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Beitrag von: Marschl233 Date: 30.07.2015 Thema: Scheinwerfer / Rückleuchten E90 Sonar und CHQ ---------------------------------------------------------- Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry81 am 30.07.2015 um 13:03:17 aus dem Forum "3er BMW - E90 / E91 / E92 / E93" in dieses Forum verschoben. Hallo hatte heute meinen TüV bei meinem BMW e90 und habe mir von Sonar angel eyes eingebaut und noch von CHQ neue LED Rückleuchten. Diese haben beide ein E-Prüfzeichen allerdings verlangte der TüV von mir heute für beide ein ABE was allerdings nicht mitgeliefert wurde. Brauche ich diese wirklich und wenn ja woher bekomm ich die, hab schon überall im Internet gesucht. Ich hoffe mir kann jemand von euch helfen. Bearbeitet von: angry81 am 30.07.2015 um 13:03:17 |
Autor: rick2601 Datum: 30.07.2015 Antwort: ---------------------------------------------------------- Vielleicht hilft dir das weiter Link Viele Autos haben einen Konstruktionsfehler. Man hat vergessen alle Räder mit dem Motor zu verbinden. |
Autor: Schalltherapie Datum: 30.07.2015 Antwort: ---------------------------------------------------------- Sind das nur Leuchtmittel oder sind das komplette Scheinwerfer / Rückleuchten? Wenn du einfach nur LED's in originale Leuchten eingebaut hast, wirst du relativ schlechte Karten haben damit über den Tüv zu kommen. Zumindest bei diesem Prüfer. Entweder auf original rückrüsten oder andere Tüv-Stelle ausprobieren. Die einen achten mehr drauf die anderen weniger. Mfg Alex ________________________________ Blue / Alcantara / Carbon ________________________________ |
Autor: Marschl233 Datum: 30.07.2015 Antwort: ---------------------------------------------------------- SInd ganze Scheinwerfer und Rückleuchten |
Autor: Schalltherapie Datum: 30.07.2015 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hab mir gerade den Link angeschaut. Sehr interessant. Ich denke du solltest trotzdem ne andere Tüv - Stelle ausprobieren. Ist jetzt einfacher als sich da Tagelang wegen irgendwelchen Papieren abzustressen. Mfg Alex ________________________________ Blue / Alcantara / Carbon ________________________________ |
Autor: E36-Freak Datum: 30.07.2015 Antwort: ---------------------------------------------------------- E-Prüfzeichen - keine gesonderte ABE erforderlich Quellenverweis §19 (3) Nr. 2 unter Hinweis auf §19 (4) StVZO - dort ist nur in den Fällen des § 19 (3) Nr. 1 und Nr. 3 ein ensprechender Nachweis erforderlich |
Autor: Marschl233 Datum: 31.07.2015 Antwort: ---------------------------------------------------------- Der TüV verlangt des aber iwie hab vorne E6 und hinten E4 hab jetzt sogar eins für die scheinwerfer vom Hersteller ist aber auf Französisch und da tut der TüV wieder rum ... |
Autor: E36-Freak Datum: 31.07.2015 Antwort: ---------------------------------------------------------- Fahr zu einem anderen Prüfer oder Du weist Deinen auf diese Bestimmung hin. Wenn es eine unveränderte Komplettleuchte mit E-Prüfzeichen ist, dann muss er das anerkennen |
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