- D r u c k a n s i c h t -
>> Originalansicht HIER <<

getönte rückleuchten erlaubt ? - TÜV Gutachten, ABEs und Fragen zu Eintragungen

Dieses Thema ist original verfügbar unter:
www.BMW-Syndikat.de [ Forum ] Die Wissensplattform und Treffpunkt rund um BMW Tuning Wartung und Pflege

==========================================================


Beitrag von: phil_e92
Date: 07.10.2015
Thema: getönte rückleuchten erlaubt ?
----------------------------------------------------------
Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 07.10.2015 um 19:12:59 aus dem Forum "Baureihenübergreifendes" in dieses Forum verschoben.

wollte fragen ob teilweise getönte rückleuchten erlaubt sind, bzw ob man Probleme mit der Polizei bekommt

Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 07.10.2015 um 19:12:59


Antworten:
Autor: Severin82
Datum: 07.10.2015
Antwort:
----------------------------------------------------------
Du meinst lasieren oder folieren?
Ist beides nicht erlaubt...
Verkaufe Excenterwelle für N42/N46 Motor! 410€ inkl. Versand! Pn an mich.
Lg Sever
Autor: Performances
Datum: 07.10.2015
Antwort:
----------------------------------------------------------
Richtig beides nicht erlaubt, auch wenn einem oft von eBayern etwas anderes erzählt wird.
Manche Hersteller haben aber Serienmäßig, je nach Ausstattung dunklere im Angebot (siehe z.B. Golf 5 GTI, die Kirschroten). 

Lasieren, Folieren, Tauchen ... alles sind nachträgliche Veränderungen wodurch die Zulassung des Bauteils erlischt, da das Bauteil so nicht geprüft wurde. 
Ein flotter 3er macht immer Spaß.
Autor: phil_e92
Datum: 07.10.2015
Antwort:
----------------------------------------------------------
auch wenn bremsleuchten frei gelassen wurden?
hab auch n Bild aber kannst ned einfügen

Autor: Hessenspotter
Datum: 07.10.2015
Antwort:
----------------------------------------------------------
Nein. Jegliche (!!!) Veränderung an den Leuchten,Scheinwerfern sorgt dafür dass die Betriebserlaubnis des Bauteils erlischt. Wenn Mann schon was getöntes haben will, dann muss man halt die teuren Scheinwerfer laufen die so geprüft sind. (Z.B. Bei mir von Hella, das Stück zu 380€).
Autor: jochen78
Datum: 07.10.2015
Antwort:
----------------------------------------------------------
Wie schon gesagt alles an den Rückleuchten das nachträglich verändert wird ist und bleibt verboten.

Laß da die Finger von...
Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...




==========================================================
Ende des Themas

Home Page: https://www.bmw-syndikat.de/
www.BMW-Syndikat.de [ Forum ]: https://www.bmw-syndikat.de/bmwsyndikatforum/


www.BMW-Syndikat.de [ Forum ]

© 2001 bmw-syndikat.de

zum Anfang der Seite
Sitemap
Partner: Auto Tuning Videos und Filme | BMW Treffen Event Syndikat RaceWars | Internet Design T-Shirts Aufkleber | Kfz Werkstatt Reparatur Tüv und Tuning | BMW Auspuff E46 M3 4-Rohr Duplex - BMW Carbonteile