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Kaskoschaden Leasing Fzg eigene Felgen - BMW-Talk

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Beitrag von: BeefE
Date: 30.03.2015
Thema: Kaskoschaden Leasing Fzg eigene Felgen
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry81 am 30.03.2015 um 15:48:11 aus dem Forum "Baureihenübergreifendes" in dieses Forum verschoben.

Moin,

wer kennt sich aus?

Ich habe mit dem Leasingfzg. meiner Freundin einen Unfall gehabt zwecks schneller Reperatur und aufgrund der unklaren Schuldfrage sollte ich laut RA den wagen zunächst über die Kasko reparieren lassen. Da jedoch auch eine original BMW Felege+Reifen beschädigt wurden (meine eigenen) nun meine Frage: Ist der BMW Händler verpflichtet, mich vor dem austausch der Felge zu fragen ob ich das möchte?

Eigentlich wollte ich die Felgen mit der Vers. abrechenen und dann gebraucht neue holen, da ich es optisch doof finde wenn ein Reifen und eine Felge neu sind und alle anderen alt.

LG Christof

Bearbeitet von: angry81 am 30.03.2015 um 15:48:11


Antworten:
Autor: LucyStern
Datum: 30.03.2015
Antwort:
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Mal ne Frage: Wusste er, dass es sich um deine Felgen handelt oder hat er nur seine Arbeit gemacht und den Schaden repariert?
Autor: BeefE
Datum: 30.03.2015
Antwort:
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Das es nicht die mitgeleasten Felgen waren und ich ihn beim Auftrag darauf hin gewiesen hab ja.
Autor: Amstrong
Datum: 30.03.2015
Antwort:
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Es ist in dem Moment eigentlich egal, wem was gehört. Da du Besitzer des Fahrzeuges bist.

Im allgemeinen gibt es keine Aufteilung der einzelnen Reparatur Punkte. Spricht du kannst dir den Schaden Komplett auszahlen lassen und selber für die Instandsetzung sorgen. Oder aber es über die Werkstatt abwickeln lassen.

Wer vor der Kurve nicht Bremsen muss, war auf der Geraden nicht schnell genug ;)
Autor: Mad-76
Datum: 30.03.2015
Antwort:
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So ist es... Halb so und halb so gibt's nicht
Autor: BeefE
Datum: 30.03.2015
Antwort:
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Okay schade
Autor: mb100
Datum: 30.03.2015
Antwort:
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Es ist in dem Moment eigentlich egal, wem was gehört. Da du Besitzer des Fahrzeuges bist.

Im allgemeinen gibt es keine Aufteilung der einzelnen Reparatur Punkte. Spricht du kannst dir den Schaden Komplett auszahlen lassen und selber für die Instandsetzung sorgen. Oder aber es über die Werkstatt abwickeln lassen.

(Zitat von: Amstrong)


 
Ja, nur das Problem ist, dass die Leasinggesellschaft Eigentümerin des Fahrzeugs ist. 

Und doch, es geht so grundsätzlich klar, dass man den Reparaturumfang mit der Werkstatt abspricht und den Schaden nicht laut Schadensbericht, Gutachten, Kostenvoranschlag oder sonst was macht. Sondern einschränkt - oder verändert. Hab ich selbst auch schon einige Male gemacht. 
Allerdings: da die Leasinggesellschaft Eigentümerin des Fahrzeugs ist, entscheidet grundsätzlich sie über den Reparaturumfang - oder es kommt eben danach zur "großen Abrechnung". Von daher empfehl ich schon, den Wagen (ggf. ohne Räder) nach Gutachten reparieren zu lassen. Eben um Gezicke danach zu vermeiden. 

Die Räder, die nun nicht im Eigentum der Leasinggesellschaft stehen, können in meinen Augen problemlos aus dem Umfang rausgenommen werden; sollte aber gegenüber der Werkstatt angegeben werden. Kommt aber natürlich auch drauf an, wie der Reparaturauftrag formuliert wurde.  
Auch gegenüber der Leasinggesellschaft ist das Rausnehmen problemlos. Die werden dann ja eh nicht zurückgegeben. Wie dann allerdings die Abrechnung gegenüber der Versicherung (Kasko) gemacht wird... spontan keine Ahnung. Die Kaskoabrechnung funktioniert ja doch etwas anders wie die Haftpflichtabrechnung. 

Was ich mich frag: wieso stellst Du die Frage nicht dem Rechtsanwalt?
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: BeefE
Datum: 30.03.2015
Antwort:
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Weil mein Rechtsanwalt es auch als sehr kompliziert ansieht und mein Einwand nicht versteht ... Hab gehofft das jemand einen ähnlichen Fall schon durch hat 😄
Autor: mb100
Datum: 31.03.2015
Antwort:
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Weil mein Rechtsanwalt es auch als sehr kompliziert ansieht und mein Einwand nicht versteht ...
(Zitat von: BeefE)


 
zu Punkt 1: das ist es - weil einfach zu viele Köche mit in der Schüssel rumrühren
Zu Punkt 2: vielleicht hast Du den falschen Anwalt - oder es ihm nicht gut erklärt, worauf es Dir ankommt bzw. was Du willst?
(oder er gehört zu den wenigen Anwälten, denen Autos pfurzpiepegal sind)

Hab gehofft das jemand einen ähnlichen Fall schon durch hat 😄
(Zitat von: BeefE)



Ich persönlich seh den Fall tatsächlich als sooooooo exotisch an, dass ich nicht glaube, dass das der Fall ist. Vielleicht solltet Ihr Euch mit der Leasinggesellschaft und der Versicherung vor der Reparatur abstimmen? Nicht dass es danach ein böses Erwachen gibt?
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: BeefE
Datum: 31.03.2015
Antwort:
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Ich hab den wagen zu BMW gebracht. Mit dem Hinweis, hey, sind meine Felgen auf dem Auto und sobald Regulierungsfreigabe von Versicherung und BMW da ist, bitte Reparieren, nachdem das gutachten mit mir abgestimmt wurde.

-> nach Regulierungsfreigabe hat BMW aber einfach gemacht.




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