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Verkauftes Auto nun Kaputt - Geplaudere

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Beitrag von: Danelo
Date: 21.04.2015
Thema: Verkauftes Auto nun Kaputt
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Hallo,

ich habe letzte Woche ein Auto verkauft, heute hat mich der Käufer angerufen und gemeint das ihn der Tüv nicht mehr weiterfahren hat lassen, und die Plakete entfernt hat weil das Fahrzeug angeblich erhebliche mängel hatte? Nun möchte er das ich das Fahrzeug zurücknehme bzw. mich an den Rep. kosten beteilige. Fahrzeugwert 4700€, Rep. kosten 2500€. Er hat auch schon einen Anwalt eingeschaltet.

Ich weiß nun nicht was ich tun soll, das Geld habe ich schon für meine Neues Auto ausgegeben.
Welche möglichkeiten hat der Käufer? Hatte so ein mobile.de Kaufvertrag den allerdings nur der Käufer hat.


Antworten:
Autor: angry81
Datum: 21.04.2015
Antwort:
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[font=georgia,times,times new roman,serif] Hatte so ein mobile.de Kaufvertrag den allerdings nur der Käufer hat.[/font]
(Zitat von: Danelo)


Au weia. Wie kann man nur?!

Abwarten bis wirklich was vom Anwalt kommt, viele quatschten bloß. Wenn was kommt ab zum eigenen Anwalt. Dann hast du ohne rechtlichen Beistand keine Chance. 

vHast du du den Wagen mit Mängeln verkauft und wusstest davon?
Autor: Danelo
Datum: 21.04.2015
Antwort:
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Ich bin erst 1000 km Autobahn mit dem wagen gefahren, mir waren keine Mangel außer schlechten Bremsen bekannt was dem Käufer auch bekannt war. Jetzt ist angeblich die Achse gebrochen, Hinterrad Aufhängung gebrochen und ABS defekt.

Autor: Tom327
Datum: 21.04.2015
Antwort:
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Hallo.

Normal kann er dir garnichts.

Auszug aus Mobile Kaufvertrag:


II. Gewährleistung
Das Fahrzeug wird wie besichtigt und unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, soweit nicht unter Ziffer III. eine bestimmte Zusicherung erfolgt.
Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflich
-
ten des Verkäufers beruhen sowie bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen
Dritte bestehen, werden sie an den Käufer abgetreten

Das einzigste was ein Problem ist dass du keine Kopie vom Kaufvertrag hast. Jetzt könnte natürlich der Käufer noch diverese Sachen dazu schreiben.

Auf jedenfall mal einen Anwalt kontaktieren und dem alles schildern.

Mfg Tom
Autor: knax
Datum: 21.04.2015
Antwort:
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Hat er dir denn mal eine Kopie oder sowas von der Bescheinigung des TÜV zukommen lassen?

Also dass du mal eine konkrete Aufstellung hast was alles daneben sein soll? Evtl quatscht er echt nur, muss aber nicht unbedingt sein.
Autor: MartinGSI
Datum: 22.04.2015
Antwort:
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hey leute ist doch ne mittlerweile bekannte masche. Ja nix zahlen. Das kannst aussitzen. Da kommt nix vom Anwalt. Die versuchen dir angst zu machen und dir damit nen tausender oder mehr ab zu nehmen!
 Wahrscheinlich hat das Auto längst neuen tüv und fährt fröhlich vor sich hin!
Motorsport ist Autofahren für Männer!
www.rallyeteam-hartmann.de
www.Racers-performance.de
Autor: Bruderchorge
Datum: 22.04.2015
Antwort:
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War das ein e46, wenn der TE den Wagen nur 1000 km gefahren ist, kann er den Mangel ja leicht übersehen haben.

