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Beitrag von: derkleinebmw Date: 09.06.2015 Thema: Unfallschaden neuer BMW ---------------------------------------------------------- Hallo zusammen, mir ist etwas witziges oder auch nicht witziges passiert. Das neu bestellte vierer Cabrio wurde als Vorführwagen zugelassen und hätte jetzt von mir übernommen werden sollen. Einen Tag davor hat der BMW einen Unfall. Die Tür und das Seitenteil ist ziemlich beschädigt. Was kann ich jetzt machen? Hat jemand Erfahrung was dann mit dem Preis gemacht werden kann. Immerhin habe ich ja dann einen Vorführwagen, Unfallwagen und das würde sich dann bestimmt auch einen möglichen Wiederverkauf auswirken. Der Schaden wird zwar von BMW geschätzt, aber ohne schlecht zu Denken, vielleicht wird das dann von BMW auch schön gerechnet. |
Autor: Amstrong Datum: 09.06.2015 Antwort: ---------------------------------------------------------- Gerade bei einem Neuwagen, würde ich auf Wandlung gehen. Gerade wenn die feste Karosserie "Seitenteil" in Mitleidschaft gezogen wurde. Das Dach könnte dann auch schnell ärger machen wenn der Schaden tiefer geht. Es ist also prüfen zu lassen, wie schwer die Beschädigung Tatsächlich ist. Dazu würde ich das Geld in die Hand nehmen und einen unabhängigen Prüfer los schicken. Für mich stehen da komplett neue Verhandlungen an, der gekaufte unfallfreie Gebrauchte ist als solches nicht mehr da. Bearbeitet von: Amstrong am 09.06.2015 um 12:59:07 Wer vor der Kurve nicht Bremsen muss, war auf der Geraden nicht schnell genug ;) |
Autor: Greis² Datum: 09.06.2015 Antwort: ---------------------------------------------------------- Definitiv wandeln und neuen bestellen. |
Autor: Heckpropeller Datum: 09.06.2015 Antwort: ---------------------------------------------------------- Bevor hier ein Begriff nach 13 Jahren wieder Bedeutung bekommt benutze ich das Wort Rücktritt und der steht die nach der genannten Konstellation zu. Hier könnte Ihre Werbung stehen. |
Autor: mb100 Datum: 09.06.2015 Antwort: ---------------------------------------------------------- Was Ihr alle net bedacht habt: der Gefahrenübergang (also die Übergabe) war noch gar net. Also kommen Ansprüche und Gestaltungsrechte aus der Sachmangelhaftung noch gar net in Betracht. Ich würd die Geschichte entweder über die Unmöglichkeit lösen (wenn der Wagen schon konkretisiert genug war) - oder auf Übergabe und Übereignung eines unfallfreien Fahrzeugs bestehen. "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: derkleinebmw Datum: 09.06.2015 Antwort: ---------------------------------------------------------- na ja, der BMW wurde nach meinen Wünschen bestellt und der Händler hat ihn als Vorführer zugelassen, drei Monate und max. 6000km war vereinbart, er hat Vollausstattung, 428ix. Er wäre dadurch ca. 18,5 % billiger gewesen und durch den Schaden würden sie noch einmal ca. 4 % nachlassen. Das Fahrzeug würde natürlich von BMW wieder repariert werden. Wenn ich ihn jetzt neu bestellen muss, habe ich möglicherweise wieder eine lange Wartezeit, die Zeit müsste ich erst noch erfragen. Muss ich mal sehen, was ich da jetzt mache. Es wiederstrebt mir auf jeden Fall ein € 75.000,- Auto als Unfallwagen zu fahren. Bearbeitet von: derkleinebmw am 09.06.2015 um 21:31:30 |
Autor: jens-1985 Datum: 10.06.2015 Antwort: ---------------------------------------------------------- Muss ich mal sehen, was ich da jetzt mache. Es wiederstrebt mir auf jeden Fall ein € 75.000,- Auto als Unfallwagen zu fahren. Dann bist dir ja einig 😉. Würde ich auch nicht wollen. Seh zu das was anderes bekommst. Und basta Liebe: eine vorrübergehende Geisteskrankheit, die entweder durch Heirat heilbar ist oder durch die Entfernung des Patienten von den Einflüssen, unter denen er sich die Krankheit zugezogen hat. |
Autor: B3AM3R Datum: 10.06.2015 Antwort: ---------------------------------------------------------- 4% durch nen Unfall und 18% für 6000km!? Das steht meiner Meinung nach in keinem Verhältnis. Wegen ein paar hundert Euro und weil du das Warten satt bist, würde ich mir keinen Unfallwagen ans Bein binden. less traction - more action! EAT/SLEEP/DRIFT |
Autor: Rozay Datum: 10.06.2015 Antwort: ---------------------------------------------------------- Besonders bei dieser Art von Beschädigung für mich ganz klar: neuen bestellen nix Verhandlung. |
Autor: cxm Datum: 12.06.2015 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi, ich würde einfach mal mit 'ner dreisten Forderung beim Verkäufer auftreten. Reparatur in der Vertragswerkstatt und 10 Mille Preisnachlass. Soll er doch mal was dazu sagen... Ciao - Carsten Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche... |
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