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Probleme mit Versandshop, welche Möglichkeiten? - Geplaudere

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Beitrag von: Greis²
Date: 13.11.2015
Thema: Probleme mit Versandshop, welche Möglichkeiten?
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Hallo,
Habe im Oktober eine Bestellung auf "para.de" getätigt und die Ware sofort per Vorkasse bezahlt.
Der Shop schien mir recht glaubwürdig zu sein, habe dies aber nicht intensiver geprüft, da ich bisher mit Onlineshops nie große Probleme hatte.

Hatte den Altersnachweis verschickt und darauf hin dafür auch eine Bestätigung erhalten.

Nach dem darauf hin 14 Tage lang keine Ware kam, habe ich die Firma kontaktiert. Keine Reaktion.
Mehrere Mails später, um genau zu sein bis zum heutigen Tage keine Reaktion.

Hatte jetzt mal diesen Shop gegoogelt und leider elendig lange Threads zu massiven Problemen mit diesem Shop gefunden.
Darauf hin hab ich gestern per Mail die Bestellung storniert, mit Aufforderung die komplette Summe zu erstatten.

Sollte in den nächsten Tagen keine Antwort oder Geld kommen, welche Möglichkeiten habe ich?

Reicht so eine Onlinenanzeige bei der Polizei oder sollte ich lieber persönlich zur Wache?

Um ehrlich zu sein, sehe ich es nicht ein mir für diesen Scheiss einen Anwalt zu nehmen...

Wenn ich wenigsten eine Antwort mit einem Liefertermin bekommen würde, wäre das alles ja nicht schlimm, bin ja kein Unmensch.
Aber einfach keine Reaktion, das funktioniert nicht und da habe ich auch keinen Bock drauf.


Antworten:
Autor: Old Men
Datum: 13.11.2015
Antwort:
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Wie hast du bezahlt, Überweisung oder Paypal?
Autor: Greis²
Datum: 13.11.2015
Antwort:
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Hab Vorkasse gemacht, Paypal bietet er wohl mit gutem Grund nicht an.
Er hat wohl auch ein Ladengeschäft in Kiel, deswegen hatte ich mir nichts Schlimmes dabei gedacht.

Bestellwert liegt um die 130-140€.
Autor: Old Men
Datum: 13.11.2015
Antwort:
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Bei Banküberweisung ist es sehr schwer bis unmöglich, das Geld zurück zu buchen. Erkundige dich bei deiner Bank. Geht es nicht, dann persönlich bei der Polizei Anzeige erstatten
Autor: Greis²
Datum: 13.11.2015
Antwort:
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Das man nicht zurückbuchen kann ist mir klar.
Mir geht es darum, wie ich am besten Druck ausübe, damit er zügig erstattet und ich mich mit dem Mist nciht länger beschäftigen muss..
Autor: elvis35m
Datum: 13.11.2015
Antwort:
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anwalt..........
Autor: Vasi1992
Datum: 13.11.2015
Antwort:
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Da hilft nur der Anwalt...
Bei sowas ist eine Rechtsschutz Versicherung Gold wert.
Autor: Performances
Datum: 13.11.2015
Antwort:
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Reicht so eine Onlinenanzeige bei der Polizei oder sollte ich lieber persönlich zur Wache?

Du kannst es über die Onlinewache machen z.B. Warenkreditbetrug ...  allerdings musst du später irgendwann ohnehin dort hin und deine Angaben unterzeichen.
Somit, schneller wäre es, wenn du dort selbst vorstellig wirst.  

Bei Banküberweisung ist es sehr schwer bis unmöglich, das Geld zurück zu buchen. Erkundige dich bei deiner Bank. 

Geht nur bei Lastschrift, innerhalb eines gewissen Rahmens je nach Bank (soweit mir bekannt).

Mir geht es darum, wie ich am besten Druck ausübe, damit er zügig erstattet und ich mich mit dem Mist nciht länger beschäftigen muss..


Die Anzeige bzw. Strafantrag dauert aber auch bei der Polizei Wochen bis Monate. 
Das Geld bekommst du dadurch auch nicht!
Wenn du dein Geld möchtest brauchst du einen Anwalt (Zivilrecht). Wenn der Schuppen allerdings insolvent ist, dann sieht es ohne schlecht aus. 
Die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft kümmert sich hier nur um das Strafrechtssache.
(mb100 wird mich berichtigen, wenn ich falsch liege :P). 

Bei sowas ist eine Rechtsschutz Versicherung Gold wert.

