten beraten lasse, aus eigener Tasche zahlen. "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: Roterwassermaxx Datum: 11.12.2015 Antwort: ---------------------------------------------------------- Servus Nur ein Fachanwalt kann dir da helfen, allerdings frage ich mich was und welche 3 verschiedene Schäden es sein sollen? Will die Versicherung die Vollkasko und die Teilkasko nehmen? Ich vermute mal Glasschaden (Teilkasko ) und dann den Rest auf Vollkasko? Oder wie soll man sich das vorstellen? Bei Glasschaden wird man nicht hochgestuft. Zumindest bei meiner Versicherung nicht. |
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