Betreibst du ein Hobby Gewerbe ?
Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter.
Autor: mb100
Datum: 22.04.2015
Antwort:
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Betreibst du ein Hobby Gewerbe ?
(Zitat von: Bruderchorge)


 
Ein was?


bzgl. Sachverhalt: dass Du keine Kopie vom KV hast... war wirklich mehr als dämlich. Gibts nicht bei diesen Formular-Kaufverträgen immer mehrere Durchschläge? (ich schreib solche Verträge ja selbst...)
Und ja: einfach mal abwarten, ob was kommt. Wenn was kommt, kann man immer noch entscheiden, wie man reagiert. Wenn nix kommt: schön
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: angry81
Datum: 22.04.2015
Antwort:
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Ich male dir jetzt mal ein Horrorszenario auf, weil einzig der Käufer im Besitz eines KV ist:

Er füllt einen neuen KV aus, indem Du als Verkäufer gewisse Eigenschaften zusicherst und ausdrücklich keine Gewährleistung ausschließt. Dann macht er deine Unterschrift nach (die Vorlage hat er ja schön da) und Du hast die Arschkarte.

Wie willst Du beweisen dass das nicht der KV ist, den ihr unterschrieben habt? Das ist dir hoffentlich eine Lehre...
Autor: Danelo
Datum: 22.04.2015
Antwort:
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Ich hab zumindest ein teil von dem Vertrag als Foto, ich treffe mich heute mit dem Käufer um die TÜV Berichte zu sehen.


Autor: mb100
Datum: 22.04.2015
Antwort:
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Ich hab zumindest ein teil von dem Vertrag als Foto, ich treffe mich heute mit dem Käufer um die TÜV Berichte zu sehen.
(Zitat von: Danelo)


 
Nimm jemand mit und kopiere / fotografiere die TÜV-Berichte. Und sag, Du willst den Kaufvertrag auch sehen. 
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: angry81
Datum: 22.04.2015
Antwort:
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Mach dir Kopien von ALLEM was er dir zeigt inkl. des KV!!!!!!!!!
Autor: B3AM3R
Datum: 22.04.2015
Antwort:
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@mb100: Wenn du mit einem privaten 0815 Drucker den Vertrag bei mobile ausdruckst, gibt es sicher keine Durchschläge. ;)
Man sollte halt nen zweiten ausdrucken, identisch ausfüllen und unterschreiben lassen.


less traction - more action!

EAT/SLEEP/DRIFT
Autor: mb100
Datum: 22.04.2015
Antwort:
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@mb100: Wenn du mit einem privaten 0815 Drucker den Vertrag bei mobile ausdruckst, gibt es sicher keine Durchschläge. ;)
Man sollte halt nen zweiten ausdrucken, identisch ausfüllen und unterschreiben lassen.
(Zitat von: B3AM3R)


 

Durchschläge war das falsche Wort.
Ich meinte: besteht die pdf-Datei nicht ohnehin aus zwei identischen Dokumenten? Also quasi zwei Exemplaren des Vertrags,  eine Version überschrieben mit "für den Käufer" und eine mit "für den Verkäufer"?

Und meinst Du, es wird Zeit, meinen guten 9-Nadeldrucker in Rente zu schicken? ;-) ;-) ;-) 

Bearbeitet von: mb100 am 22.04.2015 um 13:57:23
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: Chino_316i
Datum: 22.04.2015
Antwort:
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Es riecht nach abzocke, aber das ist in der heutigen Zeit normal.
Es beschweren sich bei eBay sogar Leute, dass als "defekt" verkaufte Artikel wirklich defekt sind.

Hast du einen Verkehrsrechtschutz? Die Regeln auch Verkäufe und Käufe.



Bearbeitet von: Chino_316i am 22.04.2015 um 15:11:17
Autor: angry81
Datum: 22.04.2015
Antwort:
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Hast du einen Verkehrsrechtschutz? Die Regeln auch Verkäufe und Käufe.
(Zitat von: Chino_316i)


  Seit wann denn das?
Autor: mb100
Datum: 22.04.2015
Antwort:
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Hast du einen Verkehrsrechtschutz? Die Regeln auch Verkäufe und Käufe.
(Zitat von: Chino_316i)


  Seit wann denn das?
(Zitat von: angry81)


 
Die Frage ist falsch gestellt. Bzw. lautet die Antwort: "Es kommt drauf an." 

