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Gewährleistung/ Gebrauchtwagen - BMW-Talk

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Beitrag von: Techniker1990
Date: 16.08.2015
Thema: Gewährleistung/ Gebrauchtwagen
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator Pug am 17.08.2015 um 10:50:24 aus dem Forum "1er BMW - E81 / E82 / E87 / E88" in dieses Forum verschoben.



Thema verschoben! Grund:
...Falsches Unterforum

Hallo Liebe Leute,

eine erneute Frage an euch. Der Händler hat sich bisher nicht gemeldet bzgl der Ersatzteilbeschaffung.
Jetzt tat sich ein neues Problem auf. Der Scheibenwischer, vorne, den ich jetzt erst nach 2 Tagen das erste mal benutzen musste, regen usw., knackt bei der Bewegung. Darauf hin hob ich die Blätter an, dass diese nun abstanden und betätigte das wischen erneut. Immer noch ein vorhandenes knacken.
Somit sind die Gummis raus.
Jetzt kann es das Gestänge, oder auch der Motor sein.
Jetzt meine eigentliche Frage:
Darf der Händler mich zu sich bestellen wegen der Mängelbeseitigung? ( Man bemerke, der Händler ist ca, 2,5h Autobahnfahrt entfernt)
Oder Darf ich es verweigern, da es ein Sicherheitsrelevantes Bauteil ist und Vorort reparieren lassen? Dan entsprechend dem Händler die Rechnung zukommen lassen.
Ich bin der letzten Sache sehr angetan, da ich mich es nicht traue, gerade bei diesem "beständigen Wetter" eine solche lange Fahrt zu tätigen.

Was sagt ihr?
 

Bearbeitet von: Pug am 17.08.2015 um 10:50:24


Antworten:
Autor: thbo0508
Datum: 17.08.2015
Antwort:
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Du musst jedes mal zum Händler zur Mängelbeseitigung.
Die Entfernung spielt keine Rolle (lt. Gesetz).
Es sei denn, er stimmt zu, dass Du vor Ort reparieren lässt.
Rede mit ihm.
Autor: Techniker1990
Datum: 17.08.2015
Antwort:
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Danke für die Erläuterung.

Nun ist das so, der gute Mann will sich nicht so recht darum kümmern, weshalb ich um Rat bitte.
Und die Entfernung muss ich auch nicht zwingend wegen Scheibenwischern auf mich nehmen, wenn ich den defekt schon lokalisiert habe.
Ich bin ja auch nicht auf den Kopf gefallen. Hab die Mechatronik Ausbildung in einem Nahverkehr Unternehmen absolviert.Dahingehend ist die Materie eine andere, aber dennoch Logisch.

Gibt es denn keinen Strick, wegen den Wischern, dass ich Ihn dazu zwingen kann, darauf einzugehen? BSP.. Herbst, Wahrscheinlichkeit auf regen usw..??


Autor: cxm
Datum: 17.08.2015
Antwort:
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Hi,

lass eine Kostenvoranschlag machen und schick sie dem Verkäufer mit der Bitte um Kostenübernahme im Rahmen der Gewährleistung.
Ansonsten steht Du mir dem Wagen bei ihm auf der Matte und gibst ihm eine Woche Zeit, den Mangel zu beseitigen...

Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Autor: Techniker1990
Datum: 17.08.2015
Antwort:
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Danke für den Tipp :)
Ich werde dies so machen lassen. In der Hoffnung, dass dieser darauf reagiert.
Es gibt eine Rückmeldung dies bzgl :)

Der Händler hat kurze Zeit darauf reagiert und hat mir ein, zwar gebrauchten, aber funktionierenden zugesendet.
In der Zwischenzeit hatte ich den "alten" instandgesetzt. Jetzt funktionieren beide sehr gut :)
 

Bearbeitet von: Techniker1990 am 17.09.2015 um 13:29:46




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