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Beitrag von: black_e46_320ci Date: 08.05.2015 Thema: Bmw e46 TÜV ---------------------------------------------------------- Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry81 am 08.05.2015 um 13:14:52 aus dem Forum "3er BMW - E46" in dieses Forum verschoben. Hi Leute mein kleiner Bruder hat einen e46 320ci mit Motorhaubenverlängerung ( bösen Blick) eingeschweißt ist perfekt verarbeitet jetzt haben wir aber kein Gutachten dafür kann man das trotzdem irgendwie eintragen lassen ? Weil er muss zum TÜV bald . Bearbeitet von: angry81 am 08.05.2015 um 13:14:52 |
Autor: angry81 Datum: 08.05.2015 Antwort: ---------------------------------------------------------- Einzel- bzw. Sonderabnahme. Foto machen und Abmessen und dann zu verschieden Tüv Stationen und fragen. Nicht das sie gleich mitm Kratzer kommen wenn er mit dem Auto vorfährt. Hatte das Gleiche mitm E36 damals. |
Autor: black_e46_320ci Datum: 08.05.2015 Antwort: ---------------------------------------------------------- Okay also schon nicht so einfach . Aber was meinst du mit dem Kratzer ? |
Autor: E36-Freak Datum: 08.05.2015 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ohne Gutachten sicherlich kein Problem, geht dann über eine Einzelabnahme Schwierig das per Schriftlage hier beurteilen zu können. Scheinwerfer dürfen nur zu einem bestimmten Prozentsatz abgedeckt sein (Lichtaustrittsfläche) Warum fährt man damit (Pappschablonen) nicht vorher zum Tüv und klärt das? Ansonsten zu einer 19 (3)er -StVZO fährigen Tüvstation fahren, fragen und hoffen das er das macht |
Autor: E36-Freak Datum: 08.05.2015 Antwort: ----------------------------------------------------------
ich denke damit hat der Angry (scherzaft) gemeint, das sie Dir die Plakette abkratzen..so weit wird es sicherlich nicht kommen, allerdings wäre das ein Grund, das der Wagen die HU nicht besteht |
Autor: Hessenspotter Datum: 08.05.2015 Antwort: ---------------------------------------------------------- @E36 Freak: ist der letzte Satz ernst gemeint? 19.3 bringt hier überhaupt nichts, und selbst wenn es einer so "einträgt" ist es nicht mal das Papier Wert auf dem es steht. Solchen Leuten gehört das Handwerk gelegt, Einzelabnahme auf 19.3 .... Schön wär's |
Autor: E36-Freak Datum: 08.05.2015 Antwort: ---------------------------------------------------------- mir wurde einmal erklärt, das es 21er Abnahmen im grunde genommen nicht gibt sondern lediglich 19(2)er und 19(3)er gemeint war schon die "Einzelabnahme" Bearbeitet von: E36-Freak am 08.05.2015 um 17:47:56 |
Autor: Performances Datum: 08.05.2015 Antwort: ---------------------------------------------------------- 21er StVZO müsste auch für Importfahrzeuge sein. Somit 19.2 StVZO . Nichtige Eintragungen bringen nicht nur Ärger sondern auch weniger Geld in der Kasse.
Sag niemals nie :). Am besten geht dein kleiner Bruder einmal wie beschrieben beim TÜV vorbei. Edit: - 21er http://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge/bewertungen_gutachten_zertifikate/vollgutachten/1_vorab_informieren - 19.3er http://www.fehling.de/pdf/arbeitsanw_kba_aenderungsabnahme.pdf - "Bonusmaterial" http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1336121024215603850287/flyer-tipp-aenderungen-am-fahrzeug.pdf Bearbeitet von: Performances am 08.05.2015 um 18:03:04 Ein flotter 3er macht immer Spaß. |
Autor: Hessenspotter Datum: 08.05.2015 Antwort: ---------------------------------------------------------- 19.2 wird immer in Verbindung mit 21 StVZO durchgeführt. Für 19.3 ist lediglich nur eine Änderungsabnahme, für die entsprechenden Änderung liegt jeweils eine ABE oder ein Teilegutachten des technisches Dienst vor. "Böser Blick" ohne Gutachten usw. Ist immer 19.2 in Verbindung mit 21 StVZO. |
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