Mit anderen Worten: es gibt Versicherungen, die grundsätzlich auch Vertragsstreitigkeiten rund ums Auto mit übernehmen - und dann ist es sicher schwer, festzustellen, seit wann diese Leistung mit integriert ist. Und es gibt sicher Versicherungen, die keine Vertragsstreitigkeiten rund ums Auto übernehmen. Die Umfänge und Leistungen der einzelnen Versicherer können sich dahingehend unterscheiden. 

Die ADAC-Rechtsschutz übernimmt dies beispielsweise; siehe hier, die HUK-Verkehrsrechtsschutz eingeschränkt (siehe hier - Karteikarte "Detail" - "Wann die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung der HUK-Coburg leistet"). Insofern ist es sinnvoll und auch richtig, dass der Anwalt vor dem Tätigwerden das macht, was Anwälte ohnehin machen, wenn ne Rechtsschutzversicherung ins Spiel kommt: die Versicherung kontaktieren, den Sachverhalt schildern und eine Deckungszusage einholen. 

Bearbeitet von: mb100 am 22.04.2015 um 15:47:34
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: Chino_316i
Datum: 22.04.2015
Antwort:
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Seit wann weiß ich nicht, aber es ist "Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht" geregelt.
Autor: mb100
Datum: 22.04.2015
Antwort:
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Seit wann weiß ich nicht, aber es ist "Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht" geregelt.
(Zitat von: Chino_316i)


 

Ja, das is bei Deiner Versicherungsgesellschaft so. Nur muss das nicht heißen, dass es bei jeder anderen Gesellschaft genauso ist. Wahrscheinlich ist es bei Angrys Versicherung nicht der Fall, und deswegen ist er möglicherweise angry ;-) ;-) ;-)
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: Chino_316i
Datum: 22.04.2015
Antwort:
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Kann natürlich sein, dass manche Versicherungen diesen Service nicht anbieten. ;)

Aber bei den meisten Markenversicherungen sollte das schon im Angebot sein.
Autor: angry81
Datum: 22.04.2015
Antwort:
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Ich weiß gar nicht ob das meine RS abdeckt. Für mich persönlich wäre ich nie auf die Idee gekommen das eine Verkehrsrechtsschutz Vertragsstreitigkeiten um den KV abdeckt.
Autor: mb100
Datum: 22.04.2015
Antwort:
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Kann natürlich sein, dass manche Versicherungen diesen Service nicht anbieten. ;)

Aber bei den meisten Markenversicherungen sollte das schon im Angebot sein.
(Zitat von: Chino_316i)


 
Siehe meinen Beitrag vom heutigen Tag, 15:44 Uhr in diesem Thread...

 

Ich weiß gar nicht ob das meine RS abdeckt. Für mich persönlich wäre ich nie auf die Idee gekommen das eine Verkehrsrechtsschutz Vertragsstreitigkeiten um den KV abdeckt.
(Zitat von: angry81)


 
Da siehst Du mal, was Du hier - und vor allem durch mich - für Eingebungen und neue Erkenntnisse gewinnst...
Dann prüf mal, ob Deine Versicherung das auch übernimmt. Für mich war der Punkt einer der ausschlaggebenden Punkte für die Entscheidung pro ADAC.

Bearbeitet von: mb100 am 22.04.2015 um 16:02:18
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: philipp080778
Datum: 22.04.2015
Antwort:
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hier in Ö macht es zb auch der ÖAMTC (hatte es schon mal gebraucht, von da her nie wieder OHNE)
LG Phil
Mitglied und Moderator im Regionalteam Wien & Umgebung


Autor: angry81
Datum: 22.04.2015
Antwort:
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Da siehst Du mal, was Du hier - und vor allem durch mich - für Eingebungen und neue Erkenntnisse gewinnst...
Dann prüf mal, ob Deine Versicherung das auch übernimmt. Für mich war der Punkt einer der ausschlaggebenden Punkte für die Entscheidung pro ADAC.

