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Frage zu Auflagen in Tüv Gutachten - TÜV Gutachten, ABEs und Fragen zu Eintragungen

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Beitrag von: Der_Saarländer
Date: 24.04.2015
Thema: Frage zu Auflagen in Tüv Gutachten
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry81 am 26.04.2015 um 14:00:17 aus dem Forum "Baureihenübergreifendes" in dieses Forum verschoben.

Hallo,

Habe endlich meine BBS Felgend auf meinem 330ci. Ein Gutachten dafür habe ich, blicke aber bei den Auflagen nicht durch.
Unter dem Punkt ,,Bereifungsmöglichkeiten" stehen Zahlen für die diversen Auflagen.
Dort ist jetzt u.a Punkt 13) und 18) aufgeführt. Beide Beziehen sich auf die Bereifung vorne, in meinem Fall [fehlerhaft_angegebener_Link:]tel:225 40 18[/fehlerhaft_angegebener_Link]225 40 18.

Zu 13: Zur Herstellung ausreichender Radabdeckung ist der Radlauf ab Radmitte nach vorne um ca. 10mm auszustellen. Der vordere Stoßfänger ist dem neuen Verlauf entsprechend anzupassen.

Zu 18: Vorne ist durch Anbauteile etc. eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. JE NACH RÜSTZUSTAND DES FAHRZEUGS KANN ES MÖGLICH SEIN, DASS DIE RADABDECKUNG AUSREICHEND IST.

Das verwirrt mich. Somit ist doch Punkt 13) überflüssig oder nicht?!
Eine ausreichende Radabdeckung ist gegeben. Es ist verdammt knapp bei Geradeausstellung, aber es reicht.
Kein Schleifen bei vollem Lenkeinschlag o.ä....

Was heißt das jetzt? Bördeln oder nicht? :(

Bearbeitet von: angry81 am 26.04.2015 um 14:00:17


Antworten:
Autor: E36-Freak
Datum: 24.04.2015
Antwort:
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Wie sieht es im Fahrbetrieb aus?

Auto diagonal auf Böcke stellen...schleift was = Freigängigkeit herstellen
schleift nichts = so lassen wie es ist

wenn es mit der Radabdeckung passt ist die Auflage sinnfrei
Autor: Der_Saarländer
Datum: 24.04.2015
Antwort:
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Es schleift nix, das ist es ja.
Aber da es als einzelner Punkt aufgelistet ist, sieht es so aus als müsste es gemacht werden.
13) und 18) ist ja nicht zusammengefasst...habe bisschen schiss deswegen :/
Autor: E36-Freak
Datum: 24.04.2015
Antwort:
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Ich würde sagen das die Auflage mit der Radabdeckung sinnlos ist...sie ist doch erfüllt

Mein Tip: ich kann ja viel erzählen, ich würde mit dem Gutachten zu dem Prüfer Deines Vertrauens fahren und das vorher mit ihm abklären, dann gibt es auch keine unangenehmen Überraschungen
Autor: Der_Saarländer
Datum: 24.04.2015
Antwort:
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Das ist ne Idee...frag da einfach nach bevor ich einen Termin mache.

Trotzdem sonst noch wer ne Idee was es mit den 2 Auflagen auf sich hat?




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