Ja, wenn man aber z.B. die Selbstbeteiligung von 150€, 300€ , 500€  etc. pp. hat, dann lohnt es sich bei dem Betrag nicht. 
Zumal Rechtsschutzversicherung Allgemein nicht sehr präzise ist , die die ich kenne teilen sich alle in "Untergebiete" aus z.B. Internet, Arbeit ... 


Hast du mal versucht dort anzurufen ?
Ein flotter 3er macht immer Spaß.
Autor: edison
Datum: 13.11.2015
Antwort:
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würde wie folgt vorgehen:

- telefonische Ermahnung
- schriftliche Mahnung mit Ankündigung eines Mahnbescheides
- Mahnbescheid beim Amtsgericht beantragen
- parallel zum Mahnbescheid einen Strafantrag stellen.

Mahnbescheid kostet recht wenig, Rechtsschutz ist nicht notwendig. Risiko ist recht gering, ein Anwalt kostet mehr als man hierbei überhaupt riskiert.

Der Strafantrag hat nur den Zweck dem Ganzen etwas mehr Nachdruck zu verleihen. Der Effekt dürfte nur sein, dass die Polizei einen Anhörungsbogen verschickt. Der ist lästig. Sollten aber zu viele Anzeigen eingehen, so wird die Polizei auch mal unangenehm.

Prinzipiell kann man auch darüber nachdenken, das Mahnen und den Mahnbescheid an ein Inkassounternehmen abzugeben - könnte mir aber vorstellen, dass die auf eine einzelne, kleine Forderung keinen Bock haben. Anwälte haben übrigens auf solche Streitwerte auch nicht die größte Lust....

EDIT:
Noch ein kleiner Nachtrag zum Mahnbescheid:
Wenn dem "Beklagten" ein Mahnbescheid ins Haus flattert hat er folgende Möglichkeiten: ignorieren, zahlen, widersprechen.
-> ignorieren: Nach einer Frist hast du direkt einen vollstreckbaren Titel, du kannst direkt einen Kuckukskleber losschicken
-> er zahlt: besser gehts nicht, die Kosten muss er auch übernehmen
-> Widerspruch: Es wird einen Gerichtsprozess geben, nach deiner Schilderung ist der Ausgang recht klar zu deinen Gunsten.
 

Bearbeitet von: edison am 13.11.2015 um 16:10:35
Autor: herr_welker
Datum: 13.11.2015
Antwort:
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Ja, wenn man aber z.B. die Selbstbeteiligung von 150€, 300€ , 500€  etc. pp. hat, dann lohnt es sich bei dem Betrag nicht. 

Nicht zu vergessen, dass neben der SB noch der Versicherungsbeitrag fällig wird.....


Es gibt übrigens noch die Möglichkeit einen Online Mahnantrag zu machen. Des wär wohl eher geeignet um deine Ansprüche durchzusetzten.
https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=9982666-1447427146578&Command=start
 
Autor: Performances
Datum: 13.11.2015
Antwort:
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Ja, da es aber ein gewerblicher Anbieter ist wird er dann ganz einfach Widerspruch einlegen (innerhalb der Frist) oder bezahlen oder dann auf den Vollstreckungsbescheid Einspruch erheben. Zumindest würde ich eine der Möglichkeiten als Ganove in Betracht ziehen (okay, mehr bleibt ihm ja auch nicht).

Kosten entstehen ihm dadurch ja auch (nicht nur für den Mahnbescheid, sondern auch (sollte es zu Gericht gehen) die Kosten für die Anfahrt dorthin + evtl. Übernachtung, Verpflegung und und und). 

Das einzig sinnvoll was ich hier sehe ist, dass er darauf hoffen kann, dass der Verkäufer ihn rückerstattet. 
Die Kosten für den Mahnbescheid kannst du dir ja einfach im Netz berechnen lassen, sind bei dem Streitwert ja nur paar Euro. 
 

Edit: War eben mal auf der Seite ... da steht verzögerte Auslieferung.
Stand dies damals auch schon da? 

Für deine nächsten Einkäufe evtl. dann eher egun.de aufsuchen, damit habe ich bisher gute Erfahrungen gemacht für solche Artikel. 

 

Bearbeitet von: Performances am 13.11.2015 um 16:37:12
Ein flotter 3er macht immer Spaß.
Autor: laserdj
Datum: 13.11.2015
Antwort:
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Ich wohne in Kiel. Wenn du mir die nötigen Daten schickst helf dir gegen ein Waschgutschein fürs Auto von Aral oder so.

PS der Laden machte auf mich immer einen seriösen eindruck. Den gibt es bestimmt schpn 7-9 Jahre hier in der Einkaufscity

VG

Bearbeitet von: laserdj am 13.11.2015 um 17:17:41




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