(Zitat von: mb100)


  So manches hier im Forum, auch -wie in diesem Fall durch dich- zeigt mir Neues. Dafür ist diese Plattform auch da :)
Autor: Chino_316i
Datum: 22.04.2015
Antwort:
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Eben, dazu ist ja die Community da, um sich gegenseitig zu helfen :)
Autor: Danelo
Datum: 22.04.2015
Antwort:
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So, ein kleines Update:

Hab mich heute mit dem Käufer getroffen und konnte Tüv sehen, die mängel waren erheblich, ersatzteile nur im ganzen Auszutauschen.
Haben uns darauf geeinigt das ich ihm 250€ zurückzahle, dafür hab ich den Original kaufvertrag bekommen und außerdem haben wir festgehalten
das er auf weiter ansprüche bzw. eine rückgabe verzichte, zumal ich ihm versichertet das außer dem Bremsen wohl nix kommen wird - fail...

Iich hoffe damit ist erstmal ruhe - ohne rv steh ich halt blöd da...

 
Autor: angry81
Datum: 22.04.2015
Antwort:
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Komische Nummer. Der Reparaturaufwand sind 2500 und er gibt sich (obwohl er im Recht denkt zu sein) mit 10% davon zufrieden?
Autor: Danelo
Datum: 22.04.2015
Antwort:
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Komische Nummer. Der Reparaturaufwand sind 2500 und er gibt sich (obwohl er im Recht denkt zu sein) mit 10% davon zufrieden?
(Zitat von: angry81)


 
So heftig wie zuerst dagestellt sind die mängel auch nicht, denke mal die Wahrheit wird so bei 1300€ liegen, außerdem hatte ich beim Kauf ja schon ein Nachlass für die Bremsen eingeräumt.

Fürs nächste mal bin ich schlauer, und hoffe mal das ich jetzt aus der Nummer raus bin.
Autor: herr_welker
Datum: 23.04.2015
Antwort:
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Da kostet ja der bereits schon eingeschaltete Anwalt mehr :-D
Autor: BlackPJ80
Datum: 24.04.2015
Antwort:
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Mehr als Glück gehabt - Für die Zukunft hast Du wohl gelernt :-)
Sei froh, dass Du so davon gekommen bist!
 
"Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben."
Autor: joecrashE36
Datum: 24.04.2015
Antwort:
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Das ging ja haarscharf vorbei.
Es ist inzwischen üblich , das "Nachforderungen" gestellt werden.
Sogar von Leuten, die das Auto nie gesehen oder besessen haben.
Deshalb sollte man immer versuchen, den Vertrag und alle TÜV-Berichte als Kopie
zu Archivieren.
Ich habe das seit 03 mit allen Autos gemacht.
Bei mir sind alle mit frischem TÜV verkauft worden,ausnahmslos.
Oder extra als Schlachtfahrzeug im Vertrag gekennzeichnet.
-->Meine Motoren drehen nie in den Begrenzer !
Autor: Imotski
Datum: 24.04.2015
Antwort:
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Man kann auch ein gewisses Klientel am Telefon aussortieren, sofern man nicht nen Schrottwagen verkauft.  Meine Erfahrung ist es, die Pfennigfuchser, welche  schon am Telefon den Preis drücken und Bedingungen stellen, werden dies auch mit großer Wahrscheinlichkeit im nachhinein versuchen.

Ich hatte da  mal so einen Kaufinteressenten für mein e36 Cab.  Den habe ich nach 5 Minuten nach hause geschickt, obwohl es mit großer Wahrscheinlichkeit zu einem Kauf gekommen wäre. aber Stress im nachhinein ware schon vorprogrammiert.

Bearbeitet von: Imotski am 24.04.2015 um 18:16:05
Autor: Bruderchorge
Datum: 24.04.2015
Antwort:
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@mb100

Damit meinte ich, ob er aus finanziellen Interessen mit Autos handelt, ohne ein Gewerbe angemeldet zu haben.

Sozusagen nebenbei, schwarz, Hobby eben ;)
Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter.
Autor: mb100
Datum: 24.04.2015
Antwort:
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@mb100

Damit meinte ich, ob er aus finanziellen Interessen mit Autos handelt, ohne ein Gewerbe angemeldet zu haben.

Sozusagen nebenbei, schwarz, Hobby eben ;)
(Zitat von: Bruderchorge)


 
Ah...
Interessante Wortschöpfung...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"




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Ende des Themas

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