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Punkte in Flensburg - Geplaudere

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Beitrag von: Aspire
Date: 02.07.2015
Thema: Punkte in Flensburg
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Hallo,

Mich hatt es leider in Juni richtig erwischt

1x geblitzt
1x rote Ampel übersehen

Da ich beim beiden Fällen Punkte bekommen
Werde und mein Punkte stand auf 6 erhöht
Wird, wollte ich mal wissen ob ich beim 6 Punkten zum einen Seminar geschickt werde ??




Antworten:
Autor: Opern Geist
Datum: 02.07.2015
Antwort:
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Hi,

habe das hier entdeckt^^

http://www.neues-punktesystem.de/

Gruss
Autor: Aspire
Datum: 02.07.2015
Antwort:
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Alles klar danke
Autor: Severin82
Datum: 03.07.2015
Antwort:
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Was passiert denn wenn man am auto was nicht eingetragen hat?bekommt man dafüt punkte?hab gehört man bekommt keine mehr für sowas.kann das eigentlich nicht glauben....wäre aber nicht schlecht 😆
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Lg Sever
Autor: angry81
Datum: 03.07.2015
Antwort:
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Das hatten wir vor einiger Zeit mal thematisiert. Bspw. eine zu laute / nicht eingetragene AGA kann nicht direkt zu Punkten oder einer Stilllegung führen.
Autor: Bikelive
Datum: 03.07.2015
Antwort:
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Das hatten wir vor einiger Zeit mal thematisiert. Bspw. eine zu laute / nicht eingetragene AGA kann nicht direkt zu Punkten oder einer Stilllegung führen.
(Zitat von: angry81)


  Mittlerweile doch. Beim Motorrad wie beim Auto. Selbst das beschlagnamen der AGA (Motorrad) ist schon oft vor gekommen. Es ist aber keine Stlllegung sondern eine Untersaguing der weiterfahrt, bis alles wieder ok ist. Wirklich stilllegen darf nur der Tüv selbst.
Wenn man sieht, wo man rein knallt, ist es untersteuern!

Hört man es nur, ist es übersteuern :)
Autor: Paulaner1008
Datum: 03.07.2015
Antwort:
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Hallo,
also Punkte bei nicht eingetragenen Sachen gibt es nur dann, wenn eine wesentliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit vorliegt.
z.B. Reifen schleifen an der Karosserie, fehlende Auspufftöpfe ohne Nachweis der Zulässigkeit, Tönungsfolie an Scheiben der Fahrer-und Beifahrertür, Folie an den Scheinwerfern, oder manipulierte Heckleuchten/ Lasur, mit Folie beklebt etc.
Die Polizei untersagt dann die Weiterfahrt mit dem Kraftfahrzeug, wählt also das mildeste Mittel, KEINE Stillegung.
Die Stillegung macht die Zulassungsstelle, wenn man zB. einen Mängelbericht ignoriert. Die  Polizei schickt dann die Durchschrift des Mängelberichts an die zuständige Zulassungsstelle mit der Bitte um weitere Veranlassung. Wird deren Aufforderung auch ignoriert wird das Fahrzeug entstempelt, stillgelegt.
Das ist der normale Ablaiuf.
Gruß Paulaner

 
Autor: angry81
Datum: 03.07.2015
Antwort:
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Und Punkte gibts dann auch?
Autor: Paulaner1008
Datum: 03.07.2015
Antwort:
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Ja,
bei technischen Veränderungen mit wesentlicher Beeinträchtigung gibt es nach neuem Punktesystem nur noch einen Punkt, früher waren es drei Punkte.
Außerdem gibt es noch ein Bußgeld, für den Halter 135,00 Euro, weil er es zugelassen hat, dass ein solches Kfz im öffentlichen Verkehrsraum geführt wurde.
Für den Fahrzeugführer sind es 90,00 Euro, weil er ein solches Kfz im öffentlichen Verkehrsraum geführt hat.
Gruß
Paulaner
Autor: angry81
Datum: 03.07.2015
Antwort:
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Was hat aber ein Auspuff ohne nötige Zulassung mit einer "wesentlichen Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit" zu tun?
Autor: Paulaner1008
Datum: 03.07.2015
Antwort:
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Lärmbelästigung !!
Sonst hätten die Abgasanlagen ja eine Zulassung.
Gruß
Paulaner
Autor: angry81
Datum: 03.07.2015
Antwort:
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Naja, dann ist der Umstand der "wesentlichen Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit" aber maßlos ausgedehnt.

Was hat denn Lärmbelästigung mit Verkehrssicherheit zu tun?
Autor: mb100
Datum: 03.07.2015
Antwort:
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Was hat denn Lärmbelästigung mit Verkehrssicherheit zu tun?
(Zitat von: angry81)


 
Man hört die anderen Autos, vor allem Elektroautos und gegebenenfalls Einsatzfahrzeuge der Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste nicht mehr... ;-)

Mit vielen Grüßen von einem, dessen anhaltendes, genehmigtes Gehupe im Rahmen eines Autocorsos schon mal mit einem Martinshorn verwechselt wurde...
(war toll)

Bearbeitet von: mb100 am 03.07.2015 um 10:58:51
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: Papa76
Datum: 03.07.2015
Antwort:
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@Paulaner1008

Hast du beruflich damit zu tun?

In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.
Autor: Paulaner1008
Datum: 03.07.2015
Antwort:
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Ja, das habe ich.

Gruß
Paulaner
Autor: angry81
Datum: 03.07.2015
Antwort:
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Ja, das habe ich.

Gruß
Paulaner
(Zitat von: Paulaner1008)



 
Was hat denn Lärmbelästigung mit Verkehrssicherheit zu tun?
 (Zitat von: angry81) 


Autor: Papa76
Datum: 03.07.2015
Antwort:
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Ja, das habe ich.

Gruß
Paulaner
(Zitat von: Paulaner1008)


 👍 Danke. Wollte nur wissen, wie ich deine Beiträge qualitativ einordnen kann.

Bearbeitet von: Papa76 am 03.07.2015 um 21:17:00

In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.
Autor: DerPichel81
Datum: 27.07.2016
Antwort:
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Hallo Aspire,

ich habe gerade ein ganz ähnliches Problem. Wenn du nun sechs Punkte hast, kriegst du normal nur eine kostenpflichtige Verwarnung:
Link editiert. angry

Oder bist du noch in der Probezeit? Dann muss du evtl tatsächlich noch dieses Aufbauseminar machen...

Bearbeitet von: angry81 am 27.07.2016 um 17:22:01
Autor: Tyson9191
Datum: 27.07.2016
Antwort:
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Wurde denn tatsächlich schon mal jemandem die Weiterfahrt wegen einem Ersatzrohr ( bezweifel mal, dass sich kaum ein Polizist damit auskennt, wie viele Töpfe unter welchem Auto sein müssen. Spreche jetzt nicht von db Messung)untersagt? haben wir hier jemanden?

Bearbeitet von: Tyson9191 am 27.07.2016 um 22:22:19




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