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Beitrag von: petrit_g Date: 28.03.2015 Thema: Unfall mit auländischem LKW ---------------------------------------------------------- Ein Bekannter hatte kürzlich auf der Autobahn einen Verkehrsunfall mit einem ausländischen LKW, es ist ein reiner Blechschaden, die Fahrzeuge haben sich gestriffen. Die Polizei war Vorort und hat alles aufgenommen, nach Meinung der anwesenden Polizisten hat wohl der LKW die Schuld, aber deren Meinung ist ja in solchen Fällen zweitrangig. Selbstverständlich ist der LKW Fahrer einer anderen Meinung, das können gerne die Versicherungen ausmachen. Aber jetzt zu der Frage, wie bringt man nun das Ganze in Gange? Daten wurden ausgetauscht, allerdings liegt keine grüne Karte vor. Der LKW Fahrer war deutscher, sein Fahrzeug wies allerdings eine britische Zulassung auf da er für eine dort ansässige Firma tätig ist. Reichen nun die Daten wie Kennzeichen, Name usw. aus? Und wo bzw. an wen muss man sich nun in dem Fall wenden? Bei zwei in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen wäre das kein Thema. |
Autor: Old Men Datum: 28.03.2015 Antwort: ---------------------------------------------------------- Gehe damit zu einem Anwalt. Ich hatte vor Jahren mal einen Motorradunfall mit einem in Holland zugelassenen PKW. Die Sache wurde hier von einer deutschen Versicherung übernommen und auch geregelt. |
Autor: knax Datum: 28.03.2015 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hatte ein ehemaliger Arbeitskollege von mir auch. Der Lkw zog raus, Streifschaden. Zugelassen in Italien glaub ich. Reguliert wurde das damals durch die generali, da gibt es irgendwelche Übereinkommen. Aber ohne Anwalt war da kein weiterkommen. Die ganze Sache hat aber fast 8 Monate gedauert weil man sich nicht einig wurde. |
Autor: mb100 Datum: 28.03.2015 Antwort: ----------------------------------------------------------
Wenns nur acht Monate gedauert hat, gings aber doch ganz fix? Davon abgesehen: ja, weil auf der anderen Seite ein Unternehmen steht (Grund 1), das im Ausland ansässig ist (Grund 2) und es gegensätzliche Ansichten zur Schuldfrage gibt (Grund 3), empfiehlt es sich unbedingt, einen Anwalt zu nehmen. "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: petrit_g Datum: 29.03.2015 Antwort: ---------------------------------------------------------- Danke für die schnellen Antworten. Anwalt ist so eine Sache da der Bekannte keine Rechtsschutzversicherung hat und das Fahrzeug einen geringen Wert hat (1500-2000 Euro). Das konnte ich auch durch Google erfahren, dass ausländische Versicherungen häufig eine deutsche Versicherung zum Vertreter benennen. Nur wo bzw. an wen muss ich mich wenden um die gegnerische Versicherung und dessen Vertreter zu erfahren? Bei einem Unfall mit in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen gibt es ja diese Telefonnummer, der Name ist mir entfallen, die einem bei Nennung des Unfalls sowie Kennzeichen einem die gegnerische Versicherung mitteilen. |
Autor: mb100 Datum: 29.03.2015 Antwort: ----------------------------------------------------------
Zentralruf der Autoversicherer die können möglicherweise auch helfen; v.a. wenn die britische Versicherung bekannt ist. Und wenn keine Rechtsschutz vorliegt, ist das zwar zunächst... hm... blöd. Aber zum einen zahlt, wenn der Unfallgegner die volle Schuld aufgeladen bekommt, selbiger den eigenen Anwalt, und zum zweiten gehts auch nach Streitwert. Und wenn der Streitwert nun nicht so hoch ist (sagen wir mal in Summe 2.500 Euro...), fällt die Rechnung auch nicht ganz so hoch aus. Ist Dein Freund denn wenigstens beim ADAC? Da könnte man vorstellig werden, oder ggf. auch die eigene Versicherung informieren; auch, dass die Unfallschuld nun noch nicht ganz geklärt ist - vielleicht übernehmen die direkt das Streiten. Bzw. kann man ggf. auch mal nen Hunni für ne anwaltliche Erstberatung investieren und mit nem Anwalt mal die Möglichkeiten und deren Folgen durchdiskutieren. Und ne Rechtsschutz übern ADAC kostet irgendwas um die 60 Euro pro Jahr (afair) - natürlich zuzüglich Mitgliedsbeitrag. "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: E36-Freak Datum: 29.03.2015 Antwort: ---------------------------------------------------------- Es gibt meines Wissens eine Art Versicherungskarte mit einer Kopie, wo man sich als Geschädigter zwecks Schadensregulierung hinwenden kann. Ist ein Versicherungsbüro in Deutschland Der Fahrer muss doch irgendeinen Versicherungsnachweis für seinen LKW dabei haben |
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